Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
angesichts der weiter fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich die Träger der Deutschen Rentenversicherung erneut auf eine zeitlich befristete Fortsetzung der Sonderregelungen zum Reha-Sport und Funktionstraining geeinigt.
Fristverlängerung
Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten, beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung, bleibt dabei unberührt. Innerhalb dieses erweiterten Zeitrahmens ist die sechswöchige Unterbrechungsfrist weiterhin aufgehoben. Eine weitere Fristverlängerung ist ausgeschlossen und die Kostenzusage verliert danach ihre Gültigkeit.
Tele-/Online Rehasport
Die bisherigen Empfehlungen zur Fortführung in Form eines Tele-/Online-Angebots werden ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert.
Hygienezuschlag
Unter dem Vorbehalt eines Widerrufs, sollte sich die Situation ändern, wird auch die Verlängerung des befristeten Hygienezuschlags in Höhe von 0,25 Euro pro wahrgenommener Übungs- bzw. Trainingseinheit bis zum 19.03.2022 verlängert.