Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
nachdem (Reha-) Sport im Freien in allen Bundesländern wieder möglich ist, nehmen auch die Lockerungen zum Sporttreiben in geschlossenen Räumen „Fahrt auf“:
In acht Bundesländern ist die Freigabe inzwischen erfolgt, in weiteren fünf stehen die Termine für Ende Mai bzw. Anfang Juni bereits fest und in Berlin, Bayern und Hamburg gibt es noch keinen konkreten (Zeit-) Plan.
Bitte achten Sie darauf, dass sich die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Abstandsregeln, Gruppengröße und die Nutzung von Umkleiden, von Land zu Land unterscheiden können: Ausschlaggebend sind hier immer die regionalen Rechtsnormen (Verordnungen und Allgemeinverfügungen). Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die für Sie geltenden Regelungen, da die Bußgelder bei Zuwiderhandlung weiterhin erheblich sind.
Im Folgenden der Stand bzgl. (Reha-) Sport in geschlossenen Räumen und die aktuell geltende Rechtsverordnung in Ihrem Bundesland (hinter dem jeweiligen Link):
Bitte zögern Sie weiterhin nicht, uns eine Mail zu schicken, wenn Sie Fragen haben oder sich bei bestimmten Themen unsicher fühlen.