Die Erfahrung zeigt, dass die Kostenträger bei der Akzeptanz des Abrechnungszeitpunktes sowie der Annahme von Zwischenabrechnungen (bislang) großzügig sind.
In Einzelfällen gibt es jedoch immer wieder Diskussionen. Deshalb sollte jeder Anbieter die Regelungen kennen, die für ihn in seinem Bundesland vertraglich festgelegt sind.
Aufgeführt sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!
vdek e.V.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils quartalsweise eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird. (neu seit 01.01.2026)
Knappschaft
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
DRV Knappschaft-Bahn-See
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
DRV Bund
Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Bund ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
DGUV | SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der verordneten Maßnahme. Bei Verordnungen über einen längeren Zeitraum sind Zwischenabrechnungen in halbjährlichen Abständen zulässig.
AOK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung/Zwischenabrechnung erfolgt grundsätzlich zweimal jährlich (Stichtag 30.06. und 31.12.). Sie kann aber auch häufiger in kürzeren Zeitabständen (quartals- oder monatsweise) erfolgen. Eine Abrechnung getrennt nach Kalenderjahren ist grundsätzlich erforderlich.
BKK
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
IKK
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass eine einmalige Zwischenabrechnung durchgeführt wird. Weitere Zwischenabrechnungen sind unzulässig. … Bei einem Genehmigungszeitraum von mehr als 24 Monaten können bis zu zwei Abrechnungen in einem Kalenderjahr erfolgen. Weitere Zwischenabrechnungen sind unzulässig.
DRV Baden-Württemberg
Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Baden-Württemberg ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Zwischenabrechnungen sind grundsätzlich möglich. Konkrete Vorgaben dazu gibt es nicht.
DRV Bayern Süd | DRV Nordbayern | DRV Schwaben
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich am Ende des Leistungszeitraumes. Bei einer Leistungsdauer von mehr als sechs Monaten ist eine Zwischenabrechnung möglich. Sammelrechnungen sind nicht möglich.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Berlin-Brandenburg
Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Berlin-Brandenburg
Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchführen.
DRV Oldenburg-Bremen
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.
AOK | BKK | IKK
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.
DRV NORD
Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV HESSEN
Der Leistungserbringer rechnet vierteljährlich die abgeschlossenen Fälle mit der DRV Hessen ab. Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs und gemäß der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Rechnungen sind bis zum 10. des Monats für alle Verordnungen einzureichen, für die im Vormonat für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht wurden.
DRV NORD
Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.
DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.
AOK | BKK | IKK | SVLFG
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
DRV Rheinland | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Westfalen
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Rheinland-Pfalz
Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle … mit der DRV Rheinland-Pfalz ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Saarland
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Träger der Rehabilitationssportgruppe kann verlangen, dass grundsätzlich nur eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Mitteldeutschland
Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Zwischenabrechnungen sind alle 6 Monate nach Beginn der Leistung möglich.
DRV Mitteldeutschland
Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.
AOK | BKK
Die Rehabilitationssportgruppen … rechnen die Vergütung … zum Ende eines Kalendervierteljahres ab. Abrechnungsfähig sind die Fälle, die für den zugrundeliegenden Verordnungszeitraum abgeschlossen sind. Zwischenabrechnungen sind zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich.
IKK
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs und gemäß der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung. Die Rechnungen sind bis zum 10. des Monats für alle Verordnungen einzureichen, für die im Vormonat für mindestens 6 Monate Leistungen erbracht wurden.
SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen.
DRV NORD
Konkrete Regelungen sind nicht vereinbart.
AOK | BKK | IKK | SVLFG | SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Träger der Rehabilitationssportgruppe kann verlangen, dass grundsätzlich nur eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird.
DRV Mitteldeutschland
Der Leistungserbringer rechnet zeitnah die abgeschlossenen Fälle im Einzelfall mit der DRV Mitteldeutschland ab … . Regelungen zu Zwischenabrechnungen gibt es nicht.

