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  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2026 liegt vor.

    Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Rehabilitationssport sind auch zu Beginn des Jahres 2026 weiter gestiegen. Im ersten Quartal wurden bundesweit rund 77,0 Millionen Euro für Rehasport ausgegeben. Im ersten Quartal 2025 waren es rund 70,8 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von 9 Prozent.

    Damit erreicht der Rehasport einen neuen Höchstwert für das erste Quartal. Diese Entwicklung ist für die Anbieter erfreulich – sie sollte allerdings differenziert betrachtet werden. Denn steigende GKV-Ausgaben bedeuten nicht automatisch, dass die Zahl der Teilnehmenden im gleichen Umfang gestiegen ist.

    Aus unserer Sicht lässt sich die Entwicklung nicht auf einen einzelnen Grund zurückführen. Neben einer weiterhin hohen Nachfrage nach Rehasport dürften insbesondere Folgeverordnungen, der Genehmigungsverzicht vieler Krankenkassen und die Entwicklung der Vergütungssätze eine Rolle spielen.

    Steigende Ausgaben müssen nicht allein auf eine wachsende Zahl von Rehasportlern zurückzuführen sein. Sie können auch dadurch entstehen, dass Folgeverordnungen eine deutlich längere Teilnahme am Rehabilitationssport ermöglichen.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Genehmigungsverzicht. Wenn eine Krankenkasse auf die Genehmigung einer Rehasportverordnung verzichtet, entfällt für Versicherte zum einen ein administrativer Schritt zwischen ärztlicher Verordnung und Beginn des Rehasports. Denn je einfacher der Zugang zum Rehasport organisiert ist, desto geringer sind bürokratische Hürden für die Teilnehmer. Zum anderen hat der Genehmigungsverzicht auch Einfluss auf die Anzahl der Inanspruchnahme von Folgeverordnungen.

    Auch die Vergütungssätze sind im Jahr 2026 erneut gestiegen. Für die Interpretation der Ausgaben der GKV im ersten Quartal ist dies ebenfalls entscheidend. Wenn eine einzelne Teilnahme höher vergütet wird als im Vorjahr, steigen die GKV-Ausgaben bereits bei einer gleichbleibenden Zahl erbrachter Leistungen.

    Gleichzeitig ist ein Anstieg der Vergütungssätze wichtig, um die wirtschaftliche Realität der Anbieter abzubilden. Denn auch die Personal-, Miet-, Energie- und Verwaltungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen.

    Für Rehasportanbieter ist die Entwicklung grundsätzlich positiv. Nach den massiven Einbrüchen während der Pandemie liegen die GKV-Ausgaben für Rehabilitationssport inzwischen deutlich über dem Niveau vor Corona. Auch die Zahlen für das erste Quartal 2026 bestätigen damit den positiven Trend der vergangenen Jahre.

    Bei aller notwendigen Differenzierung der Ursachen bleibt festzuhalten: Der Rehabilitationssport entwickelt sich auf hohem Niveau weiter.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Rehasportangebot wächst trotz Anbieterrückgang

    Zum 01.07.2026 hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) seine aktuelle Statistik zu den anerkannten Rehabilitationssportangeboten veröffentlicht. Im Vergleich zum Report 03/2026 wurden bundesweit 50 Leistungserbringer weniger erfasst. Gleichzeitig ist die Zahl der angebotenen Rehasportgruppen leicht gestiegen, um 642 Gruppen.

    Mit Stand 01.07.2026 sind im vdek-System insgesamt 8.060 Leistungserbringer mit 103.372 anerkannten Rehasportgruppen erfasst.

    Diese Entwicklung zeigt, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Rehasport besteht und die Leistungserbringer ihre Angebote ausbauen.

    Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Bereich des Herzsports. Die Anzahl der anerkannten Herzgruppen ist gegenüber dem letzten Quartal um 90 Gruppen gestiegen.

    Insgesamt sind nun 7.201 Herzgruppen registriert.

    Eine positive Entwicklung gibt es im Bereich des Rehabilitationssports für Kinder. Gegenüber dem letzten Bericht wurden hier 15 zusätzliche Gruppen erfasst. Damit stehen bundesweit aktuell 1.620 Angebote für Kinder zur Verfügung.

    Am Ende ist dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immer mehr Kinder und Jugendliche bewegen sich im Alltag zu wenig. Bewegungsmangel, steigende Bildschirmzeiten und ein insgesamt inaktiver Lebensstil führen bereits in jungen Jahren zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Haltungsschäden oder motorischen Defiziten. Der Rehabilitationssport kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, um Bewegung wieder nachhaltig in den Alltag zu integrieren und gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, das Angebot an Rehasportgruppen für Kinder bundesweit weiter auszubauen und wohnortnah verfügbar zu machen. Nur so kann der wachsende Bedarf langfristig gedeckt werden.

    Fazit: Die aktuelle vdek-Statistik zeigt, dass sich das Rehabilitationssportangebot in Deutschland insgesamt weiterhin auf einem hohen Versorgungsniveau bewegt. Positiv ist insbesondere, dass die Zahl der Rehasportgruppen trotz eines leichten Rückgangs bei den Leistungserbringern weiter wächst.

  • Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:

    Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    Letzte Änderungen:
    23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
    22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
    19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
    18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
    01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
    14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
    17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG

    Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
    -> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.

    -> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.


    -> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.

    AOK Bayern

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    AOK Hessen

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    AOK Nordost

    Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG

    AOK Rheinland/Hamburg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Gilt für alle Bundesländer

    Bertelsmann BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK24

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Diakonie

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    BKK_Dürkopp Adler

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Faber-Castell & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Firmus

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Freudenberg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Gildemeister Seidensticker

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK-Linde

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK melitta hmr

    Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
    -> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

    BKK Miele

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK MTU

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfaff

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfalz

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK SBH

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK VERBUNDPlus

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Werra Meissner

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK ZF & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    Bosch BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Daimler BKK

    Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG

    Debeka BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    energie BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Heimat Krankenkasse (BKK)

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Mercedes-Benz BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    pronova BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    R+V BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Salus BKK

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    SECURVITA Krankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    VIACTIV KRANKENKASSE

    Gilt für alle Bundesländer

    vivida bkk

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    IKK Südwest

    Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF

    Knappschaft

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    SVLFG

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF

    AOK Niedersachsen

    Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:

    BIG direkt gesund

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • digitaler Stempel der BIG
    • vollständige Seite 1 des Muster 56
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
    BKK Scheufelen

    Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
    Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:

    • Leistunsgumfang
    • wöchentliche Anzahl an Einheiten
    • Genehmigungszeitraum
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • PDF
    DAK-Gesundheit

    Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:

    • ohne händische Unterschrift und mit
    • elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF

    Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):

    • Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
    • Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Voraussetzung ist, dass:

    • der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
    • der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde

    Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK

    hkk

    Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.

    Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:

    • Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
    • Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
    IKK – Die Innovationskasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
    KKH

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • Genehmigung der Rehasportmaßnahme
    • Versichertendaten
    • Leistungsdaten
    • Info zur Abrechnungsstelle
    • Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
    mhplus BKK

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Anschreiben
    • eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
    • eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
    • eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
    novitas bkk

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
    Techniker Krankenkasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
    • und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF

    Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:

    • Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
    • Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
    • Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
    • Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
      welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF

    Bremen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:

    • Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
    • Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
    Niedersachsen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Für Leistungsberechtigte gilt:

    • Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
    • Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF

    Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.

    Baden-Württemberg
    • Betriebskrankenkassen
    Bremen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Hessen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Saarland
    • DRV Saarland

    Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    bundesweit gültig

    Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)

    Sachsen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Thüringen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)

    Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.

    Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW

    Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG

    DAK-Gesundheit

    Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:

    • Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
    • Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.

    Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.

    Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)

    Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG

    Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)

    Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG

  • Rehasport bei Hitze – Empfehlungen und Materialien für die Praxis

    Rehasport bei Hitze – Empfehlungen und Materialien für die Praxis

    Heiße Sommertage gehören inzwischen zu unserem Alltag. Damit steigen auch die Anforderungen an Rehasport-Anbieter und Übungsleitende. Denn viele Teilnehmende sind älter oder leben mit chronischen Erkrankungen und reagieren oftmals besonders empfindlich auf hohe Temperaturen. Gleichzeitig ist gerade für sie regelmäßige Bewegung ein wichtiger Baustein für Gesundheit und Lebensqualität.

    Die Herausforderung besteht darin, den Rehasport auch an heißen Tagen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Teilnehmenden geschützt wird und die positiven Wirkungen regelmäßiger Bewegung erhalten bleiben.

    Genau dabei unterstützen die neuen „Empfehlungen zu Sport und Hitze“, die vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Universitätsklinikum Heidelberg entwickelt wurden und sich ganz konkret an Übungsleitende richten. Sie enthalten konkrete Hinweise, wie Sport- und Bewegungsangebote auch an warmen Tagen sicher durchgeführt werden können. Themen sind unter anderem:

    • die Anpassung von Trainingsintensität und -umfang,
    • geeignete Trainingszeiten,
    • ausreichende Flüssigkeitszufuhr,
    • der Umgang mit besonders gefährdeten Teilnehmenden sowie
    • das Erkennen von Warnzeichen einer hitzebedingten Erkrankung.

    Die Empfehlungen sind praxisnah aufbereitet und helfen dabei, verantwortungsvolle Entscheidungen im Übungsalltag zu treffen.

    Auch für Teilnehmende sind die Informationen in Form von Merkblättern und Plakaten verständlich aufbereitet. Sie liefern wichtige Verhaltensregeln für heiße Tage und unterstützen dabei, das Bewusstsein für einen sicheren Umgang mit Hitze zu stärken.

    Gerade im Rehasport können diese Materialien dazu beitragen, das Thema Hitzeschutz unkompliziert in die Übungsstunden einzubinden und gemeinsam mit den Teilnehmenden zu besprechen.

    Wir empfehlen allen Rehasport-Anbietern und Übungsleitenden, die Materialien kennenzulernen und bei Bedarf in ihre Arbeit einzubeziehen. Sie bieten eine fundierte und zugleich alltagstaugliche Unterstützung, um Rehasport auch während der Sommermonate sicher und gesundheitsfördernd zu gestalten.

    Die Empfehlungen sowie alle Begleitmaterialien stehen kostenfrei auf der Website Gesund & aktiv älter werden zur Verfügung.

  • Rehasport in der Ärzte Zeitung: Aufmerksamkeit für ein wichtiges Angebot

    Rehasport in der Ärzte Zeitung: Aufmerksamkeit für ein wichtiges Angebot

    Wer Rehasport anbietet, leistet einen wichtigen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung. Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die von Rehasport profitieren können, überhaupt erfahren, dass es dieses Angebot gibt – und wie sie passende Anbieter finden.

    Deshalb freuen wir uns über einen aktuellen Beitrag der Ärzte Zeitung, die über die neue Rehasport-Anbietersuche des RSD berichtet. Die Ärzte Zeitung gehört zu den wichtigsten Fachmedien im Gesundheitswesen und erreicht täglich Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie weitere Akteure des Gesundheitswesens.

    Solche Berichterstattung ist mehr als eine nette Erwähnung. Sie erhöht die Sichtbarkeit des Rehasports insgesamt, macht auf die Arbeit unserer Mitgliedseinrichtungen aufmerksam und trägt dazu bei, dass Betroffene den Weg in passende Angebote finden. Gleichzeitig stärkt sie die Wahrnehmung des Rehasports als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung.

    Dass die Ärzte Zeitung über unsere Anbietersuche berichtet, zeigt auch, dass kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wirkung entfalten kann. Jede seriöse Berichterstattung hilft dabei, Rehasport bekannter zu machen und seine Bedeutung im Gesundheitswesen sichtbar zu halten.

    Den Beitrag der Ärzte Zeitung finden Sie hier.

  • Gesundheit braucht die richtigen Zutaten

    Gesundheit braucht die richtigen Zutaten

    Rehasport kann viel bewirken. Er hilft Menschen dabei, (wieder) aktiver zu werden, Vertrauen in den eigenen Körper zurückzugewinnen und Bewegung dauerhaft in den Alltag zu integrieren. Doch Gesundheit entsteht nicht allein in der Übungsstunde.

    Bewegung, Ernährung, ausreichend Schlaf, bewusste Erholung und ein guter Umgang mit Belastungen wirken zusammen. Für ein gesünderes Leben müssen nicht alle Zutaten gleichzeitig ausgetauscht werden. Oft entfalten viele kleine Entscheidungen im Alltag die nachhaltigere Wirkung.

    Mit unserer „Zutatenliste für einen gesunden Lebensstil“ möchten wir Rehasportteilnehmenden eine praktische Orientierung an die Hand geben. Sie enthält Anregungen zu den Themen Bewegung, Stressmanagement, Regeneration und Ernährung – verständlich formuliert und ohne erhobenen Zeigefinger. Die Liste soll motivieren, eigene Gewohnheiten zu reflektieren und dort anzusetzen, wo Veränderungen möglich und sinnvoll erscheinen.

    Gedacht ist die Zutatenliste allerdings nicht als bloßes Handout zum Mitnehmen für die Rehasportler. Sie sollte von Übungsleitenden möglichst aktiv vermittelt und eingeordnet werden. So kann sie dazu beitragen, den ganzheitlichen Ansatz des Rehasports sichtbar zu machen und Teilnehmende dabei unterstützen, gesundheitsförderliche Gewohnheiten auch außerhalb der Übungsstunde zu entwickeln.

    Dabei gilt: Jeder Mensch bringt unterschiedliche Voraussetzungen mit. Die Zutatenliste versteht sich deshalb nicht als starres Rezept, sondern als Ideensammlung für den persönlichen Weg zu mehr Wohlbefinden.

    Hier können Sie die Zutatenliste herunterladen

  • AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    Kürzlich uns erreichte die Rückmeldung eines Mitglieds, dass eine eingereichte Papierabrechnung von der AOK PLUS mit dem Hinweis zurückgewiesen wurde, dass die Abrechnung ausschließlich elektronisch gemäß § 302 SGB V erfolgen muss.

    Um die aktuelle Praxis zu klären, haben wir direkt bei der AOK PLUS nachgefragt. Die Krankenkasse hat bestätigt, dass Papierabrechnungen nicht mehr akzeptiert werden.

    Vertragliche Grundlage

    Bereits die Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports zwischen der AOK PLUS und unserem Verband regelt in § 10 Abs. 3, dass Rehabilitationssportanbieter sowie deren beauftragte Abrechnungsstellen die erbrachten Leistungen im Wege der elektronischen Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermitteln müssen.

    Umsetzung durch die AOK PLUS

    Nach Auskunft der AOK PLUS wird diese vertragliche Regelung seit Frühjahr 2021 in Sachsen und Thüringen konsequent umgesetzt. Hintergrund ist unter anderem der bedarfsgerechte Einsatz personeller Ressourcen.

    Die AOK PLUS stellt hierzu klar:

    „Abrechnungen ohne DTA-Anlieferung sind leider nicht mehr möglich.“

    Was bedeutet das für Sie?

    Anbieter, die ihre Leistungen gegenüber der AOK PLUS abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg erfolgt. Papierabrechnungen werden von der Krankenkasse nicht mehr bearbeitet und können zurückgewiesen werden.

    Bitte prüfen Sie daher Ihren aktuellen Abrechnungsprozess.

    HinweisAuch in anderen Bundesländern ist die Abrechnung per Datenträgeraustausch vertraglich geregelt. Anbieter sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten der Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg informieren.

  • Rehasport wächst – wachsen Sie mit!

    Rehasport wächst – wachsen Sie mit!

    Rehasport lebt von vielfältigen Angeboten und engagierten Übungsleitenden. Dafür braucht es qualifizierte Fachkräfte und Anbieter, die heute schon an morgen denken.

    Gute Übungsleiter zu finden, wird vielerorts schwieriger. Wer als Rehasportanbieter seine Gruppen langfristig sichern oder ausbauen möchte, sollte deshalb frühzeitig in Personalentwicklung investieren – nicht erst dann, wenn Angebote mangels Fachpersonal nicht mehr stattfinden können.

    Unser Aus- und Fortbildungsprogramm bietet viele Möglichkeiten der gezielten (Weiter-) Qualifikation.

    Für Interessierte ohne Vorqualifikation gibt es in diesem Jahr noch drei Lehrgänge – in Leipzig, Erkrath und Calw – mit deren erfolgreichem Abschluss die Rehasportberechtigung im Profil Orthopädie erworben wird. Nähere Informationen zu unseren Kompaktlehrgängen finden Sie hier.

    Wer bereits als Übungsleiter im Breitensport oder als Fitnesstrainer tätig ist und sich berufsbegleitend für den Rehasport qualifizieren möchte, findet bei unserem Fachlehrgang Orthopädie in Erfurt besonders günstige Bedingungen: Die Theorie findet ausschließlich vormittags statt, sodass nachmittags Zeit zum Arbeiten oder für andere Verpflichtungen bleibt.

    Für Indikationen abseits des orthopädischen Spektrums gibt es deutschlandweit viel zu wenige Angebote. So finden Menschen beispielsweise mit Lungenerkrankungen oder Adipositas in den meisten Regionen kein passendes Angebot. Wer als Anbieter hier aktiv wird, schließt nicht nur Versorgungslücken, sondern gewinnt zugleich neue Zielgruppen. Die entsprechende Qualifikation können Rehasportübungsleiter in unseren Aufbaulehrgängen erwerben.

    Auch für Übungsleiter selbst lohnt sich die Spezialisierung: Aufbaulehrgänge können als Fortbildung angerechnet werden und erhöhen zugleich die Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.

  • Mehr als Bewegung: Die Kraft der Gruppe

    Mehr als Bewegung: Die Kraft der Gruppe

    In der letzten shapeUP business befasst sich ein Schwerpunkt mit dem Training in der Gruppe, seiner veränderten Bedeutung und den Entwicklungsperspektiven. Dies war Chance und Gelegenheit für den RSD, in einem Interview auf die besonderen Potenziale des Rehasports als qualitätsgesichertes Gruppenangebot aufmerksam zu machen. Den vollständigen Beitrag finden Sie hier.

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q IV

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q IV

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das IV. Quartal 2025 liegt vor.

    Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich angestiegen. Insbesondere im IV. Quartal 2025 hat sich der bereits zuvor erkennbare Ausgabenzuwachs nochmals verstärkt. Insgesamt lagen die Ausgaben damit spürbar über dem Niveau des Jahres 2024 und übertrafen zudem das bisherige Rekordniveau aus dem Jahr 2019.

    Auch setzte sich die angespannte Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung fort: Die Ausgaben der GKV wuchsen 2025 weiterhin deutlich stärker als die Beitragseinnahmen. Der anhaltende Kostenanstieg erhöht den finanziellen Druck auf die Krankenkassen und wirkt sich zunehmend auch auf einzelne Leistungsbereiche wie Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen aus. Dies war bereits im Verlauf des Jahres in den Vergütungsverhandlungen in mehreren Bundesländern deutlich spürbar.

    Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für den Rehabilitationssport weiterhin nur einen vergleichsweise marginalen Anteil an den Gesamtausgaben der GKV ausmachen. Zudem verfolgt Rehabilitationssport das Ziel, durch nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation, Förderung von Bewegung und Prävention langfristig Folgekosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.