Schlagwort: TEILNAHMEBESTATIGUNG

  • 6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    die fehlende persönliche Empfangsbestätigung des Versicherten auf der Teilnahmebestätigung kann zu Absetzungen und Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen führen. Wir nehmen einen uns vorliegenden Fall zum Anlass, auf folgende Regelung der Rahmenvereinbarung hinzuweisen:

    “17.2 Der Teilnahmenachweis hat durch Unterschrift des bzw. der Teilnehmenden für jede Übungsveranstaltung zu erfolgen.”

    Der Versicherte muss mit seiner Unterschrift den Erhalt der Leistung bestätigen. Die Unterschrift sollte mit vernünftiger Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Versicherten geben. Kürzel, Kreuze, Gekritzel oder Zeichnungen sind daher nicht ausreichend, da sie auf die bewusste Abkürzung des Namens schließen lassen. Grundsätzlich sollte der Versicherte immer gleich unterschreiben. 

    Eine rechtsgültige Unterschrift in Deutschland definiert der BGH wie folgt:

    • individueller und charakteristischer Schriftzug (einmalig)
    • Rückschluss auf den Namen
    • einzelne klar erkennbare Buchstaben 
    • Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen 
    • Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennbar

    Bitte weisen Sie Ihre Rehasportteilnehmer darauf hin, dass sie auf der Teilnahmebestätigung (digital oder Papier) eine rechtsgültige Unterschrift setzen.

  • 30. März 2023 | Neue Teilnahmebestätigung

    30. März 2023 | Neue Teilnahmebestätigung

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    der vdek hat in Abstimmung mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene eine Anpassung der Teilnahmebestätigung vorgenommen.

    Dabei wurden die Änderungswünsche der Leistungserbringerverbände auf Grund der gesammelten Erfahrungen der 2021 aktualisierten Teilnahmebestätigung soweit möglich berücksichtigt.

    Es gibt folgende Änderungen:

    1. Die Anzahl der Unterschriftenzeilen wurde von 60 auf 50 herabgesetzt. Dies ist zum Einen aus Platzgründen zum Anderen auf Grund des Richtwertes von 50 Übungseinheiten im allgemeinen Rehabilitationssport erfolgt.
    2. Die Felder der Kopfzeile der Formulare wurden vergrößert.
    3. Das Feld „Angebotsnummer“ ist weggefallen, da dieses lediglich eine interne Information der Leistungserbringerverbände darstellt.
    4. Neu ist in der Kopfzeile das Feld „Verordnungsdauer (von/bis)“. Das Feld dient lediglich dem Leistungserbringer zur besseren Planung und Organisation. Es handelt sich nicht um ein Pflichtfeld.
    5. Die Unterschrift des Übungsleiters auf der Teilnahmebestätigung ist nun auch auf der ersten Seite möglich, falls die Teilnahmebestätigung nur einseitig genutzt wird.
    6. Auf Grund der Größe der Felder im Tabellenkopf wird für den Begriff Rehabilitationssport die Abkürzung „RS“ verwendet.
    7. Die PDF-Dateien wurden mit beschreibbaren Textfeldern formatiert, so dass die Felder digital ausgefüllt werden können.
    8. Die Teilnahmebestätigung wurde so formatiert, dass die Kopfzeile lediglich auf der ersten Seite ausgefüllt werden muss. Diese Informationen werden automatisch in die Kopfzeile auf der zweiten Seite übertragen.
    9. Die Kopfzeile auf dem Ergänzungsblatt zur Abrechnung wurde ebenfalls angepasst. Das Feld „Angebotsnummer“ ist auch hier entfallen. Neu ist das Feld „Institutionskennzeichen“, dass der eindeutigen Zuordnung des Belegs zum Leistungserbringer dient.

    Bitte denken Sie daran, dass das Ergänzungsblatt nur bei der Abrechnung in Papierform Anwendung findet.

    Die neuen Teilnahmebestätigungen können ab dem 1. Mai 2023 eingesetzt werden.

    Die neue Teilnahmebestätigung muss verbindlich ab dem 1. Januar 2024 verwendet werden.

    Sofern eine Zwischenabrechnung auf dem alten Formular erfolgt, ist für den nachfolgenden Abrechnungszeitraum das neue Formular zu verwenden.

    Bereits begonnene Teilnahmebestätigungen können fortgeführt werden. Zwischenabrechnungen mit dem Ziel des Formularwechsels sind zu vermeiden.

    Es wird empfohlen, die Formularfelder in einer lokalen PDF-Anwendung auszufüllen und nicht im Browser / Internet / Cloud, da es ggf. zu Formatierungsfehlern kommen kann.

    Wir haben die neuen Formulare noch einmal überarbeitet und stellen diese nun in verschiedenen Varianten zur Verfügung:

    • Teilnahmebestätigung – ab 01.05.2023 – online ausfüllbar | PDF
    • Teilnahmebestätigung + Ergänzungsblatt für die „Papierabrechnung“ – ab 01.05.2023 – online ausfüllbar | PDF

    Bitte verwenden Sie für die online ausfüllbaren PDFs am besten den Adobe Acrobat Reader DC.

  • 26. Oktober 2021 | UPDATE Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung

    26. Oktober 2021 | UPDATE Neue Formulare für die Teilnahmebestätigung

    UPDATE 26.10.2021
    Die AOK Bayern hat uns darüber informiert, dass die neuen Formulare in Bayern zum 01.01.2022 umgesetzt werden. 
    UPDATE 18.10.2021
    Die IKK classic (für Baden-Württemberg) übernimmt die Übergangsregelungen der Ersatzkassen. 
    UPDATE 14.09.2021
    Der BKK Landesverband Mitte (für Thüringen) übernimmt die Übergangsregelungen der Ersatzkassen. 
    UPDATE 03.09.2021
    Die Krankenkassen in Niedersachsen übernehmen die Übergangsregelungen der Ersatzkassen. 
    UPDATE 30.08.2021
    Die IKK classic (für Baden-Württemberg) hat uns darüber informiert, dass eine Umstellung der Formulare aktuell noch geprüft wird und bis spätestens 01.01.2022 erfolgen soll.
    UPDATE 16.08.2021
    Folgende Krankenkassen (-verbände) übernehmen die Übergangsregelungen der Ersatzkassen: BKK Landesverband Mitte (für Sachsen) | IKK classic (für Sachsen) | Knappschaft (für Sachsen) | SVLFG (für Sachsen)SVLFG (für Baden-Württemberg)
    UPDATE 09.08.2021
    Die Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Schleswig-Holstein übernehmen die Übergangsregelungen der Ersatzkassen. 
    UPDATE 05.08.2021
    Die AOK Baden-Württemberg übernimmt die Übergangsregelungen der Ersatzkassen.

    Die AOK Bayern hat uns darüber informiert, dass die Formulare bekannt seien, es allerdings in bzw. für Bayern noch keine Entscheidung gibt, da dort bislang ein abweichendes Vorgehen in der praktischen Umsetzung besteht. Die Thematik soll in der Sitzung der ARGE-Rehasport im September geklärt werden.

    UPDATE 28.07.2021
    Leider gestaltet sich die Umsetzung bei den regionalen Nicht-Ersatzkassen „komplizierter“ als gedacht.

    Die Krankenkassen in Berlin, Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt übernehmen ab sofort geschlossen und gemeinsam die Übergangsregelungen der Ersatzkassen.

    Einzelne, gleich lautende Rückmeldungen haben wir ebenfalls von der AOK PLUS (für Sachsen und Thüringen), der IKK Südwest (für Rheinland-Pfalz und Saarland) und der IKK classic (für Thüringen) erhalten.

    Die Krankenkassen (-verbände) in Hessen lehnen einen „Austausch“ der Formulare zum jetzigen Zeitpunkt ab und planen die Einführung für den 01.01.2022.

    Sobald wir weitere Rückmeldungen haben, ergänzen wir diesen Beitrag.

    Wir haben die neuen Formulare noch einmal überarbeitet und stellen diese nun in verschiedenen Varianten zur Verfügung:

    • Teilnahmebestätigung – 2021 – online ausfüllbar | PDF
    • Ergänzungsblatt für die „Papierabrechnung“ – 2021 – online ausfüllbar | PDF
    • Teilnahmebestätigung + Ergänzungsblatt für die „Papierabrechnung“ – 2021 – online ausfüllbar | PDF

    Bitte verwenden Sie für die online ausfüllbaren PDFs am besten den Adobe Acrobat Reader DC.

    • Teilnahmebestätigung + Ergänzungsblatt für die „Papierabrechnung“ – 2021 | PDF

    10.07.2021
    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    bei den Beratungen zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport haben wir, gemeinsam mit den anderen Verbänden, erneut den Wunsch nach einheitlichen Formularen für die Teilnahmebestätigung an den Übungsveranstaltungen vorgetragen.

    Dies hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zum Anlass genommen, die Thematik innerhalb der GKV zu beraten. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben nun neue Formulare für die Teilnahmebestätigung im Rehabilitationssport abgestimmt:

    • Teilnahmebestätigung | PDF
    • Ergänzungsblatt für die „Papier-Abrechnung“ | PDF

    Die Teilnahmebestätigung umfasst zwei Seiten und hat jetzt 60 Unterschriftszeilen.

    Der Abrechnungsteil, der sich bisher auf der Teilnahmebestätigung befand, wurde nun in ein Ergänzungsblatt integriert. Dieser Teil ist in der Praxis nur noch für die Anbieter erforderlich, die nicht elektronisch abrechnen, d.h. das (an sich sowieso verpflichtende) Verfahren nach § 302 SGB V nutzen. Alle Anbieter, die die digitale Signatur nutzen und/oder über einen Dienstleister abrechnen bzw. eine eigene Software für die elektronische Abrechnung nutzen, benötigen diesen Abrechnungsteil dann zukünftig nicht mehr!

    Die Bankverbindung ist nicht mehr gesondert anzugeben, da die Krankenkassen das bei der ARGE IK angegebene Konto nutzen. Wichtig ist bei allen Abrechnungen die Angabe der Vertragsnummer, dem sog. Leistungserbringergruppenschlüssel | Abrechnungscode/Tarifkennzeichen [LEGS|AC/TK]; es gibt Hinweise von den Krankenkassen, dass diese Angabe oftmals fehlt und daher Rückfragen erforderlich sind. 

    Anbieter, die eine Anerkennung über den RehaSport Deutschland e.V. haben, müssen bei der Abrechnung (weiterhin) keine Angebotsnummer eintragen.

    Das Layout der Formulare darf nicht verändert werden.

    Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den vorgelegten einheitlichen Formularen zunächst um Empfehlungen der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene handelt. 

    ÜBERGANGSREGELUNG DER ERSATZKASSEN (VDEK)
    Bei der nächsten Anpassung der vertraglichen Regelungen, z.B. im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining voraussichtlich am 01.01.2022, werden die neuen Formulare Bestandteil der Vereinbarung mit dem vdek.

    Bis dahin gelten für die sechs Ersatzkassen folgende Übergangsregeln:

    1. Sofern eine Zwischenabrechnung mit „altem“ Formular erfolgt, ist für den nachfolgenden Abrechnungs-Zeitraum das neue Formular zu verwenden.
    2. Erfolgt keine Zwischenabrechnung, werden die Unterschriften weiter auf dem „alten“ Formular geleistet.
    3. Zwischenabrechnungen allein mit dem Ziel des Wechsels des Formulars sind zu vermeiden.
    4. Bei neuen Teilnehmenden kann ab sofort das „neue“ Formular eingesetzt werden, spätestens ab 01.01.2022.
    5. Wenn auf dem „alten“ Formular alle Unterschriftszeilen gefüllt sind, kann für die nächsten Teilnahmen das „neue“ Formular ab sofort verwendet werden, spätestens ab 01.01.2022.
    REGELUNGEN DER REGIONALEN KRANKENKASSEN

    Eine Umsetzung/Anwendung in der Praxis sollte durch alle regionalen Nicht-Ersatzkassen zeitnah, spätestens zum 01.01.2022 (parallel zum Inkrafttreten der neuen Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining) erfolgen. 

    Wir haben uns mit allen Krankenkassen bzw. den Krankenkassenverbänden in Verbindung gesetzt, um das entsprechende Verfahren und den Zeitpunkt der Einführung abzustimmen. Sobald wir nähere Informationen haben, werden wir diesen Beitrag ergänzen.

  • 20. August 2021 | Erste Infos zur neuen Rahmenvereinbarung 2022

    20. August 2021 | Erste Infos zur neuen Rahmenvereinbarung 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) erarbeiten die Beteiligten (Kostenträger und Leistungserbringerverbände) in regelmäßigen Abständen die Rahmenvereinbarung, um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Leistungen nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX  nach einheitlichen Grundsätzen erbracht werden.

    Die neue Rahmenvereinbarung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

    Damit verbunden sind einige neue Regelungen. Umfangreiche Änderungen gibt es insbesondere im Herzsport.

    Wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte in unseren beiden kostenfreien Online-Seminaren:

    • Neue Rahmenvereinbarung | Wesentliche Änderungen in der Übersicht (3 UE)
    • Neue Rahmenvereinbarung | Herzsport spezial (1 UE)

    Die Veranstaltungen richten sich nur an Mitglieder des RSD e.V..

    Die Teilnahme wird als Maßnahme zur Verlängerung der Rehasportberechtigung anerkannt.

    Termine und Anmeldeformular (online) finden Sie hier.  

  • 15. November 2020 | Infos zum Online Rehasport

    15. November 2020 | Infos zum Online Rehasport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    heute schicke ich Ihnen aktuelle Infos zum Tele-/Online Rehasport.

    ONLINE REHASPORT MIT NEWROW

    Wir haben für unseren YOUTUBE-KANAL zum Tele-|Online Rehasport zwei weitere kleine Videos erstellt, damit sich Ihre Rehasportler leichter zurecht finden:

    ONLINE REHASPORT UND DATENSCHUTZ

    Die meisten Videokonferenzsysteme, die auch für den Online Rehasport eingesetzt werden, verarbeiten die Daten auf Computern (Servern) außerhalb der EU, meist in den USA. Dies war bislang bzgl. Datenschutz kein Problem, da es zwischen der EU und den USA ein Abkommen (sog. Privacy-Shield) gab, welches sicherstellen sollte, dass amerikanische Unternehmen ein der europäischen DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau einhalten.
     
     
    Damit Sie weiterhin rechtssicher den Online Rehasport durchführen können, haben Sie folgende Möglichkeiten:
     
    1. Sie wechseln zu einem deutschen oder europäischen Produkt, wie z.B. Jitsu Meetedudip oder TeamViewer Meeting. Dies ist oft keine Lösung, da sie Ihre bisherige Software ja lieb gewonnen haben und die genannten Systeme meist nicht soviel gleichzeitige Videobilder ermöglichen, wie wir sie für den Online Rehasport brauchen.
     
    2. Sie schließen einen individuellen Auftragsverabeitungsvertrag (Data Processing Agreement) auf Basis von Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses – SCC) ab. Klingt kompliziert, muss es aber nicht sein.
     
    Falls Sie die von uns empfohlene Lösung newrow nutzen, finden Sie die entsprechende Vereinbarung hier. Unterzeichnen Sie das Dokument auf den Seiten 4, 9, 10 und 11 und mailen es an DPO@kaltura.com
     
    3. Holen Sie die ausdrückliche Einwilligung Ihrer Rehasportler ein. Falls sie ein Produkt wie Zoom oder newrow nutzen, ergänzen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei Teilnahme an einer Tele-/Online Rehabilitationssport-Übungseinheit um folgende Formulierung:
     
    „Die von uns genutzte Software _____________________ nutzt möglicherweise Computer (Server) in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 im Rahmen der Entscheidung über das sog. Privacy Shield Abkommen zwischen der EU und den USA festgestellt, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht dem europäischen Standard entspricht: US-Behörden können nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika einen leichteren Zugang auf personenbezogene Daten haben, als Behörden, die der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterliegen.“
  • 11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    gestern fand eine Besprechung der Leistungserbringerverbände mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu drei am 30.09. auslaufenden Maßnahmen statt.
     
    REHASPORT IM FREIEN + TELE-/ONLINE REHASPORT
     
    Die Argumente für (und beim Online Rehasport von einigen Verbänden auch gegen) eine Verlängerung der Maßnahmen wurden diskutiert. Eine abschließende Entscheidung wird in den nächsten Tagen auf der Ebene des GKV Spitzenverbandes gemeinsam mit allen (anderen) Krankenkassen (-verbänden) getroffen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE IN PANDEMIEZEITEN
     
    Eine Entscheidung darüber, ob die sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) auch im IV. Quartal die temporäre Vergütungserhöhung von 10% fortsetzen wird voraussichtlich erst Anfang November getroffen.
     
    Wir empfehlen deshalb diesen Termin abzuwarten und Leistungen von Versicherten der genannten Kassen im Zeitraum ab 01.10. bis zur Entscheidung zwischenzeitlich noch nicht abzurechnen, da eine Nachberechnung unter Umständen nicht möglich sein wird!
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 16. Juli 2020 | TIPP: Vermerk bei Abrechnungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    ergänzend zu unserem Update vom 15.07. empfehlen wir Ihnen, bei Abrechnungen von Leistungen nach dem Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums immer auf der Rechnung und/oder dem Muster 56 und/oder der Teilnahmebestätigung einen (handschriftlichen) Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 13. April 2020 | Mut zum Rehasport-Online!

    13. April 2020 | Mut zum Rehasport-Online!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    seit 10 Tagen besteht die Möglichkeit Rehasport online durchzuführen und abzurechnen.
     
    Alle bisherigen Webinare waren ausgebucht, in dieser Woche gibt es noch freie Plätze!
     
    Inzwischen sind bereits über 50 Anträge eingegangen, die alle sofort genehmigt wurden: 50% nutzen als Software zoom, weitere 36% haben sich für newrow_ entschieden.
     
    Unser kleines Beispielvideo haben wir noch einmal neu gedreht.
     
    Alle Dokumente finden Sie in unserem Downloadbereich. Wir haben Sie teilweise redaktionell überarbeitet und kleine Fehler beseitigt. Dies gilt insbesondere für die „Mustereinwilligungserklärung für Tele-/Online Rehasport“ [Download].
     
    Drei Hinweise für die praktische Umsetzung:
     
    • Richten Sie Ihre Software so ein, dass die Teilnehmer für ihre Rehasportgruppe („Montag 10:00 Uhr“) immer dieselbe „Meeting-ID“ haben. So ersparen Sie sich jede Woche eine neue E-Mail zu versenden.
    • Wir denken, es ist sinnvoll, dass der Übungsleiter den Wechsel zwischen Galerieansicht (Videos aller Teilnehmer gleich groß) und Einzelansicht (Übungsleiter oder ein Teilnehmer groß, alle anderen klein) für alle Rehasportler (fern-) steuern kann. Prüfen Sie, welche Möglichkeiten Ihre Software hier hat.
    • Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen genutzte Lizenzmodell eine vollständige Übungseinheit mit Vor- und Nachlauf zeitlich abdeckt. Sollte Ihr „Plan“ ein Limit von 40 Minuten haben, können Sie damit keinen Tele-/Online Rehabilitationssport durchführen.
     
    Der Umgang mit „Webkonferenz“- Systemen ist für die meisten von uns noch ungewohnt. Mit einer guten Portion Pioniergeist und etwas Übung schaffen Sie es jedoch, in kurzer Zeit attraktive Angebote zu gestalten.
     
    Wir möchten Ihnen Mut machen, probieren Sie es aus! Haben Sie keine Angst, vor allem nicht vor der Technik: Bis vor drei Wochen waren wir alle noch Anfänger auf diesem Gebiet.
     
    Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen über die ersten Hürden und stehen Ihnen weiterhin zur Seite.
     
  • 4. April 2020 | Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als Tele-/Online-Angebot

    4. April 2020 | Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als Tele-/Online-Angebot

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    am Freitagabend haben wir Sie über die ab sofort bestehende Möglichkeit informiert, den Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als Tele-/Online-Angebot weiterzuführen. Wir haben Ihnen die notwendigen Informationen und Dokumente zugesandt und bestmögliche Unterstützung bei der Umsetzung zugesichert.
     
    Neben dem kostenlosen Webinar „Einführung zur Durchführung des Rehasports online“ gibt es nun noch folgende weitere Hilfestellungen für Sie:
    Ihre Fragen beantworten wir gern telefonisch.
     
  • 3. April 2020 | Rehabilitationssport als Tele-/Online-Angebot

    3. April 2020 | Rehabilitationssport als Tele-/Online-Angebot

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    heute gibt es einen kleinen Lichtblick in der so schwierigen Zeit.
     
    In Abstimmung mit den Krankenkassen konnten wir eine Übereinkunft darüber erzielen, dass der Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als Tele-/Online-Angebot ab sofort weitergeführt werden kann.
     
    Hierzu erhalten Sie folgende Informationen bzw. Dokumente zum Download:
    Wir möchten Sie bei der Umsetzung so gut wie möglich unterstützen und bieten Ihnen ab sofort ein kostenloses Webinar „Einführung zur Durchführung des Rehasports online“ an. Wir erläutern Ihnen in 90 Minuten die Voraussetzungen zur Durchführung des Rehasports als Tele-/Online-Angebot, beantworten alle Ihre Fragen und geben Ihnen eine Einführung in die Software newrow.
     
    Sie können sich ab sofort hier anmelden.
     
    Wir haben die Teilnehmerzahl bewusst begrenzt, um Ihnen eine gute Beratung im Hinblick auf den Rehasport online zu gewährleisten.
    Sie bekommen so auch ein Gespür dafür, wie sich eine Online Rehasportgruppe anfühlt.
    Deshalb bitten wir Sie, uns zu benachrichtigen, falls es Ihnen doch nicht möglich sein sollte daran teil zu nehmen. Vielen Dank!
     
    Das ganze RSD-Team steht Ihnen „rund um die Uhr“ mit Rat und Tat zur Seite!
     
    Viel Erfolg und viele Grüße