Schlagwort: LONGCOVID

  • 11. Juli 2022 | Anmerkungen zu LongCOVID – Fatique – ME/CFS

    11. Juli 2022 | Anmerkungen zu LongCOVID – Fatique – ME/CFS

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    zu den möglichen gesundheitlichen Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion zählt eine Vielzahl körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome, die allein oder in Kombination auftreten, ganz unterschiedlich lang dauern können und als LongCOVID/Post-COVID bezeichnet werden. Die genauen Ursachen sind bisher noch unklar. 

    Da das Spektrum an Symptomen breit ist, variieren auch die Therapieansätze. Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. wurde die S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID verfasst.

    In vielen Fälle ist Rehabilitationssport eine gute Unterstützung bei der Wiederherstellung der Belastbarkeit der von Long-/Post-COVID betroffenen Menschen.

    Fatique (körperliche Schwäche) gehört zu den häufigsten Symptomen, die sechs Monate nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 verbleiben. Die moderate Belastung kann bei guter Steuerung durch Übungsleiter:in und Teilnehmer:in zu einer Verbesserung der Fatigue führen. 

    Ein Teil der Patient:innen zeigt eine ausgeprägte Belastungsintoleranz, die auf das Krankheitsbild der Myalgischen Enzephalomyelitis/des Chronischen Fatigue-Syndroms (ME/CFS) hinweist. Hierfür kennzeichnend sind neben einer schweren Fatique Symptome wie:

    • Verschlechterung des Allgemeinzustandes nach geringer körperlicher oder geistiger Anstrengung
    • Muskel-, Gelenk-, Kopfschmerzen
    • Krämpfe
    • grippale Symptome
    • Überempfindlichkeit auf Sinnesreize
    • Schlafstörungen

    Es gibt aktuell keine spezifische Therapie für ME/CFS-Betroffene. Als Strategie im Umgang mit der Erkrankung kommt dem Pacing eine bedeutende Rolle zu. Ziel ist es dabei, das individuelle richtige Maß an Aktivität zu finden, um Überlastung und Symptomverschlechterung zu vermeiden und die mit der Erkrankung verbundene Abwärtsspirale aufzuhalten. Die Teilnahme am Rehabilitationssport kann in diesen Fällen schädlich sein.

    Für die sichere Durchführung von Rehabilitationssport nach einer überstandenen COVID-19 Infektion sollten Übungsleiter:innen ein Screening auf Post-exertional malaise durchführen. Falls es dabei zu Auffälligkeiten kommt, muss eine weiter ärztliche Abklärung erfolgen; Rehabilitationssport sollte zunächst nicht durchgeführt werden. Zusätzlich ist es zu empfehlen, vor Beginn der körperlichen Aktivität ein EKG und eine Pulsoxymetrie (Messung der Sauerstoffsättigung) durchführen zu lassen. Letzteres kann auch durch Übungsleiter:innen erfolgen. 

    Der intensive Dialog zwischen Übungsleiter:in und Teilnehmer:in sowie die Messung des individuellen Belastungsempfindens (z.B. mittels BORG-Skala) ist bei Long-COVID/Post-COVID unbedingt erforderlich, um Ziele zu erreichen und Überlastungen zu vermeiden.

    Der RSD bietet eine Fortbildung zum Thema Rehasport bei LongCOVID an. Hier können Sie sich anmelden.

    Quellen: Post-COVID-Netzwerk der Charité | Deutsche Gesellschaft für ME/CFS

  • 8. April 2022 | Rehasport bei Long-Covid … im Fernsehen

    8. April 2022 | Rehasport bei Long-Covid … im Fernsehen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    zum Thema 

    Reha-Sportgruppe hilft Long-Covid-Betroffenen

    hat die Landesschau Rheinland-Pfalz aktuell einen Beitrag veröffentlicht, der bis zum 01.04.2023 online verfügbar ist.

    Der Südwestrundfunk | SWR freut sich, wenn der Beitrag auf Ihrer Website verlinkt oder auf Ihrer Facebook-Seite geteilt wird.

    Der Beitrag ist unter der Adresse Reha-Sportgruppe hilft Long-Covid-Betroffenen – Landesschau Rheinland-Pfalz – SWR Fernsehen verfügbar.

    Das Video ist auch zum Einbetten für Ihre Homepage freigegeben. Der Einbettungscode lautet:
    <iframe src=https://www.swrfernsehen.de/~embed/landesschau-rp/reha-sportgruppe-hilft-long-covid-betroffenen-100.html width=“640″ height=“360″ frameborder=“0″ webkitallowfullscreen mozallowfullscreen allowfullscreen></iframe>  (nicht zum Posten auf Facebook geeignet).

    Der SWR bittet um diese Art der Einbindung: Das Herunterladen und Bereitstellen auf Plattformen wie z.B. YouTube oder eigenen Homepages ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

    Passend zum Thema möchten wir auf unsere Aus- und Fortbildungsangebot für Übungsleiter hinweisen:

    Aufbaumodul Lungenerkrankungen | Essen | Start 20.09.2022
    Sonderlehrgang für Physiotherapeuten | Profil Innere Medizin | 24 UE | Essen | Start 21.11.2022
    Rehasport bei Long-COVID | Online | 4 UE | 14.06.2022
  • 9. Juni 2021 | Fortbildungsangebot „Rehasport bei Long-COVID“

    9. Juni 2021 | Fortbildungsangebot „Rehasport bei Long-COVID“

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Pandemie-Lage entspannt sich deutlich und die Inzidenz geht überall in Deutschland immer weiter zurück. Aber für etwa zehn Prozent der Covid-Patienten bleibt Long-COVID, ein facettenreiches Krankheitsbild mit Symptomen wie Kurzatmigkeit, kognitiven Störungen und besonders häufig Fatigue. Deutschlandweit sind etwa 350.000 Menschen davon betroffen. Noch weiß man viel zu wenig über die Krankheit, um eine passgenaue Therapie anbieten oder gar Heilung in Aussicht stellen zu können. Aber die Experten sind sich einig darüber, dass mit einem konsequenten und gezielten Training gute Erfolge erzielt werden können.

    Zur Vorbereitung auf die Betreuung dieser Patienten in Rehabilitationssportgruppen bieten wir Ihnen nun eine erste Fortbildung an, die die Lungensport-Spezialisten von ZWANZIG-NEUN-FÜNF in Essen im Online-Format durchführen werden.

    Die Veranstaltung im Umfang von 4 UE hat folgende inhaltliche Schwerpunkte:

    • Pathophysiologische Grundlagen
    • Symptomkomplex Long-COVID mit Fokus auf verminderte Leistungsfähigkeit, Dyspnoe, Fatigue
    • Wirkung von körperlicher Aktivität nach einer COVID-19 Infektion
    • Trainingsschwerpunkte bei Patienten mit Long-COVID und deren Umsetzung im Rehasport
    • Durchführung von Beispielübungen: Atemtechnik in Ruhe und Belastung, Thoraxmobilisation, Kräftigung von Rumpf und Extremitäten, Ausdauertraining

    Zunächst wird es eine Veranstaltung am 7. Juli mit begrenzter Platzzahl geben. In Kürze veröffentlichen wir dann weitere Termine für September bis Dezember. Hier können Sie sich anmelden.

    Zu den in diesem Zusammenhang wichtigen Anpassungen der ICD-10 haben wir heute bereits hier im Blog berichtet.

  • 8. Juni 2021 |  Anpassung der ICD-10 für Covid-19

    8. Juni 2021 | Anpassung der ICD-10 für Covid-19

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung bzw. der Impfung gegen Covid-19 hat die WHO zusätzliche Codes, die sogenannten Schlüsselnummern, in die ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme) eingeführt.

    Entsprechend wurde der aktuelle ICD-10-GM Version 2021 angepasst: Neu hinzugekommen sind nun die Codes unter U08 bis U10.

    Bei der Verordnung von Rehabilitationssport (Muster 56) können also zukünftig die Codes U08.9, U09.9! und U10.9 für Zustände in Zusammenhang mit vorausgegangener Coronavirus-19-Krankheit benannt sein:

    • U08.9
      COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet: Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen eine frühere, bestätigte Coronavirus-19-Krankheit zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führt. Die Person leidet nicht mehr an COVID-19.
    • U09.9! 
      Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet: Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen der Zusammenhang eines aktuellen, anderenorts klassifizierten Zustandes mit einer vorausgegangenen Coronavirus-19-Krankheit codiert werden soll. Die Schlüsselnummer ist nicht zu verwenden, wenn COVID-19 noch vorliegt.
    • U10.9 
      Multisystemisches Entzündungssyndrom in Verbindung mit COVID-19, nicht näher bezeichnet: Der Code ist für Fälle vorgesehen, bei denen ein durch Zytokinfreisetzung bestehendes Entzündungssyndrom in zeitlichem Zusammenhang mit COVID-19 steht.

    Bei den Codes, die zusätzlich mit einem Ausrufezeichen versehen sind, wie U09.9!, handelt es sich nach der ICD-10-GM um Zusatzcodes, sogenannte Ausrufezeichenkodes (!). Damit ist festgelegt, dass sie eine ergänzende Information enthalten und mit mindestens einem weiteren Code kombiniert werden müssen, der für eine Primärverschlüsselung zugelassen ist. Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Codes, es wird aber bei der Codierung nicht angegeben.

    Dies bedeutet für eine Verordnung im Rehasport, auf der U09.9 angegeben wurde, muss zwingend eine weitere Diagnose angegeben werden.

    1.     Beispiel

    Patient mit Symptomatik im Zusammenhang mit einer überstandenen Coronavirus-19-Krankheit

    Ein Patient wird seit etwa einem halben Jahr aufgrund einer COVID-19-Erkrankung behandelt. COVID-19 liegt nicht mehr vor. Jedoch leidet er weiterhin an ausgeprägten Erschöpfungszuständen. Jetzt treten auch Konzentrations- und Schlafstörungen auf. Ein Zusammenhang des aktuellen Zustandes mit der vorausgegangenen Coronavirus-Krankheit ist sehr wahrscheinlich.

    Codierung

    • G93.3 G Chronisches Müdigkeitssyndrom (zusätzliche Codierung zwingend bei U09.9)
    • U09.9 G Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet
    2.     Beispiel

    Ein Patient war vor etwa drei Monaten an COVID-19 erkrankt. Er stellt sich nun mit Herzklopfen und unregelmäßigem Herzschlag vor. Die Diagnostik ergibt keinen krankhaften Befund.

    • R00.2 G Palpitationen
    • U08.9 G COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet

    Für die Zuordnung des Patienten in die richtige (Rehasport-) Gruppe ist die Grundlage in der Rehabilitation die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit).

    Die ICF wurde 2001 von der WHO verabschiedet und ist der ICD gleichgestellt. Die ICF ist auf die Wechselwirkungen zwischen Gesundheitsproblem, Funktionsfähigkeit, Behinderung und Kontextfaktoren des Individuums ausgerichtet. Grundlage der ICF ist das biopsychosoziale Modell, welches die Auswirkungen eines gemäß des ICD-10 kodierten Gesundheitsproblems unter Berücksichtigung individueller Krankheitsfolgen auf Aktivität und Teilhabe eines Menschen und in Wechselwirkung mit seinen Kontextfaktoren darstellt.

    Bezogen auf die Folgen einer Covid-19 Erkrankungen wurde die ICF bislang noch nicht angepasst.

    Wenn die zweite Zeile der Rehasportverordnung (Muster 56) „Schädigungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen für die verordnungsrelevante Beeinträchtigung der Aktivität und Teilhabe“ so beschrieben ist, dass Sie dem Patienten eine passende Rehasportgruppe anbieten können um das Rehabilitationsziel zu erreichen, dann können Sie Patienten mit Post-Covid-19-Zustand annehmen.