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  • 13. März 2023 | ARGE für Krebsbekämpfung NRW übernimmt die Vergütungssätze der DRV Bund

    13. März 2023 | ARGE für Krebsbekämpfung NRW übernimmt die Vergütungssätze der DRV Bund

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) nimmt bei der Versorgung von Krebserkrankungen eine Sonderrolle ein. Für Patienten mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen organisiert sie im Auftrag der Träger der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung die medizinische Rehabilitation inkl. der ergänzenden Leistungen und der Nachsorge.

    Gegründet wurde die ARGE Krebs am 5. April 1956, um die Situation der an Krebs erkrankten Sozialversicherten zu verbessern. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 94 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Form eines nichtrechtsfähigen Vereins (§ 54 BGB) und bundesweit die einzige Einrichtung dieser Art.

    Für den Rehabilitationssport ist die ARGE Krebs dann der zuständige Träger, wenn während einer ambulanten oder stationären onkologischen Rehabilitationsmaßnahme der Bedarf festgestellt und eine Verordnung von der Rehabilitationseinrichtung ausgestellt wird. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn die Rehabilitationsmaßnahme von einem der folgenden Träger der Deutschen Rentenversicherung finanziert wird: DRV Bund, DRV Rheinland, DRV Westfalen oder DRV Knappschaft-Bahn-See.

    Wird die Rehabilitationsmaßnahme von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, wird der Rehasport im Anschluss vom behandelnden, niedergelassenen Arzt über das Muster 56 verordnet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt und finanziert.

    In der Vergangenheit gab es eigene Verordnungs- und Abrechnungsformulare der ARGE Krebs, auf denen die ARGE als zuständiger Kostenträger mit Anschrift explizit benannt war.

    Inzwischen werden die Vordrucke G0850 für die Verordnung und G0851 für die Abrechnung verwendet.

    Hinsichtlich der Verordnung von Rehabilitationssport mittels Vordruck G0850 ist von den Rehaeinrichtungen deshalb entweder über das Auswahlfeld der Rentenversicherungsträger anzugeben (zu dessen Lasten die ARGE Krebs in dem Fall tätig ist) und zusätzlich ist die Angabe: „Arbeitsgemeinschaft“ zu ergänzen, oder es ist nur die Arbeitsgemeinschaft vorzugeben (dies ist nicht über das Auswahlfeld möglich).  

    Der Rehabilitationssport muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Rehamaßnahme bei einem anerkannten Anbieter begonnen werden; eine explizite Genehmigung der Verordnung ist nicht erforderlich.

    Die Abrechnung erfolgt dann durch den Rehasportanbieter im Rahmen von Einzelabrechnungen (Sammelabrechnungen sind nicht möglich) über die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum.

    Seit 01.01.2023 übernimmt die ARGE die angepassten Vergütungssätze der DRV Bund.