Schlagwort: ABRECHNUNG

  • Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:

    Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    Letzte Änderungen:
    09.10.2026 – Merck BKK: Genehmigungsverzicht
    23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
    22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
    19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
    18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
    01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
    14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
    17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG

    Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
    -> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.

    -> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.


    -> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.

    AOK Bayern

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    AOK Hessen

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    AOK Nordost

    Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG

    AOK Rheinland/Hamburg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Gilt für alle Bundesländer

    Bertelsmann BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK24

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Diakonie

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK_Dürkopp Adler

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Faber-Castell & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Firmus

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Freudenberg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Gildemeister Seidensticker

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK-Linde

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK melitta hmr

    Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
    -> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

    BKK Miele

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK MTU

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfaff

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfalz

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK SBH

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK VERBUNDPlus

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Werra Meissner

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK ZF & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    Bosch BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Daimler BKK

    Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG

    Debeka BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    energie BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Heimat Krankenkasse (BKK)

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Mercedes-Benz BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    Merck BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    pronova BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    R+V BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Salus BKK

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    SECURVITA Krankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    VIACTIV KRANKENKASSE

    Gilt für alle Bundesländer

    vivida bkk

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    IKK Südwest

    Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF

    Knappschaft

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    SVLFG

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF

    AOK Niedersachsen

    Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:

    BIG direkt gesund

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • digitaler Stempel der BIG
    • vollständige Seite 1 des Muster 56
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
    BKK Scheufelen

    Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
    Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:

    • Leistunsgumfang
    • wöchentliche Anzahl an Einheiten
    • Genehmigungszeitraum
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • PDF
    DAK-Gesundheit

    Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:

    • ohne händische Unterschrift und mit
    • elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF

    Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):

    • Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
    • Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Voraussetzung ist, dass:

    • der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
    • der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde

    Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK

    hkk

    Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.

    Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:

    • Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
    • Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
    IKK – Die Innovationskasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
    KKH

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • Genehmigung der Rehasportmaßnahme
    • Versichertendaten
    • Leistungsdaten
    • Info zur Abrechnungsstelle
    • Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
    mhplus BKK

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Anschreiben
    • eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
    • eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
    • eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
    novitas bkk

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
    Techniker Krankenkasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
    • und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF

    Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:

    • Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
    • Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
    • Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
    • Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
      welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF

    Bremen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:

    • Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
    • Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
    Niedersachsen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Für Leistungsberechtigte gilt:

    • Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
    • Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF

    Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.

    Baden-Württemberg
    • Betriebskrankenkassen
    Bremen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Hessen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Saarland
    • DRV Saarland

    Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    bundesweit gültig

    Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)

    Sachsen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Thüringen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)

    Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.

    Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW

    Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG

    DAK-Gesundheit

    Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:

    • Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
    • Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.

    Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.

    Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)

    Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG

    Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)

    Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG

  • AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    Kürzlich uns erreichte die Rückmeldung eines Mitglieds, dass eine eingereichte Papierabrechnung von der AOK PLUS mit dem Hinweis zurückgewiesen wurde, dass die Abrechnung ausschließlich elektronisch gemäß § 302 SGB V erfolgen muss.

    Um die aktuelle Praxis zu klären, haben wir direkt bei der AOK PLUS nachgefragt. Die Krankenkasse hat bestätigt, dass Papierabrechnungen nicht mehr akzeptiert werden.

    Vertragliche Grundlage

    Bereits die Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports zwischen der AOK PLUS und unserem Verband regelt in § 10 Abs. 3, dass Rehabilitationssportanbieter sowie deren beauftragte Abrechnungsstellen die erbrachten Leistungen im Wege der elektronischen Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermitteln müssen.

    Umsetzung durch die AOK PLUS

    Nach Auskunft der AOK PLUS wird diese vertragliche Regelung seit Frühjahr 2021 in Sachsen und Thüringen konsequent umgesetzt. Hintergrund ist unter anderem der bedarfsgerechte Einsatz personeller Ressourcen.

    Die AOK PLUS stellt hierzu klar:

    „Abrechnungen ohne DTA-Anlieferung sind leider nicht mehr möglich.“

    Was bedeutet das für Sie?

    Anbieter, die ihre Leistungen gegenüber der AOK PLUS abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg erfolgt. Papierabrechnungen werden von der Krankenkasse nicht mehr bearbeitet und können zurückgewiesen werden.

    Bitte prüfen Sie daher Ihren aktuellen Abrechnungsprozess.

    HinweisAuch in anderen Bundesländern ist die Abrechnung per Datenträgeraustausch vertraglich geregelt. Anbieter sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten der Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg informieren.

  • Kündigung durch opta data

    Kündigung durch opta data

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    einige unserer Mitglieder haben uns mitgeteilt, dass opta data den Dienstleistungsvertrag für die Rehasportabrechnung und die Nutzung der Software für die digitale Signatur zum Jahresende gekündigt hat.

    Bei der Suche nach einer modernen und komfortablen Lösung für die Abrechnung unterstützen wir Sie gern.

    Hier können Sie einen Termin zur Online-Beratung buchen.

  • Regelungen zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen

    Regelungen zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen

    Die Erfahrung zeigt, dass die Kostenträger bei der Akzeptanz des Abrechnungszeitpunktes sowie der Annahme von Zwischenabrechnungen (bislang) großzügig sind.

    In Einzelfällen gibt es jedoch immer wieder Diskussionen. Deshalb sollte jeder Anbieter die Regelungen kennen, die für ihn in seinem Bundesland vertraglich festgelegt sind.

    Aufgeführt sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    vdek e.V.

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils quartalsweise eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird. (neu seit 01.01.2026)

    Knappschaft

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    DRV Knappschaft-Bahn-See

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    DRV Bund

    Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Bund ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    DGUV | SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

    Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der verordneten Maßnahme. Bei Verordnungen über einen längeren Zeitraum sind Zwischenabrechnungen in halbjährlichen Abständen zulässig.

    AOK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung/Zwischenabrechnung erfolgt grundsätzlich zweimal jährlich (Stichtag 30.06. und 31.12.). Sie kann aber auch häufiger in kürzeren Zeitabständen (quartals- oder monatsweise) erfolgen. Eine Abrechnung getrennt nach Kalenderjahren ist grundsätzlich erforderlich.

    BKK

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    IKK

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass eine einmalige Zwischenabrechnung durchgeführt wird. Weitere Zwischenabrechnungen sind unzulässig. … Bei einem Genehmigungszeitraum von mehr als 24 Monaten können bis zu zwei Abrechnungen in einem Kalenderjahr erfolgen. Weitere Zwischenabrechnungen sind unzulässig.

    DRV Baden-Württemberg

    Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Baden-Württemberg ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich möglich. Konkrete Vorgaben dazu gibt es nicht.

    DRV Bayern Süd | DRV Nordbayern | DRV Schwaben

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich am Ende des Leistungszeitraumes. Bei einer Leistungsdauer von mehr als sechs Monaten ist eine Zwischenabrechnung möglich. Sammelrechnungen sind nicht möglich.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Berlin-Brandenburg

    Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Berlin-Brandenburg

    Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchführen.

    DRV Oldenburg-Bremen

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.

    AOK | BKK | IKK

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.

    DRV NORD

    Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV HESSEN

    Der Leistungserbringer rechnet vierteljährlich die abgeschlossenen Fälle mit der DRV Hessen ab. Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs und gemäß der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Rechnungen sind bis zum 10. des Monats für alle Verordnungen einzureichen, für die im Vormonat für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht wurden.

    DRV NORD

    Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.

    DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    DRV Rheinland | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Westfalen

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Rheinland-Pfalz

    Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Rheinland-Pfalz ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Saarland

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Träger der Rehabilitationssportgruppe kann verlangen, dass grundsätzlich nur eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Mitteldeutschland

    Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Zwischenabrechnungen sind alle 6 Monate nach Beginn der Leistung möglich.

    DRV Mitteldeutschland

    Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

    AOK | BKK

    Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.

    IKK

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs und gemäß der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Rechnungen sind bis zum 10. des Monats für alle Verordnungen einzureichen, für die im Vormonat für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht wurden.

    SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.

    DRV NORD

    Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Träger der Rehabilitationssportgruppe kann verlangen, dass grundsätzlich nur eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.

    DRV Mitteldeutschland

    Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

  • 29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.

    Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert. 

    Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.

    Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.

    In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.

    Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.

    Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp ) 

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. April 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter!

    Der RSD pflegt in Bezug auf die Vergütungssätze eine Vielzahl von Daten. Deren Abbildung erfolgte bislang in Tabellen auf unserer Homepage.

    Mit unserem neuen Vergütungssatzfinder gibt es ab sofort ein deutlich vereinfachtes und in der Nutzung sehr komfortables System, bei dem über eine Auswahl von Kriterien (Bundesland, Kostenträger, Position / Leistung und in Kürze auch Leistungszeitraum) nach dem gültigen Vergütungssatz gesucht werden kann.

    In diesem Zusammenhang werden wir unseren fortlaufend aktualisierten Blogbeitrag Aktuelle Preise + Vereinbarungen + Besonderheiten bei Genehmigung / Durchführung / Abrechnung “abspecken” und in einem ersten Schritt die dort aufgeführten aktuellen Vergütungssätze durch einen Link zum Vergütungssatzfinder ersetzen. Die Vergütungsvereinbarungen bleiben als PDF weiterhin verfügbar.

    Über neu abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen informieren wir Sie wie gewohnt per E-Mail und in Form von Blogbeiträgen.

    Im Rahmen bestehender Vereinbarungen sind mit dem 01.01.2024 in einigen Bundesländern (NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) neue Vergütungssätze in Kraft getreten. Auch diese sind selbstverständlich im Vergütungssatzfinder hinterlegt.

  • 03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) neue Vergütungssätze.

    Bitte denken Sie daran, ab dem 1. Januar 2024 gilt für die AOK Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für die ärztliche Verordnung Rehabilitationssport (Muster 56).