Die Regelungen der DRV Oldenburg-Bremen zur Durchführung des Rehabilitationssports im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.
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20. März 2020 | Genehmigungsverfahren, Zwischenabrechnung & finanzielle Hilfen
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,fünf Tage sind seit unserer letzten Mail vergangen.Inzwischen hat sich die Situation dramatisch weiterentwickelt.So beurteilt das Robert Koch (RKI) Institut die Gefährdung inzwischen als hoch. Das RKI weist insbesondere auf die Belastungen für das Gesundheitssystem hin. Diese hängen mit der bei schweren Krankheitsverläufen häufig erforderlichen Notwendigkeit zu einer künstlichen Beatmung zusammen. Hier sind die vorhandenen Ressourcen einfach begrenzt.Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen hat deshalb die Bundesregierung beschlossen den (organisierten) Sport in Deutschland zu verbieten. Dies gilt auch für Sport, der vom Arzt verordnet wird, somit auch für den Rehabilitationssport! Hierzu gibt es von gestern eine Mitteilung unseres Justiziars.Wir stehen mit den Krankenkassen und den anderen Verbänden in Kontakt.In dieser Woche haben wir weit über 100 Telefonate geführt und zusätzlich zahlreiche Mails von Ihnen beantwortet.Wir wissen um Ihre absolut kritische Situation und versuchen Ihnen individuell zur Seite zu stehen.Wir wollen dies fortführen und ausbauen. Kontaktieren Sie uns:- Thomas Roth tr@rehasport-deutschland.de
mögliche (finanzielle) Hilfen | Kurzarbeitergeld | drohende Insolvenz- Sabine Knappe sl@rehasport-deutschland.de
Möglichkeiten der Krankenkassen | Pflichtmodule (8UE/10UE) | WebinareStellen Sie Ihre Fragen und/oder vereinbaren Sie mit uns einen persönlichen Telefontermin!Schauen Sie auch auf unserer Webseite vorbei. Wir wollen neue, relevante Themen täglich als Update einstellen.Weiterhin alles Gute! -

17. März 2020 | Lohnfortzahlung bei Betriebsschließungen?
Vielfache Anfragen Ihrerseits beziehen sich auf die Lohnfortzahlung im Falle von Betriebsschließungen. Die Einschätzung unseres Justiziars in dieser Sache finden Sie hier. -

16. März 2020 | Verbreitung von SARS-CoV-2 („Coronavirus“)
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung von SARS-CoV-2 („Coronavirus“) sind hochdramatisch und ändern sich inzwischen stündlich.Das Robert Koch Institut (RKI) beurteilt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland außerhalb von „besonders betroffenen Gebieten“ im Rahmen seiner kontinuierlichen Risikobewertung am 14.03.2020 als mäßig.Die wachsenden Belastungen des Gesundheitswesens müssen jedoch begrenzt werden. Um sicherzustellen, dass die letztendlich begrenzten Ressourcen, gerade im intensivmedizinischen Bereich, für die eingeleiteten Gegenmaßnahmen ausreichen, empfiehlt das RKI gesamtgesellschaftliche Anstrengungen. So soll die Reduzierung von sozialen Kontakten Infektionen im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich vermeiden.Leider führen die föderalen Verantwortlichkeiten zu keinem einheitlichen Vorgehen der Politik.Es ist in den letzten Stunden festzustellen, dass die bislang propagierten Entscheidungsspielräume in der Verantwortung der Personen vor Ort in Abstimmung mit den regionalen Behörden zunehmend Makulatur darstellen. In Berlin ist das öffentliche Leben von offizieller Seite nun faktisch eingestellt. Es ist davon auszugehen, dass der Rest des Landes diesem „Shutdown“ folgen wird.So sind inzwischen auch Fitnessstudios davon betroffen. Wir können nicht einschätzen, ob es in den nächsten Stunden eine Ausweitung dieser Anordnungen auch auf therapeutische Einrichtungen (Rehazentren, Rehakliniken, Physiotherapiepraxen etc.) geben wird. Vorstellbar wäre dies aus unserer Sicht schon, da es sich i.d.R. nicht um zwingend erforderliche medizinische Maßnahmen handelt.Die wirtschaftlichen Folgen daraus sind überhaupt nicht absehbar. Die Politik hat eine schnelle und unbürokratische Unterstützung für betroffene Betriebe zugesagt.Die zentrale Botschaft der Bundesregierung: „Es ist genug Geld vorhanden, um die Krise zu bekämpfen und wir werden diese Mittel jetzt einsetzen. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen.“Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen (PDF, 431 KB) umfasst folgende Maßnahmen:1. Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Alle Informationen zu den aktuellen und ggf. geplanten Sonderregelungen finden Sie auf der Seite der Arbeitsagentur.2. Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet. Informieren Sie sich über die geplanten Erleichterungen in dem PDF und setzen Sie sich bei Bedarf mit Ihrem Finanzamt in Verbindung.3. Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Wegen der hohen Unsicherheit in der aktuellen Situation hat die Bundesregierung sich sehr bewusst dafür entschieden, keine Begrenzung des Volumens der Maßnahmen vorzunehmen. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite. Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungs- schwierigkeiten geraten sind, und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegt. Hier gelangen Sie zu den Informationen der KfW.So schwierig die Situation auch ist, denken Sie bitte daran, dass bestimmte Rechtsnormen auch weiterhin gelten. Dies betrifft u.a. das Arbeitsrecht und den Fakt, dass die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen Abrechnungsbetrug darstellt.Auch wir, als RehaSport Deutschland e.V. diskutieren intensiv und treffen entsprechende Maßnahmen. So nutzen wir u.a. die Möglichkeiten von Homeoffice. Wir werden aber weiterhin uneingeschränkt für Sie da sein und stehen Ihnen, soweit wir es können, mit Rat und Tat zur Seite!Die anstehenden Seminare und Ausbildungen sollen online als Webinare stattfinden. Alle Teilnehmer werden kurzfristig dazu informiert.Wir stehen mit den Krankenkassen in Kontakt. Sobald wir neue Erkenntnisse haben, werden wir Sie selbstverständlich informieren.Für den Moment wünschen wir Ihnen viel Kraft, die aktuelle Situation zu meistern! -
NEUE VEREINBARUNGEN RENTENVERSICHERUNG
Mit zwei weiteren Rentenversicherungen konnten Vereinbarungen getroffen werden:- DRV Baden-Württemberg: gültig ab 1. Januar 2020
- DRV Bund: gültig ab 1. März 2020
Die jeweils geltenden Vergütungssätze sind in die Übersichten aufgenommen worden. -
Qualifikationsanforderungen Übungsleiter/-in Rehabilitationssport NEU
Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) festgelegten Qualifikationsanforderungen für Übungsleiter im Rehasport wurden überarbeitet. Die Übungsleiterausbildung unseres Verbandes ist nun mit aufgeführt. Außerdem ist ab sofort auch für Ergotherapeuten die Teilnahme an Sonderlehrgängen Rehasport Physiotherapeuten möglich.
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Dokumentationspflicht im Rehasport
Die Rahmenvereinbarung schreibt die Dokumentation der Rehabilitationssport-Übungseinheit vor. Dabei ist die alleinige Angabe der Teilnehmerzahl nicht ausreichend. Neben inhaltlichen Schwerpunkten und den eingesetzten Materialien sind gegebenenfalls auch Besonderheiten im Verlauf der Übungseinheit zu dokumentieren. Wer nicht über eine entsprechende Software dokumentieren kann oder möchte, findet im HIER eine entsprechende Vorlage.
