Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
die fehlende persönliche Empfangsbestätigung des Versicherten auf der Teilnahmebestätigung kann zu Absetzungen und Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen führen. Wir nehmen einen uns vorliegenden Fall zum Anlass, auf folgende Regelung der Rahmenvereinbarung hinzuweisen:
“17.2 Der Teilnahmenachweis hat durch Unterschrift des bzw. der Teilnehmenden für jede Übungsveranstaltung zu erfolgen.”
Der Versicherte muss mit seiner Unterschrift den Erhalt der Leistung bestätigen. Die Unterschrift sollte mit vernünftiger Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Versicherten geben. Kürzel, Kreuze, Gekritzel oder Zeichnungen sind daher nicht ausreichend, da sie auf die bewusste Abkürzung des Namens schließen lassen. Grundsätzlich sollte der Versicherte immer gleich unterschreiben.
Eine rechtsgültige Unterschrift in Deutschland definiert der BGH wie folgt:
- individueller und charakteristischer Schriftzug (einmalig)
- Rückschluss auf den Namen
- einzelne klar erkennbare Buchstaben
- Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen
- Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennbar
Bitte weisen Sie Ihre Rehasportteilnehmer darauf hin, dass sie auf der Teilnahmebestätigung (digital oder Papier) eine rechtsgültige Unterschrift setzen.