Schlagwort: DGUV

  • 29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.

    Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert. 

    Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.

    Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.

    In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.

    Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.

    Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.

  • 20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gibt es einen eigenen Verordnungsvordruck der DGUV für Rehabilitationssport und Funktionstraininig.

    Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Als Ergebnis dieses Förderungsziels ist die DGUV seit längerer Zeit bemüht, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bekannter zu machen und die Anzahl der Verordnungen zu erhöhen. Mit der Einführung eines eigenen Verordnungsformulars sollen die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für dieses Leistungsangebot weiter gesteigert werden. 

    Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten – also bis 31.12.2025 – kann die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings wie bisher (z. B. „Privatrezept“) erfolgen. Diese Regelung richtet die DGUV ausschließlich an die verordnenden Ärztinnen/Ärzte! Hinsichtlich der Nutzung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 01.01.2026 hinaus.

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp ) 

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 29. DEZEMBER 2023 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND

    29. DEZEMBER 2023 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze.

    Achtung: In diesem Zusammenhang werden die zur Abrechnung anzugebenden Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) (wieder) auf einen bundesweit einheitlichen Schlüssel umgestellt (bisher 16 Schlüssel für alle Bundesländer). Bei der Abrechnung von Leistungen, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden, ist der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) 61 00 004 anzugeben.

    Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) haben sich den Vergütungssätzen des vdek ab 01.01.2024 angeschlossen.

    Primärkassen Rheinland-Pfalz und Saarland

    Rückwirkend ab 01.07.2023 gelten für die Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland neue Vergütungssätze.
    Der verspätete Abschluss der neuen Vergütungsvereinbarung hing insbesondere mit der langen Vergütungsverhandlung zum Rehabilitationssport in Herzgruppen (Pos.-Nr. 604504) zwischen den Primärkassen und dem Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz e.V. zusammen.
    In der Zwischenzeit konnte aber auch bei den Positionsnummern zum Rehasport in Herzgruppen ein Abschluss erzielt werden.

  • 28. September 2022 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge + Online-Rehasport

    28. September 2022 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge + Online-Rehasport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV und SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, haben uns darüber informiert, dass die Corona-Zuschläge in Höhe von 10% bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.

    Die Sonderregelung zum Online-Rehabilitationssport wird, analog zu den Krankenkassen, bis zum 7. April 2023 verlängert.

  • 3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    unter reha-navi.de stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

    In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. 

    Schnell stellt sich die Frage, wer in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der Reha-Zuständigkeitsnavigator und bietet eine schnelle, digitale Möglichkeit der Orientierung.

    Nicht immer ist die Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert. 

    Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt daher zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. 

    Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

    Der Navigator berücksichtigt alle Leistungen oder Leistungsgruppen für Reha und Teilhabe. So beschäftigt sich ein eigenes Kapitel auch mit dem Rehasport.

  • 12. Juli 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge

    12. Juli 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV und SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, haben uns darüber informiert, dass die Corona-Zuschläge bis zum 30. September 2021 verlängert werden.

  • 12. Juni 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Sonderregelungen

    12. Juni 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Sonderregelungen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV und SVLFG als landwirtschaftliche BG, haben uns darüber informiert, dass die Sonderregelungen zum „Rehabilitationssport im Freien“ und „Online-Rehabilitationssport“ bis zum 30. September 2021 verlängert werden.

  • 30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über weitere erfreuliche Ergebnisse informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    ERSATZKASSEN – VDEK E.V.
     
    Die Ersatzkassen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
    NORDRHEIN-WESTFALEN
     
    Die Primärkassen in NRW zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    KNAPPSCHAFT
     
    Die knappschaftliche Krankenversicherung zahlt bundesweit einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    Die Knappschaft als Rentenversicherung zahlt einen pauschalen Zuschlag ebenfalls in Höhe von 0,25 EUR pro Person und Termin für Leistungen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020.
     
    UNFALLVERSICHERUNG
     
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben einer Corona bedingten Erhöhung der Gebühren für Rehasport um 10% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.