Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
für Rheinland-Pfalz und Saarland gelten für die Primärkassen rückwirkend ab dem 01.10.2024 neue Vergütungssätze. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.
Ab dem 01.04.2026 werden die Vergütungssätze jeweils um die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.
Die Primärkassen in Hessen haben uns über die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 geltenden neuen Vergütungssätze informiert. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.
Beginnend mit dem 01.01.2026 werden die Vergütungssätze jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung der Grundlohnsumme nach § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.

