Schlagwort: KNAPPSCHAFT

  • 3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    neben den Ersatzkassen und der Knappschaft haben in folgenden Bundesländern die Krankenkassen einer Verlängerung der

    Corona-Zuschläge 

    bis 30.09.2021 (bereits) zugestimmt: Bremen | Hamburg | Hessen | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein (noch ohne IKK).

    Erhöhungen der Preise

    ab 01.07.2021 gibt es in folgenden Bundesländern bei den genannten Kostenträgerarten

    Bremen

    DRV Oldenburg-Bremen

    Hamburg

    SVLFG

    Niedersachsen

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen

    Rheinland-Pfalz

    AOK | BKK | IKK | SVLFG 

    Saarland

    AOK | BKK | IKK | SVLFG || Vertrag mit der DRV Saarland startet

    Schleswig-Holstein

    SVLFG

  • 5. Oktober 2020 | Nordrhein-Westfalen & Knappschaft: Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir liefern Ihnen heute noch die zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ für die Primärkassen in NORDRHEIN-WESTFALEN und die KNAPPSCHAFT bundesweit nach:
     
    Es handelt sich um die GPOS 603700.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über weitere erfreuliche Ergebnisse informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    ERSATZKASSEN – VDEK E.V.
     
    Die Ersatzkassen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
    NORDRHEIN-WESTFALEN
     
    Die Primärkassen in NRW zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    KNAPPSCHAFT
     
    Die knappschaftliche Krankenversicherung zahlt bundesweit einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    Die Knappschaft als Rentenversicherung zahlt einen pauschalen Zuschlag ebenfalls in Höhe von 0,25 EUR pro Person und Termin für Leistungen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020.
     
    UNFALLVERSICHERUNG
     
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben einer Corona bedingten Erhöhung der Gebühren für Rehasport um 10% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.
  • 23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    über die hinterlegten Links erhalten Sie Informationen der folgenden RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER für den
     
    BEFRISTETEN ZUSCHLAG INFOLGE DER CORONAVIRUS-PANDEMIE
     
    von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Übungseinheit für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2020:
     
     
     
    Viele Grüße aus Berlin