Liebe Mitglieder,
die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2025 liegt vor.
Quelle: bundesgesundheitsministerium.de
Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind auch im II. Quartal weiter gestiegen und erreichten damit erneut einen Höchstwert, bezogen auf die Vergleichszeiträume der Vorjahre.
Eine mögliche Ursache für den Anstieg ist die erweiterte Leistungsnachfrage, d.h. es gibt ein gesteigertes Maß der Inanspruchnahme.
Mit dem demografischen Wandel und der damit verbundenen Zunahme chronischer Erkrankungen steigt der Bedarf an Rehabilitationssport. Laut GKV sind die Ausgaben für Vorsorge/Rehabilitationsleistungen im 1. Halbjahr 2025 um 10,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. BMG Der Rehabilitationssport verzeichnet dabei einen der größten Ausgabenzuwächse.
Nach den pandemiebedingten Rückgängen (insbesondere 2020) steigt die Nachfrage kontinuierlich. Die Einschränkung bzw. vollständige Einstellung des Rehasports während der COVID-19-Pandemie führte und führt bis heute zu „Nachholeffekten“.
Eine weitere Ursache für den Anstieg der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Die Bruttogrundlohnsumme ist im § 71 Abs. 3 SGB V festgelegt und beschreibt die Summe aller beitragspflichtigen Arbeitsentgelte – also Entgelte, auf die auch GKV-Beiträge erhoben werden. Die Veränderungsrate der Grundlohnsumme dient u.a. als Orientierung bei den Vergütungsverhandlungen. Sie betrug für das Jahr 2023 3,45 %, für 2024 4,22 % und für 2025 4,41 %. Für 2026 geht man von 5,17 % (Prognose) aus. Seit 2022 ist also ein klarer Anstieg zu erkennen – die Grundlohnsummensteigerung liegt inzwischen über 4 %, was dem Anstieg des Lohn- und Kostenaufwandes im Gesundheitswesen geschuldet ist. Auch hierin liegt eine Ursache für die Steigerung der Ausgaben.
Insgesamt liegt der Rehabilitationssport aber immer noch unter 0,1% (etwa bei 0,095 %), gemessen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben.











