Update 16.12.2021 | Klarstellung in Bremen
Soweit ärztlich verordnet, gilt für den Rehasport 3G
Update 09.12.2021 | Aktualisierung aller Verordnungen
In Baden-Württemberg und Berlin ist Rehasport nun unter 3G Bedingungen möglich.
Update 06.12.2021 | Änderung in Berlin
Der Senat beschließt eine Testpflicht für den Rehasport (=3G), die am 08.12.21 in Kraft tritt.
Update 06.12.2021 | Klarstellung in Niedersachsen
Rehasport wird als Sportart angesehen und unterliegt somit den Beschränkungen des § 8 b Nds. Corona-Verordnung, also 2-G-Plus-Regelung am 06.12.2021.
Update 03.12.2021 | Klarstellung in Hessen
Rehasport ist wie in der Vergangenheit von den Auflagen für den Breitensport nach § 20 CoSchuV befreit.
Update 01.12.2021 | Klarstellung im Saarland
Rehasport ist als medizinisch, therapeutische Leistung nach wie vor ohne 2G oder 3G möglich.
Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
im folgenden erhalten Sie Schritt für Schritt einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern, nach welchen Vorgaben der Rehabilitationssport durchgeführt werden kann: Also unter 2G oder 3G oder gar ohne Regeln.
BADEN-WÜRTTEMBERG
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 Vom 15. September 2021 (in der ab 4. Dezember 2021 gültigen Fassung)
§ 14 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen
Abs. 1 Satz 2 … Abweichend von Satz 1 ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt für die Ausübung von Sport zu dienstlichen Zwecken und von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet; die Sportausübung außerhalb von Sportstätten richtet sich nach § 9.
Rehabilitationssport kann somit unter 3G Bedingungen durchgeführt werden.
In Bayern wird der ärztlich verordnete Rehabilitationsport als „Medizinisch notwendige Behandlung“ angesehen (Beiträge vom 13. November 2020, 18. November 2020 1, 18. November 2020 2.
§ 5 Geimpft oder Genesen (2G)
Abs. 1 Im Hinblick auf geschlossene Räume darf der Zugang zu … Dienstleistungen, … die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind, vorbehaltlich speziellerer Regelungen dieser Verordnung nur durch …, Besucher, Beschäftigte … erfolgen, soweit diese im Sinne des § 2 Nr. 2 und 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen … sind.
Der Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen ist somit nicht an die Bedingung von Tests bzw. den Status „geimpft“ oder „genesen“ geknüpft.
§ 31 Gedeckte Sportanlagen, Fitness-, Tanzstudios und ähnliche Einrichtungen
Abs. 3 Ziffer 3.
Die 2G-Bedingung … gilt nicht für ärztlich verordneten Rehabilitationssport … im Sinne des § 64 Absatz 1 Nummer 3 … des Neunten Buches Sozialgesetzbuch … in festen Gruppen von bis zu höchstens zehn Personen zuzüglich einer übungsleitenden Person ist erlaubt; bei besonderen im Einzelfall zu begründenden Härtefällen ist die Beteiligung weiterer Personen zulässig, soweit dies zwingend notwendig ist, um den Teilnehmenden die Ausübung des Rehabilitationssports oder Funktionstrainings zu ermöglichen; die Teilnehmenden müssen eine negative Testung im Sinne des § 6 nachweisen; für die übungsleitenden oder weiteren betreuenden Personen gilt § 8a Absatz 2 Nummer 2 entsprechend; …
Rehabilitationssport kann somit unter 3G Bedingungen durchgeführt werden.
BRANDENBURG
Zweite Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg Vom 23. November 2021
§ 16 Sport
Abs. 2 Die Maßnahmen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 4 gelten nicht für
1. Sportanlagen, soweit in diesen ausschließlich ärztlich verordneter Sport oder Sport zu sozialtherapeutischen Zwecken ausgeübt wird,
Zu den Maßnahmen nach § 18 Absatz 1 Nummer 2-4 gehört u.a. auch der alleinige Zutritt von Personen mit ausschließlich 2G nach § 7 Absatz 1.
Rehabilitationssport kann somit ohne Nachweis der Immunisierung bzw. eines Testnachweis durchgeführt werden.
BREMEN
Neunundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 28. September 2021 | Konsolidierte Lesefassung inklusive 4. Änderungsverordnung
§ 3 Testungen, Ausnahmen für geimpfte oder genesene Personen, Zugangsmodelle
Abs. 4 Ist nach Bekanntmachung des Senats in der Stadtgemeinde Bremen oder des Magistrats in der Stadtgemeinde Bremerhaven nach § 1 Absatz 4 Satz 1 die Warnstufe 1 erreicht, ist die Vorlage eines negativen Ergebnisses einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Voraussetzung für
…
4. die Erbringung oder Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, soweit diese nicht medizinisch notwendig sind.
…
3. die Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen von Sportstätten; ausgenommen ist der Schulsport,
Abs. 4a) Ist nach Bekanntmachung des Senats in der Stadtgemeinde Bremen oder des Magistrats in der Stadtgemeinde Bremerhaven nach § 1 Absatz 4 Satz 1 die Warnstufe 2 erreicht, ist Voraussetzung für das Betreten der oder die Teilnahme an den in Absatz 4 Nummer 1 bis 6 genannten Einrichtungen oder Veranstaltungen die Anwendung des 2-G-Zugangsmodells; … .
Sport ist somit in Innenräumen bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 1,5 bis 3 (Warnstufe 1) nach der 3G Regel und ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 bis 6 (Warnstufe 2) nach der 2G Regel möglich.
Für medizinisch notwenige Dienstleistungen gibt es keine Vorgaben für das Einhalten von 2G/3G Regeln.
Eine explizite Regelung für den Rehabilitationssport existiert (leider) nicht.
Update: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz teilt uns am 15.12. 2021 mit, dass „soweit ärztlich verordnet, 3G gilt“.
HAMBURG
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (gültig ab 6. Dezember 2021)
§ 20 Sportbetrieb und Spielplätze
Abs. 4 Für ärztlich verordneten Rehabilitationssport gelten die folgenden Vorgaben:
- es gelten die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5,
- die Kontaktdaten der Nutzerinnen und Nutzer sind nach Maßgabe des § 7 zu erheben,
- es ist ein Schutzkonzept nach Maßgabe von § 6 zu erstellen,
- zu anderen Personen ist bei der Sportausübung ein Abstand von 2,5 Metern einzuhalten; das Abstandsgebot gilt unbeschadet der Ausnahmen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 ferner nicht, wenn bei der Sportausübung nach der jeweiligen Sportart der Standort der Sporttreibenden und die Distanz zu anderen Personen nicht unverändert bleibt, insbesondere bei Mannschaftssportarten und beim Kontaktsport.
Werden Angebote nach den Vorgaben des optionalen Zwei-G-Zugangsmodells nach § 10j erbracht, so gelten anstelle der Vorgaben nach Satz 1 Nummern 2 bis 4 ausschließlich die folgenden Vorgaben:
- die allgemeinen Hygienevorgaben nach § 5 mit Ausnahme von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 und 2 sind einzuhalten,
- ein Schutzkonzept ist nach § 6 zu erstellen,
- es sind Kontaktdaten nach § 7 zu erheben.
Somit ist für den Rehasport in Innenräumen keine 2G Regel vorgeschrieben, diese kann jedoch optional gewählt werden.
HESSEN
Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 vom 24. November 2021 | Stand: 5. Dezember 2021
§ 20 Sportstätten
In Sportstätten ist die Sportausübung zulässig, wenn ein sportartspezifisches Hygienekonzept vorliegt. In gedeckten Sportstätten dürfen nur Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 eingelassen werden.
Rehabilitationssport ist von den Auflagen nach § 20 befreit; s.u..
§ 25 Dienstleistungen
Abs. 2 …; bei … medizinisch notwendigen Behandlungen … ist auch ein Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 4 oder 5 ausreichend.
Für die Durchführung medizinisch notwendiger Behandlungen ist 3G ausreichend.
Auf Nachfrage hat uns das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 03.12.2021 geschrieben:
“ … der Rehabilitationssport ist wie in der Vergangenheit von den Auflagen für den Breitensport nach § 20 CoSchuV befreit. Die Auslegungshinweise zur Verordnung werden aktuell überarbeitet und werden voraussichtlich eine entsprechende Klarstellung enthalten.“
MECKLENBURG-VORPOMMERN
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 23. November 2021 zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. November 2021
§ 2 Einzelhandel, Einrichtungen, sonstige Stätten
Abs. 4 Bei der Erbringung von medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen besteht die Pflicht, die Auflagen aus Anlage 4 [s.u.] einzuhalten.
14. Soziales | FAQ Corona [aufgerufen am 9. Dezember 2021]
Können Rehasportgruppen trainieren?
Ja, vor dem Hintergrund der medizinischen Notwendigkeit des Rehasports ist dieser auch mit mehreren Patienten durchführbar. Dazu muss ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheitskonzept erstellt werden.
In Anlage 4 wird der Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen nicht an die Bedingung eines negativen Tests oder den Status „geimpft“ bzw. „genesen“ geknüpft.
NIEDERSACHSEN
Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 und dessen Varianten Vom 23. November 2021
§ 8 a Körpernahe Dienstleistungen
(1) Die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen ist nach den Absätzen 2 bis 4 beschränkt.
Medizinisch notwendig im Sinne dieser Regelung sind körpernahe Dienstleistungen, wenn diese auf einer ärztlichen … Verordnung beruhen.
Für medizinisch notwenige Dienstleistungen gibt es somit keine Vorgaben für das Einhalten von 2G/3G Regeln.
§ 8 b Beherbergung, Nutzung von Sportanlagen

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat uns am 9.12. auf Nachfrage bestätigt, dass der Rehabilitationssport den Beschränkungen des § 8 b Nds. Corona-Verordnung unterliegt. Derzeit (Stand 09.12.2021: 2-G-Plus-Regelung):
„Sie fragen nach, ob § 8 b der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Nds. Corona-VO) auch auf den ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen nach § 64 Abs. 3 SGB IX Anwendung findet.
- 8 b Nds. Corona-VO unterscheidet nicht zwischen einzelnen Sportarten oder dem Grund, aus dem der Sport betrieben wird. Wichtig ist hier allein, dass Sportanlagen sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen genutzt werden. Jede Person, die eine solche Sportanlage nutzt, unterliegt den Beschränkungen des § 8 b Nds. Corona-VO.
Als einzige Ausnahme werden die in Abs. 6 genannten Personenkreise der
- a) Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
- b) Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder
- c) aufgrund der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen.
Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.
Eine Ausnahme, wie sie in § 8 a Nds. Corona-VO für medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen vorgesehen ist, gibt es in § 8 b Nds. Corona-VO nicht.
Andererseits kann ein Rehabilitationssportangebot, auch wenn es ärztlich verordnet wurde, nicht als eine körpernahe Dienstleistung im Sinne des § 8 a Abs. 1 Nds. Corona-VO angesehen werden, da es sich dabei in der Regel um Gruppensport handelt, bei dem Trainer und Sport-Treibende einen gewissen Abstand einhalten, und eine körpernahe Leistung allenfalls zeitlich begrenzt bei einer Korrektur der Körperhaltung stattfindet.
Die Regelungen des § 8 b Nds. Corona-VO gelten damit auch für Personen, die in Sportanlagen Rehabilitationssport betreiben wollen.
Beachten Sie bitte:
Die Landkreise und kreisfreien Städte legen in bestimmten Fällen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung weiterführende und ggfs. einschränkende Regelungen fest.
Alle von hier gegebenen Auskünfte erfolgen auf der Grundlage der geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie der bis zum 22.12.2021 geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung. Wie sich die Rechtslage weiter darstellen wird, ist nicht absehbar, da dies maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens abhängen wird.“
RHEINLAND-PFALZ
Neunundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 2021
§ 8 Arbeits- und Betriebsstätten, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe
Abs. 3 Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen ist nur gegenüber geimpften, genesenen oder diesen gleichgestellten Personen sowie gegenüber Minderjährigen, auch wenn diese nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, zulässig. Die Beschränkung des Personenkreises nach Satz 1 gilt nicht für Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie für Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden. Es gelten
- das Abstandsgebot nach § 3 Abs. 1 zwischen Kundinnen und Kunden,
- die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 mit Ausnahme beim Rehabilitationssport und Funktionstraining; die Maskenpflicht entfällt, wenn wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden kann,
- die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1 und
- für Minderjährige, die nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen sind, die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1; die Testpflicht gilt nicht beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden
Der Zugang zum Rehabilitationssport wird somit nicht an die Bedingung von Tests bzw. den Status „geimpft“ oder „genesen“ geknüpft.
SAARLAND
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 1. Dezember 2021
§ 6 Nachweispflicht über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus
Abs. 2 Ausschließlich für Kundinnen und Kunden, Besucherinnen und Besucher sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen 2G-Nachweis vorlegen, … sind zulässig
1. die Inanspruchnahme von körpernahen, nicht medizinisch oder therapeutisch indizierten Dienstleistungen,
Für medizinisch notwenige Dienstleistungen gibt es somit keine Vorgaben für das Einhalten von 2G/3G Regeln.
Auf Nachfrage hat uns das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie am 01.12.2021 geschrieben:
„Hinsichtlich des Themenkomplexes Rehasport hat sich rechtlich nichts verändert. Als ärztlich bzw. therapeutisch indizierte Maßnahmen sind diese nach wie vor möglich. Auch medizinische Leistungen (Arztbesuch) oder therapeutische Leistungen sind nach wie vor ohne 2G oder 3G möglich; lediglich die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung ist in Innenräumen zu tragen, sollte keine der Ausnahmen in § 4 Absatz 2 VO-CP greifen und die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten. Insofern ist der Stand hinsichtlich der Rehasport-Maßnahmen unverändert; lediglich der normale Fitnessstudio- oder Schwimmbad-Besuch unterfällt der 2G-plus-Regelung, aber hiervon ausgenommen sind ärztlich oder therapeutisch indizierte Maßnahmen.“
SACHSEN
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2 Welle Vom 19. November 2021
§ 13 Sport
(1) Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.
…
(4) Absatz 1 gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen. Bei der Inanspruchnahme von zulässig geöffneten Einrichtungen nach Absatz 1 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontakterfassung durch den Betreiber.
Rehabilitationssport ist somit unter 3G Regeln zulässig.
SACHSEN-ANHALT
Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt Vom 23. November 2021 geändert durch Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24. November 2021
§ 2a Verpflichtendes 2-G-Zugangsmodell
10. … gilt nicht für den … ärztlich verordneten Rehabilitationssport
Rehabilitationssport ist somit unter 3G Regeln zulässig.
SCHLESWIG-HOLSTEIN
§ 11 Sport
Abs. 2a Innerhalb geschlossener Räume dürfen nur folgende Personen als Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Sportausübung eingelassen werden:
- Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen sind,
- Kinder bis zur Einschulung,
- Minderjährige, die im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind oder anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig zweimal pro Woche getestet werden,
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
Abs. 5 Die zuständige Behörde kann für die Nutzung von Sportanlagen und Schwimmbädern durch … Sportangebote zur medizinischen Rehabilitation, … Ausnahmen von den Anforderungen aus Absatz 1 bis 4 zulassen. … . Das für Sport zuständige Ministerium ist über die Ausnahmegenehmigung zu unterrichten.
THÜRINGEN
Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 Vom 24. November 2021
§ 18 Besondere Schutzmaßnahmen
Abs. 1 Die 3G-Zugangsbeschränkung gilt in geschlossenen Räumen:
1. bei der Inanspruchnahme medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendiger körpernaher Dienstleistungen,
…
Abs. 3 Die 2G-Plus-Zugangsbeschränkung gilt in geschlossenen Räumen:
1. von Fitnessstudios, Tanzschulen und jeweils ähnlichen Einrichtungen; ausgenommen sind medizinisch notwendige Angebote der Rehabilitation,
Rehabilitationssport ist somit unter 3G Regeln zulässig.