Schlagwort: 2024

  • 28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2024 liegt vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
     
    Im Bereich Rehabilitationssport ist das Niveau von 2020 wieder erreicht. Die schlechten Jahre der Pandemie scheinen überwunden zu sein.
     
    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.
  • 10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK Freudenberg ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort: “Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Training starten können, verzichten wir ab dem 01.04.2024 auf die Genehmigung. Geben Sie Ihre Verordnung einfach bei einem zugelassenen Anbieter ab. Dieser rechnet die Kosten dann mit uns ab.”

    Mit der BKK Salzgitter, BKK Public und der TUI BKK wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum Genehmigungsverzicht abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.04.2024.

     

     

  • 21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. April 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK ZF & Partner ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Knapp 2.000 Versicherte der BKK ZF & Partner haben im Jahre 2023 REHA-Sport und Funktionstraining beantragt. Zum 01.04.2024 verzichtet die BKK ZF & Partner nun auf die Genehmigung für Erst- und Verlängerungsanträge bei REHA-Sport und Funktionstraining. Voraussetzung ist lediglich die Durchführung bei anerkannten Leistungserbringern. Unsere Versicherten können dort dann ohne Vorabgenehmigung die Verordnung ihres Arztes abgeben und direkt mit den Übungseinheiten beginnen.

     

  • 6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    die fehlende persönliche Empfangsbestätigung des Versicherten auf der Teilnahmebestätigung kann zu Absetzungen und Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen führen. Wir nehmen einen uns vorliegenden Fall zum Anlass, auf folgende Regelung der Rahmenvereinbarung hinzuweisen:

    “17.2 Der Teilnahmenachweis hat durch Unterschrift des bzw. der Teilnehmenden für jede Übungsveranstaltung zu erfolgen.”

    Der Versicherte muss mit seiner Unterschrift den Erhalt der Leistung bestätigen. Die Unterschrift sollte mit vernünftiger Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Versicherten geben. Kürzel, Kreuze, Gekritzel oder Zeichnungen sind daher nicht ausreichend, da sie auf die bewusste Abkürzung des Namens schließen lassen. Grundsätzlich sollte der Versicherte immer gleich unterschreiben. 

    Eine rechtsgültige Unterschrift in Deutschland definiert der BGH wie folgt:

    • individueller und charakteristischer Schriftzug (einmalig)
    • Rückschluss auf den Namen
    • einzelne klar erkennbare Buchstaben 
    • Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen 
    • Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennbar

    Bitte weisen Sie Ihre Rehasportteilnehmer darauf hin, dass sie auf der Teilnahmebestätigung (digital oder Papier) eine rechtsgültige Unterschrift setzen.

  • 30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK VERBUNDPlus hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationssport.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die BKK VERBUNDPlus ist für den verordneten Zeitraum für Versicherte der BKK VERBUNDPlus ab dem 01.06.2024 nicht mehr erforderlich.

    Die BKK VERBUNDPlus behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, wenn die Verordnung nicht gem. Punkt 14.2 der Rahmenvereinbarung vollständig ausgefüllt ist.

    14.2

    Die Verordnung muss enthalten:

    1. die Diagnose nach ICD-10-GM, ggf. die Nebendiagnosen, soweit sie Berücksichtigung finden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit haben
    2. die Gründe und Ziele, weshalb Rehabilitationssport/Funktionstraining (weiterhin) erforderlich ist; dazu sind auch Angaben über die vorliegenden Funktionseinschränkungen und zur psychischen und physischen Belastbarkeit zu machen
    3. die Dauer des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings
    4. eine Empfehlung für die Auswahl der für die Behinderung geeigneten Rehabilitationssportart bzw. Funktionstrainingsart, bei Herzgruppen die Empfehlung zur Übungs- oder Trainingsgruppe sowie bei Bedarf die Empfehlung zur Durchführung von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen und für besondere Inhalte des Rehabilitationssports
    5. bei weiteren Verordnungen ergänzend die Gründe, warum der oder die Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
    6. Bei Verordnungen für schwerstbehinderte Menschen ist der erhöhte Teilhabebedarf anzugeben.

    (Rehabilitationssport und Funktionstraining | Rahmenvereinbarung |BAR-Frankfurt.de | 2022

    Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

     

  • 28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    bereits im letzten Jahr haben wir Sie über den bundesweiten Gremienbeschluss zur Neuregelung des Verfahrens zur Anpassung von Vergütungssätzen für Rehabilitationssport und Funktionstraining innerhalb der Deutschen Rentenversicherung informiert. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung einigten sich hierbei auf ein bundeseinheitliches Vorgehen. Hintergrund ist insbesondere das im Jahr 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. 

    Seit 1. Januar 2024 gelten nun für alle Rentenversicherungsträger die Vergütungssätze der DRV BundDamit wurden die Vergütungssätze um 6,95% angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter!

    Der RSD pflegt in Bezug auf die Vergütungssätze eine Vielzahl von Daten. Deren Abbildung erfolgte bislang in Tabellen auf unserer Homepage.

    Mit unserem neuen Vergütungssatzfinder gibt es ab sofort ein deutlich vereinfachtes und in der Nutzung sehr komfortables System, bei dem über eine Auswahl von Kriterien (Bundesland, Kostenträger, Position / Leistung und in Kürze auch Leistungszeitraum) nach dem gültigen Vergütungssatz gesucht werden kann.

    In diesem Zusammenhang werden wir unseren fortlaufend aktualisierten Blogbeitrag Aktuelle Preise + Vereinbarungen + Besonderheiten bei Genehmigung / Durchführung / Abrechnung “abspecken” und in einem ersten Schritt die dort aufgeführten aktuellen Vergütungssätze durch einen Link zum Vergütungssatzfinder ersetzen. Die Vergütungsvereinbarungen bleiben als PDF weiterhin verfügbar.

    Über neu abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen informieren wir Sie wie gewohnt per E-Mail und in Form von Blogbeiträgen.

    Im Rahmen bestehender Vereinbarungen sind mit dem 01.01.2024 in einigen Bundesländern (NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) neue Vergütungssätze in Kraft getreten. Auch diese sind selbstverständlich im Vergütungssatzfinder hinterlegt.

  • 03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) neue Vergütungssätze.

    Bitte denken Sie daran, ab dem 1. Januar 2024 gilt für die AOK Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für die ärztliche Verordnung Rehabilitationssport (Muster 56).