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  • 27. Mai 2021 | Die Krankenkassen verlängern die „Corona-Sonderregelungen“ bis 30.09.2021

    27. Mai 2021 | Die Krankenkassen verlängern die „Corona-Sonderregelungen“ bis 30.09.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 30.06.2021 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.09.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 27.05.2021

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 20. Dezember 2020 | Regelungen der Rentenversicherung [DRV] 2021

    20. Dezember 2020 | Regelungen der Rentenversicherung [DRV] 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Träger der Rentenversicherung [DRV] haben uns über folgende Regelungen informiert:

    BEGINN- UND ABSCHLUSSFRISTEN

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ebenfalls um bis zu 3 Monate. Die Durchführungsdauer von in der Regel 6 Monaten bleibt unberührt.

     
    Eine weitere Fristverlängerung ist ausgeschlossen und die Kostenzusage verliert danach ihre Gültigkeit.

    ONLINE REHASPORT | REHASPORT IM FREIEN

    Die Empfehlungen zur Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder – unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise – im Freien werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. 
  • 4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2020 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.06.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 04.12.2020

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 15. November 2020 | Infos zum Online Rehasport

    15. November 2020 | Infos zum Online Rehasport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    heute schicke ich Ihnen aktuelle Infos zum Tele-/Online Rehasport.

    ONLINE REHASPORT MIT NEWROW

    Wir haben für unseren YOUTUBE-KANAL zum Tele-|Online Rehasport zwei weitere kleine Videos erstellt, damit sich Ihre Rehasportler leichter zurecht finden:

    ONLINE REHASPORT UND DATENSCHUTZ

    Die meisten Videokonferenzsysteme, die auch für den Online Rehasport eingesetzt werden, verarbeiten die Daten auf Computern (Servern) außerhalb der EU, meist in den USA. Dies war bislang bzgl. Datenschutz kein Problem, da es zwischen der EU und den USA ein Abkommen (sog. Privacy-Shield) gab, welches sicherstellen sollte, dass amerikanische Unternehmen ein der europäischen DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau einhalten.
     
     
    Damit Sie weiterhin rechtssicher den Online Rehasport durchführen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
     
    1. Sie wechseln zu einem deutschen oder europäischen Produkt, wie z.B. Jitsu Meetedudip oder TeamViewer Meeting. Dies ist oft keine Lösung, da sie Ihre bisherige Software ja lieb gewonnen haben und die genannten Systeme meist nicht soviel gleichzeitige Videobilder ermöglichen, wie wir sie für den Online Rehasport brauchen.
     
    2. Sie schließen einen individuellen Auftragsverabeitungsvertrag (Data Processing Agreement) auf Basis von Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) ab. Klingt kompliziert, muss es aber nicht sein.
     
    Falls Sie die von uns empfohlene Lösung newrow nutzen, finden Sie die entsprechende Vereinbarung hier. Unterzeichnen Sie das Dokument auf den Seiten 4, 9, 10 und 11 und mailen es an DPO@kaltura.com
     
    3. Holen Sie die ausdrückliche Einwilligung Ihrer Rehasportler ein. Falls sie ein Produkt wie Zoom oder newrow nutzen, ergänzen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Teilnahme an einer Tele-/Online Rehabilitationssport-Übungseinheit um folgende Formulierung:
     
    „Die von uns genutzte Software _____________________ nutzt möglicherweise Computer (Server) in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 im Rahmen der Entscheidung über das sog. Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA festgestellt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht dem europäischen Standard entspricht: US-Behörden können nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika einen leichteren Zugang auf personenbezogene Daten haben, als Behörden, die der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen.“
  • 15. Oktober 2020 | Zur aktuellen Lage: Rehasport als medizinische Maßnahme, Hygienemassnahmen & Online Rehasport

    15. Oktober 2020 | Zur aktuellen Lage: Rehasport als medizinische Maßnahme, Hygienemassnahmen & Online Rehasport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    heute gibt es Informationen zur aktuellen Lage.

    TREFFEN DER BUNDESKANZLERIN MIT DEN MINISTERPRÄSIDENTINNEN UND MINISTERPRÄSIDENTEN DER LÄNDER

    Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen bzw. Ministerpräsidenten verständigten sich gestern auf „einheitliche“ Handlungsstrategien bei den derzeit steigenden Infektionszahlen. Dazu gehören eine Ausweitung der Maskenpflicht, eine Begrenzung der Gästezahl bei privaten Feiern, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und eine Sperrstunde für die Gastronomie.
     
    Der Fokus der Maßnahmen liegt somit in dem Versuch die Ausbreitung des Virus im privaten Kontext einzudämmen. Aktuell gibt es noch den politischen Willen Einschränkungen mit Auswirkungen auf die Wirtschaft möglichst gering zu halten. Auch bei einer Überschreitung von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen bleibt die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen mit bis zu 100 erlaubt: Die Durchführung von Rehasportgruppen ist somit weiterhin möglich.
     
    Bund und Länder schließen jedoch härtere Maßnahmen nicht aus, wenn sich die Infektionslage in den kommenden zehn bis zwölf Tagen nicht bessert.

    EINORDNUNG VON REHASPORT ALS „MEDIZINISCHE MASSNAHME“

    Wir haben inzwischen mit den für Gesundheit zuständigen Senatorinnen und MinisterInnen der 16 Bundesländer Kontakt aufgenommen und unsere Argumentation vorgetragen, warum Rehabilitationssport als „medizinische Maßnahme“ zu klassifizieren ist, deshalb bei weitergehenden Kontaktbeschränkungen von einem Verbot nicht erfasst werden soll und somit weiterhin stattfinden darf.
     
    In den bisherigen Rückmeldungen wird darauf hingewiesen, dass Rehabilitationssport aktuell überall möglich ist, unsere vorgebrachten Aspekte jedoch in eine zukünftige Diskussion einfließen werden.
     
    Sollten bei Ihnen vor Ort regionale Beschränkungen in Kraft treten, die die Durchführung von Rehabilitationssport beeinträchtigen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf.

    HYGIENEMASSNAHMEN

    Ein wesentlicher Baustein unserer Argumentation ist dabei die strikte Umsetzung vorhandener Hygienekonzepte bei allen Anbietern im Rehabilitationssport:
    • Abstand zwischen zwei Teilnehmern in der Gruppe mind. 2,50 m (= 5 qm pro TN)
    • Keine Teilnahme von Personen mit Krankheitssymptomen
    • Unterbleiben von Körperkontakten, insbesondere während der Übungsstunde, d.h. keine Partnerübungen
    • Kein Austausch von (Klein-) Materialien zwischen den Teilnehmern
    • Tragen von Mund-Nasen-Schutz außerhalb des Übungsraums
    • Konsequentes Stoßlüften, mindestens zwischen den Übungseinheiten
    • Moderate, leise Kommunikation, um den Aerosolaustoß zum Minimieren
    • Umfassende Desinfektionsmaßnahmen
    • Verzichten auf gesellige Zusammenkünfte vor und nach der Übungsstunde
    • Kontaktlose An- und Abreise
    Bitte stellen Sie sicher, dass ein ausgearbeitetes Konzept in schriftlicher Form bei Ihnen existiert und dass Sie die dort niedergelegten Regelungen in der Praxis auch peinlichst genau einhalten. Ein Hotspot in einer (Reha-) Sportgruppe würde unsere Bemühungen dramatisch konterkarieren!

    ONLINE REHASPORT

    12% unserer Anbieter hatten die Durchführung von Online Rehabilitationssport beantragt. Davon haben 56% die Online-Gruppen nach Aufhebung des Lockdowns wieder eingestellt. 44% führen, in einem reduzierten Umfang, weiterhin Online-Gruppen durch. Teilnehmer an diesen Gruppen sind im wesentlichen ältere Patienten i.d.R. mit Vorerkrankungen, die sich keinem unnötigen Infektionsrisiko aussetzen möchten. 59% aller Online-Anbieter wünschen sich die Möglichkeit, auch weiterhin Online Rehabilitationssport anbieten zu können.
     
    Tele-/Online Rehabilitationssport ist (wie im übrigen auch der Rehasport in Präsenzgruppen) kein Angebot für jeden Patienten, aber auch nicht für jeden Anbieter. Wie unsere Umfragen zeigen, hängt der Erfolg einer Online-Gruppe gerade von der Motivation und der positiven Einstellung des Anbieters sowie der Übungsleiter ab. Anbieter wie Teilnehmer berichten im Einzelfall mit Stolz, wie sie ihre technischen Kompetenzen und Möglichkeiten erweitert haben und somit ein Bewegungsangebot aufrechterhalten konnten bzw. können. Der soziale Kontakt, auch wenn er „nur“ online stattfindet, wird von vielen Teilnehmern positiv betrachtet und als kleine Kompensation gegen die Corona bedingte Einsamkeit gesehen.
     
    Da die Infektionszahlen deutlich ansteigen halten wir es für geboten, insbesondere die Bedenken und Ängste von (Risiko-) Patienten zu berücksichtigen und diesen grundsätzlich Bewegungsangebote und eine soziale Teilhabe zu ermöglichen.
     
    Als einziger Verband haben wir uns bei den Krankenkassen deshalb (erfolgreich!) dafür eingesetzt, dass diese Möglichkeit zunächst bestehen bleibt!
     
    Gerade unter den aktuellen Entwicklungen möchten wir Sie ermutigen und motivieren, Online-Gruppen ins Leben zu rufen. Wie wir inzwischen wissen und dies auch gut nachvollziehen können, gibt es bei vielen Übungsleiter zunächst eine gewisse Hemmschwelle: Diese wollen wir überwinden!
     
    Wir freuen uns, dass wir mit Michael Helbing einen absoluten Online-Rehasport-Profi gewinnen konnten, der in einer dreistündigen Weiterbildung Ihren Übungsleitern die Angst vor diesem Medium nimmt und auf eine tolle motivierende Art zeigt was möglich ist.
     
    REHASPORT ONLINE | INSPIRATIONEN FÜR ÜBUNGSLEITER startet am 26. Oktober 2020 und kann ab sofort hier online gebucht werden. Selbstverständlich werden 4 LE vom RSD für die Verlängerung der Rehasportberechtigung anerkannt. Details gibt es hier.
     
    Zusätzlich wird Sabine Knappe wieder die kostenfreie Online-Veranstaltung REHASPORT ONLINE | STRUKTURELLE UND TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN (Dauer rd. 90 Minuten) anbieten. Auch diese Veranstaltungen können ab sofort hier online gebucht werden.
     
    Bitte zögern Sie weiterhin nicht, uns eine Mail zu schicken, wenn Sie Fragen haben oder sich bei bestimmten Themen unsicher fühlen!
     
    Bleiben Sie gesund!
     
  • 28. September 2020 | Verlängerung Rehasport im Freien & Tele-/Online-Rehasport!

    28. September 2020 | Verlängerung Rehasport im Freien & Tele-/Online-Rehasport!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Krankenkassen haben uns soeben darüber informiert, dass die Regelungen zu
     
    REHASPORT IM FREIEN und REHASPORT ALS TELE-/ONLINE-ANGEBOT
     
    weiter bis 31.12.2020 verlängert werden.
     
    Diese Information gilt für folgende Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände
     
    •   AOK-Bundesverbandes GbR
    •   BKK-Dachverbandes e.V.
    •   IKK e.V.
    •   KNAPPSCHAFT
    •   Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    •   Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    gestern fand eine Besprechung der Leistungserbringerverbände mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu drei am 30.09. auslaufenden Maßnahmen statt.
     
    REHASPORT IM FREIEN + TELE-/ONLINE REHASPORT
     
    Die Argumente für (und beim Online Rehasport von einigen Verbänden auch gegen) eine Verlängerung der Maßnahmen wurden diskutiert. Eine abschließende Entscheidung wird in den nächsten Tagen auf der Ebene des GKV Spitzenverbandes gemeinsam mit allen (anderen) Krankenkassen (-verbänden) getroffen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE IN PANDEMIEZEITEN
     
    Eine Entscheidung darüber, ob die sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) auch im IV. Quartal die temporäre Vergütungserhöhung von 10% fortsetzen wird voraussichtlich erst Anfang November getroffen.
     
    Wir empfehlen deshalb diesen Termin abzuwarten und Leistungen von Versicherten der genannten Kassen im Zeitraum ab 01.10. bis zur Entscheidung zwischenzeitlich noch nicht abzurechnen, da eine Nachberechnung unter Umständen nicht möglich sein wird!
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 19. Mai 2020 | REHABILITATIONSSPORT IM FREIEN & IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben uns heute Morgen über die Wiederaufnahme von Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen informiert:
     

    REHABILITATIONSSPORT IM FREIEN

     
    Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Rehabilitationssport im Freien bei Beachtung der Vorgaben im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister (Ziffer 1a). Zusätzlich sind die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu beachten. Die Durchführung ist ab sofort bis längstens 30.09.2020 möglich. Über eine Verlängerung wird ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
     
    Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens wird es als ausreichend angesehen, wenn die durchführenden Leistungserbringer der zuständigen anerkennenden Stelle die Veranstaltungsdaten (Ort/Treffpunkt mit Adresse, Wochentag und Beginn/Ende) einmalig vor der erstmaligen Durchführung mitteilen. Witterungsbedingt kann im Einzelfall von den gemeldeten Daten abgewichen werden.
     
    >>> Wir haben im RSD-Portal die Möglichkeit eingerichtet, dass Sie Ihre Angebote als „Gelegentlich im Freien“ kennzeichnen und die Adresse bzw. den Treffpunkt angeben können. Hier finden Sie eine Kurzanleitung. <<<
     
    Die Teilnahme ist auf der Teilnahmebestätigung mit einem „i.F.“ oder „im Freien“ hinter dem Datum zu kennzeichnen.
     
    >>> In den Softwareprodukten RESI und azh myYOLO ist die entsprechende Möglichkeit bereits vorgesehen. Weitere Infos erhalten Sie von den Anbietern  Ihres Systems der digitalen Signatur. <<<
     

    REHABILITATIONSSPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN

     
    Es gelten für die Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen grundsätzlich die DBS-Empfehlungen zum Rehabilitationssport vom 30.04.2020 „Empfehlungen zur Wiederaufnahme nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen“ bzw. die Empfehlungen der Leistungserbringerverbände.
     
    >>> Neben den Informationen des DBS empfehlen wir die Handlungshilfe der Verwaltungsberufsgenossenschaft. <<<
     
    Allerdings sind bei der Wiederaufnahme des Übungsbetriebes ergänzend die länderspezifischen Regelungen insbesondere zur Gruppengröße und zur Öffnung der Veranstaltungsorte/Hallen zu beachten, so dass im Gegensatz zur Durchführung von Rehabilitationssport im Freien (s.o.) vorrangig keine detaillierten bundeseinheitlichen Regelungen in Betracht kommen.
     
    Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer*innen ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen/nutzen.
     
    Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den o.g. Bedingungen möglich. Es liegen derzeit noch keine spezifischen Regelungen, z.B. der DGPR, vor.
     

    FORTFÜHRUNG DES REHABILITATIONSSPORTS ALS TELE-/ONLINE-ANGEBOT

     
     
    In der momentanen Situation kann nicht von einer „normalen“ Durchführung der Übungsveranstaltungen gesprochen werden. Da die Kontaktbeschränkungen nur leicht gelockert, aber nicht aufgehoben wurden, kann das Tele-/Online-Angebot befristet weiter bis längstens 30.09.2020 (analog zur Durchführung im Freien) durchgeführt werden. Über eine Verlängerung wird ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
  • 6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    am 6. Mai erfolgte eine weitere Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen bei den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen.
     
    Zu dem Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Rehabilitationssport gab es heute einen telefonischen Meinungsaustausch zwischen dem vdek e.V. und den Leistungserbringerverbänden im Rehabilitationssport.
     

    Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen

    In Ziffer 14. des Beschlusses der Telefonschaltkonferenz wird den Ländern in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten die schrittweise Öffnung der folgenden Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen übertragen:
    • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
    Darüber hinaus können perspektivisch die Freigaben oder erneute Kontaktbeschränkungen, aufgrund von unterschiedlichen Neuinfektionsraten, zwischen verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten divergieren.
    Es ist deshalb nicht möglich, einheitliche Vorgaben für den Rehabilitationssport zu definieren, da diese den politischen Richtlinien vor Ort widersprechen können.
    Vielmehr muss sich jeder Anbieter an den für ihn geltenden regionalen und kommunalen Weisungen orientieren.
     
    Sollte bei Ihnen der Sport in Gruppen wieder erlaubt sein, bitten wir Sie bei der Wiedereröffnung der Rehabilitationssportgruppen vorsichtig zu sein:
    Bedenken Sie insbesondere, dass es sich bei Ihren, meist älteren, Teilnehmern um Personen handelt, die ein erhöhtes Risiko bzgl. einer Covid-19 Infektion tragen.
    Studieren Sie deshalb die einschlägigen Empfehlungen zu möglichen Schutzmaßnahmen und setzen Sie diese auch penibel um!
     

    Möglichkeit zur Durchführung Rehabilitationssportgruppen im Freien

    Sport im Freien ist grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Regeln möglich. Zur daraus resultierenden Möglichkeit der Durchführung von Rehabilitationssportgruppen im Freien wird es in Kürze eine abgestimmte Empfehlung zwischen allen Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband geben. Wir werden Sie umgehend informieren.
     

    Weiterführung von Tele-/Online Rehasportangeboten

    Diese Angebote sollen enden, sobald eine „normale“ Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist. Da davon aktuell nicht ausgegangen werden kann, können diese Angebote weiter durchgeführt werden.
     

    Finanzierungsfragen

    Die Krankenkassen werden sich in den nächsten Tagen abstimmen, inwieweit z.B. ein vorübergehend erhöhter Hygieneaufwand finanziell kompensiert werden kann.
     
     
    Eine nächste Telefonkonferenz wird nächste Woche, am Freitag, 15. Mai, stattfinden. Wir werden Sie danach natürlich wieder umgehend informieren.
  • 4. Mai 2020 | Rentenversicherungsträger + TELE-/ONLINE REHASPORT

    RENTENVERSICHERUNG + TELE-/ONLINE REHASPORT
     
    Nachdem sich alle Rentenversicherungsträger auf eine bundeseinheitliche Verfahrensweise abgestimmt haben, wurden wir darüber informiert, dass die Rentenversicherungsträger sich im Interesse der Rehasportler dem modifizierten Leistungsangebot unter den von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Rahmenbedingungen anschließen.
     
    Zu beachten sind insbesondere die Hinweise zum Ausschluss für Herzgruppen und zur Sturzprophylaxe. Darüber hinaus betrachten die Rentenversicherungsträger für eine Online Durchführung als Voraussetzung, dass sowohl Leistungserbringer als auch Teilnehmer/innen diese Durchführungsform nutzen können und wollen. Die Aufklärungspflicht für die Teilnehmer/innen liegt bei den Leistungserbringern.
     
    Die Übergangsregelung endet, sobald nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen eine „normale“ Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist, nach derzeitiger Auffassung der Rentenversicherungsträger spätestens zum 30.09.2020.