Schlagwort: VDEK

  • 20. September 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bzw. im Freien bis 31.12.2021 verlängert

    20. September 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bzw. im Freien bis 31.12.2021 verlängert

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 30.09.2021 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 31.12.2021 verlängert. 

    Die Sonderregelung zur „Verlängerung der Genehmigungszeiträume“ wird jedoch aufgrund von Problemen in der Praxis zum 30.09.2021 auslaufen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 20.09.2021. 

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 18. Juni 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 30.09.2021

    18. Juni 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 30.09.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 30.09.2021, zugestimmt.

  • 27. Mai 2021 | Die Krankenkassen verlängern die „Corona-Sonderregelungen“ bis 30.09.2021

    27. Mai 2021 | Die Krankenkassen verlängern die „Corona-Sonderregelungen“ bis 30.09.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 30.06.2021 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.09.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 30.09.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 27.05.2021. 

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    Das Verhandlungsergebnis mit dem vdek e.V. über neue Tarife ab Januar 2021 steht.

    Neben einer grundsätzlichen Preiserhöhung haben die Ersatzkassen einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere sechs Monate zugestimmt.

    Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und die sog. Günstigkeitsklausel bleibt bis Ende 2022 weiterhin ausgesetzt.

     

     

  • 4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2020 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.06.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 04.12.2020. 

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über weitere erfreuliche Ergebnisse informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    ERSATZKASSEN – VDEK E.V.
     
    Die Ersatzkassen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
    NORDRHEIN-WESTFALEN
     
    Die Primärkassen in NRW zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    KNAPPSCHAFT
     
    Die knappschaftliche Krankenversicherung zahlt bundesweit einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    Die Knappschaft als Rentenversicherung zahlt einen pauschalen Zuschlag ebenfalls in Höhe von 0,25 EUR pro Person und Termin für Leistungen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020.
     
    UNFALLVERSICHERUNG
     
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben einer Corona bedingten Erhöhung der Gebühren für Rehasport um 10% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.
  • 3. Juli 2020 | GKV berät derzeit über Verlängerungszeitraum

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Krankenkassen haben uns soeben neue Informationen geschickt zum
     
    GENEHMIGUNGSVERFAHREN
     
    Mit Mail vom 20.03.2020 hat der vdek für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) u.a. zum Genehmigungsverfahren Folgendes mitgeteilt:
     
    „Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport … wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde. Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.“
     
    Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Leistungserbringern und auch von Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weisen die Krankenkassen darauf hin, dass derzeit die GKV über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport berät.
     
    Die Krankenkassen hoffen, bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der GKV übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.
     
    Die Krankenkassen bitten, von weiteren Nachfragen im jeweiligen Einzelfall zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Bitte warten Sie deshalb die angekündigte gemeinsame und bundesweit geltende Regelung der GKV zum Genehmigungsverfahren ab.
     
    Diese Zwischennachricht ergeht zugleich im Namen
    des AOK-Bundesverbandes GbR
    des BKK-Dachverbandes e.V.
    des IKK e.V.
    der KNAPPSCHAFT
    der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.