Schlagwort: 2024

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das IV. Quartal 2024 liegt vor.

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Im Jahr 2024 erreichen die Gesamtausgaben fast das Niveau von 2019. Im IV. Quartal 2024 sind die Ausgaben sogar identisch mit dem IV. Quartal 2019. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 9. Januar 2025 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q III

    9. Januar 2025 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q III

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das III. Quartal 2024 liegt vor.


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Die Zahlen für 2024 nähern sich sehr deutlich denen vor der Pandemie an. Schaut man allein auf das III. Quartal 2024, liegen die Ausgaben für den Rehabilitationssport sogar über denen des Vergleichszeitraums im Jahr 2019.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.

    Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert. 

    Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.

    Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.

    In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.

    Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.

    Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.

  • 24. Dezember 2024 | Weihnachten und Jahreswechsel

    24. Dezember 2024 | Weihnachten und Jahreswechsel

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    im vergangenen Jahr war in unserem weihnachtlichen Blogbeitrag von stürmischen Zeiten die Rede. Zumindest in Bezug auf unseren Verband hat sich der Wind gelegt und der Kurs ins ruhigere Fahrwasser ist aufgenommen. In der Welt und auch in Deutschland sieht das anders aus. Das Zerbrechen der Regierungskoalition wird für viele Monate zu einem Entwicklungsstillstand in der Gesundheitswirtschaft führen, obwohl der Veränderungsdruck hoch ist.

    Einen Stillstand beim RSD wird es nicht geben. Weil immer mehr Kassen für die ärztliche Verordnung von Rehasport einen Genehmigungsverzicht einführen, werden wir in das kommende Jahr erneut mit einer kostenfreien Info-Veranstaltung zu diesem Thema starten. Hier können Sie sich anmelden.

    Wir hoffen sehr, dass das Modellprojekt zur telemedizinischen Leistungserbringung im Rehasport zügig in Gang kommt. Als Ergänzung bestehender Präsenzangebote befürworten wir diese Weiterentwicklung ausdrücklich und werden uns bei der geplanten Erprobung und Begleitevaluation aktiv einbringen.

    Wir freuen uns darauf, nach einigen Jahren Pause wieder bei der therapie Leipzig und vielleicht auch noch auf weiteren Messen vertreten zu sein. Unseren ebenfalls pausierten Verbandstag, mit geselliger Vorabendrunde, Mitgliederversammlung und wissenschaftlichem Forum, planen wir ebenfalls in 2025 wieder aufzunehmen. Es wird also reichlich Gelegenheit für persönliche Begegnungen mit Ihnen geben, auf die wir uns sehr freuen.

    Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest und erholsame Feiertage. Möge 2025 ein gutes Jahr für Sie werden, in dem Sie Ihre Vorhaben mit stabiler Gesundheit, Kraft und Energie angehen können.

    Ihr RSD-Team

  • 20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gibt es einen eigenen Verordnungsvordruck der DGUV für Rehabilitationssport und Funktionstraininig.

    Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Als Ergebnis dieses Förderungsziels ist die DGUV seit längerer Zeit bemüht, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bekannter zu machen und die Anzahl der Verordnungen zu erhöhen. Mit der Einführung eines eigenen Verordnungsformulars sollen die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für dieses Leistungsangebot weiter gesteigert werden. 

    Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten – also bis 31.12.2025 – kann die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings wie bisher (z. B. „Privatrezept“) erfolgen. Diese Regelung richtet die DGUV ausschließlich an die verordnenden Ärztinnen/Ärzte! Hinsichtlich der Nutzung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 01.01.2026 hinaus.

  • 19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder;

    immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen.
    Der Genehmigungsverzicht gilt sowohl für die Erst- als auch für die Folgeverordnung.
    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.
    Da bei einem Genehmigungsverzicht die Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse entfällt, geht diese auf den Rehasportanbieter über. Er muss nun die Verordnung (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau kontrollieren, damit es bei der Abrechnung nicht zu Absetzungen kommt.
    Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.
    Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.
     
    Neu: Genehmigungsverzicht ab 01.01.2025:
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • Bosch BKK
    • Heimat Krankenkasse (BKK)
    • BKK Diakonie
    • BKK Faber-Castell & Partner seit 01.07.2024
    Weitere Informationen zum Genehmigungsverzicht finden Sie hier
     
    Damit Sie als Rehasportanbieter in Zusammenhang mit dem Genehmigungsverzicht sicher in der Lage sind, die Verordnungen kompetent zu prüfen und auch Details nicht zu übersehen, bietet der RSD für seine Mitglieder kostenfreie Infoveranstaltungen jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr an:
     
    • 08. Januar 2025
    • 16. Januar 2025
    • 28. Januar 2025
    • 10. Februar 2025
    • 27. Februar 2025
     
    Zusätzlich informieren wir Sie bei den Infoveranstaltungen über die neuen Verordnungsformulare der DGUV sowie zum Thema Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.
     
    Zu den Veranstaltungen können Sie sich HIER anmelden.

     

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Ab sofort verzichtet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf die Genehmigung von Erst- und Folgeanträgen für Rehabilitationssport und Funktionstraining.

    Bitte beachten Sie, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zum 01.01.2025 vom Abrechnungszentrum DAVASO GmbH, 04311 Leipzig (IK: 661430035) zum Abrechnungszentrum Emmendingen, 79310 Emmendingen (IK: 107436557) wechselt.

     

  • 15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2024 liegt vor.


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Auch wenn die Zahlen für das II. Quartal 2024 noch deutlich unter denen des Vergleichszeitraums im Jahr 2019 liegt, zeigen die bisherigen Werte für 2024 eine weitere Stabilisation des Rehabilitationssport nach der Pandemie.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    mit Schreiben vom 23. 08.2024 informiert uns die BKK MTU, dass sie ab dem 01.10.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Ab dem 01.10.2024 können damit alle Versicherten der BKK MTU mit ärztlicher Verordnung über Rehasport oder Funktionstraining ohne Genehmigung mit den Übungseinheiten bei Ihnen beginnen. 

    Damit unterstützen wir unsere Versicherten bei dem Bestreben mit Sport, Bewegung und Übungseinheiten gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lindern und verzichten dabei auf unnö­tige Bürokratie. 

    Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstrai­ning behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“

    Der Genehmigungsverzicht gilt für Erst- und Folgeverordnungen.