Autor: Thomas Roth

  • 16. Juli 2020 | TIPP: Vermerk bei Abrechnungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    ergänzend zu unserem Update vom 15.07. empfehlen wir Ihnen, bei Abrechnungen von Leistungen nach dem Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums immer auf der Rechnung und/oder dem Muster 56 und/oder der Teilnahmebestätigung einen (handschriftlichen) Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 15. Juli 2020 | Was tun, wenn Krankenkassen die Verlängerung des Bewilligungszeitraums missachten?

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    aktuell missachten leider einzelne Kassen die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getroffene Regelung zur unbürokratischen Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Bei der Abrechnung werden Absetzungen vorgenommen, weil (angeblich) Leistungen nach dem Genehmigungszeitraum erbracht worden sind.
     
    Bitte legen Sie in solch einem Fall umgehend (schriftlich) Widerspruch ein und verweisen auf die Informationen des vdek im Namen der GKV vom 3. Juli 2020.
     
    Sollte es dann weiterhin Schwierigkeiten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
  • 8. Juli 2020 | Antragsplattform Überbrückungshilfe ist freigeschaltet!

    8. Juli 2020 | Antragsplattform Überbrückungshilfe ist freigeschaltet!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Antragsplattform für die
     
    ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN DES BUNDES
     
    www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist seit heute für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer freigeschaltet.
     
    Diese müssen sich auf dem Portal des BMWi registrieren und erhalten per Post eine PIN, die zur Antragstellung erforderlich ist. Das 2-stufige Authentifizierungsverfahren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich. Ab diesen Freitag, 10. Juli soll dann die Antragstellung möglich sein.
     
    Die Beantragung kann tatsächlich nur von einem vom berechtigten Unternehmen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten Sie sich so schnell wie möglich mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen.
     
    Sollten Sie (noch) keinen Steuerberater haben, können Sie auf folgenden Seiten suchen:
     
    Die Kosten für einen Steuerberater in Zusammenhang mit der Antragstellung gehören jedoch dann auch zu den förderfähigen Kosten!
     
    Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige, die besonders stark von der Corona-Krise betroffen sind und nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können.
     
    Zuständig für die Antragsbearbeitung, Prüfung und Bewilligung werden die jeweiligen Bewilligungsstellen der Bundesländer sein.
     
    Weitere Fragen werden im Bereich FAQ der Antragsplattform beantwortet.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 3. Juli 2020 | GKV berät derzeit über Verlängerungszeitraum

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Krankenkassen haben uns soeben neue Informationen geschickt zum
     
    GENEHMIGUNGSVERFAHREN
     
    Mit Mail vom 20.03.2020 hat der vdek für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) u.a. zum Genehmigungsverfahren Folgendes mitgeteilt:
     
    „Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport … wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde. Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.“
     
    Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Leistungserbringern und auch von Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weisen die Krankenkassen darauf hin, dass derzeit die GKV über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport berät.
     
    Die Krankenkassen hoffen, bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der GKV übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.
     
    Die Krankenkassen bitten, von weiteren Nachfragen im jeweiligen Einzelfall zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Bitte warten Sie deshalb die angekündigte gemeinsame und bundesweit geltende Regelung der GKV zum Genehmigungsverfahren ab.
     
    Diese Zwischennachricht ergeht zugleich im Namen
    des AOK-Bundesverbandes GbR
    des BKK-Dachverbandes e.V.
    des IKK e.V.
    der KNAPPSCHAFT
    der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
  • 23. Juni 2020 | Antragstellung für Überbrückungshilfe

    23. Juni 2020 | Antragstellung für Überbrückungshilfe

    ÜBERBRÜCKUNGSHILFE
     
     
    Das zugrunde liegende gesamte Konjunkturpaket befindet sich aktuell noch im parlamentarischen Prozess.
     
    Eine Antragstellung ist deshalb derzeit noch nicht möglich. Wir informieren, sobald der Antragsweg bekannt wird. Programmstart soll der 1. Juli 2020 sein.
  • 21. Juni 2020 | Update der Tabelle Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter
     
    AKTUELLE ÜBERSICHT
     
    wir haben noch einmal unsere Tabelle überarbeitet:
     
    Regelungen zur Wassergymnastik gibt es nun auch in BayernHamburg und Thüringen. Offen ist nun nur noch Berlin: Dort will der Senat in der nächsten Woche weitere Lockerungen beschließen, die ab 25. Juni 2020 gelten sollen. Ob auch die Nutzung von Hallenbädern wieder möglich sein wird, ist noch offen.
     
    Da nun der Rehasport in allen Bundesländern sowohl im Trockenen wie auch im Wasser grundsätzlich wieder möglich ist, wird es keine neue Tabelle mehr geben.
     
    AKTUELLE INFORMATIONEN
     
    Aktuelle Infos haben wir von der AOK PLUS und der DRV Nord bekommen.
     
    KONJUNKTURPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG
     
    Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat das Kabinett am 3. Juni 2020 die finanziellen Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zur Überwindung der Coronakrise auf den Weg gebracht.
     
    Um gezielt den besonders stark von der Coronakrise betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, wird ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt: Überbrückungshilfen ermöglichen Stützungsmaßnahmen. Es gilt branchenübergreifend. Insgesamt sollen dafür 25 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 9. Juni 2020 | Rehasport & Wassergymnastik in Thüringen

    REHASPORT IN THÜRINGEN
     
    Thüringen geht in der Coronakrise voran: Alle Kontaktbeschränkungen werden zum 13. Juni aufgehoben, es gibt dann nur noch Empfehlungen. Somit sind ab nächster Woche auch (Schwimm-) Bäder in Thüringen geöffnet und die Durchführung von Wassergymnastik ist wieder möglich.
  • 8. Juni 2020 | Es gibt wieder neue Regelungen!

    8. Juni 2020 | Es gibt wieder neue Regelungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt wieder neue Regelungen, diesmal in Mecklenburg-VorpommernNiedersachsenRheinland-PfalzSachsen und Schleswig-Holstein.
     
    In den genannten Bundesländern ist nun auch wieder Wassergymnastik in der Halle möglich:
     
    • Sachsen-Anhalt                      ab 28.05
    • Nordrhein-Westfalen               ab 30.05.
    • Hessen                                  ab 01.06.
    • Baden-Württemberg               ab 02.06.
    • Sachsen                                ab 06.06.
    • Mecklenburg-Vorpommern      ab 08.06.
    • Niedersachsen                       ab 08.06.
    • Saarland                               ab 08.06.
    • Schleswig-Holstein                 ab 08.06.
    • Rheinland-Pfalz                      ab 10.06.
    • Brandenburg                          ab 13.06.
    • Bremen                                 ab 01.07.
     
    Somit fehlen noch Bayern, Berlin, Hamburg und Thüringen.
     
    Die Änderungen sind in unsere Übersicht aufgenommen:
     
    Informationen der Rentenversicherung zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports finden Sie in dem Schreiben der DRV Bund vom 28.05.2020.
     
     
    Kontaktieren Sie uns weiterhin gerne bei Fragen!
  • 31. Mai 2020 | Rehasport in allen Bundesländern wieder möglich!

    31. Mai 2020 | Rehasport in allen Bundesländern wieder möglich!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in der letzten Woche haben nun auch BerlinBrandenburgBremenHamburgRheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt Verordnungen erlassen, sodass jetzt in allen Bundesländern Rehabilitationssport sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen wieder möglich ist.
     
    Die einzige Ausnahme ist Bayern: Dort startet der Sport in geschlossenen Räumen am 8. Juni 2020, dann aber mit der Besonderheit, dass speziell beim ärztlich verordneten Rehabilitationssport auf die Einhaltung von Auflagen verzichtet werden kann: § 9 (8) 5. BaylfSMV.
     
    HessenNordrhein-Westfalen und das Saarland haben in den letzten Tagen ihre Vorgaben bereits wieder angepasst.
     
    Wir haben unsere Übersicht überarbeitet, aktualisiert und die Regelungen für Wassergymnastik Indoor aufgenommen:
     
    Wassergymnastik in der Halle ist inzwischen in folgenden Bundesländern wieder möglich:
     
    • Sachsen-Anhalt            ab 28.05
    • Nordrhein-Westfalen     ab 30.05.
    • Hessen                       ab 01.06.
    • Baden-Württemberg    ab 02.06.

     

    Einen Zeitplan gibt es in diesen Ländern:
       

    • Saarland        ab 08.06.
    • Brandenburg  ab 13.06.
    • Bremen         ab 01.07.