Schlagwort: DRV

  • 16. März 2022 | Rentenversicherung verlängert Hygienezuschlag und Sonderregelungen bis 30.06.2022

    16. März 2022 | Rentenversicherung verlängert Hygienezuschlag und Sonderregelungen bis 30.06.2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben sich die Träger der Deutschen Rentenversicherung auf eine Verlängerung des Corona bedingten

    Hygiene-Zuschlag 

    über den 19. März 2022 hinaus geeinigt:

    Der Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro wahrgenommener Übungs- bzw. Trainingseinheit wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

    Die Empfehlungen zum 

    TELE-/Online Rehasport

    werden wie auch die bisherigen Regelungen zur

    Fristverlängerung

    ebenso bis 30.06.2022 verlängert.

     

  • 22. Dezember 2021 | Rentenversicherung verlängert pandemiebedingte Sonderregelungen

    22. Dezember 2021 | Rentenversicherung verlängert pandemiebedingte Sonderregelungen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    angesichts der weiter fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie haben sich die Träger der Deutschen Rentenversicherung erneut auf eine zeitlich befristete Fortsetzung der Sonderregelungen zum Reha-Sport und Funktionstraining geeinigt.

    Fristverlängerung

    Für Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.03.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport oder Funktionstraining um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten, beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung, bleibt dabei unberührt. Innerhalb dieses erweiterten Zeitrahmens ist die sechswöchige Unterbrechungsfrist weiterhin aufgehoben. Eine weitere Fristverlängerung ist ausgeschlossen und die Kostenzusage verliert danach ihre Gültigkeit. 

    Tele-/Online Rehasport

    Die bisherigen Empfehlungen zur Fortführung in Form eines Tele-/Online-Angebots werden ebenfalls bis zum 31.03.2022 verlängert. 

    Hygienezuschlag

    Unter dem Vorbehalt eines Widerrufs, sollte sich die Situation ändern, wird auch die Verlängerung des befristeten Hygienezuschlags in Höhe von 0,25 Euro pro wahrgenommener Übungs- bzw. Trainingseinheit bis zum 19.03.2022 verlängert.

  • 3. Juli 2021 | Rentenversicherungen verlängern coronabedingte Sonderregelungen einschließlich Hygienezuschlag bis 31.12.2021

    3. Juli 2021 | Rentenversicherungen verlängern coronabedingte Sonderregelungen einschließlich Hygienezuschlag bis 31.12.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der Rentenversicherung (DRV) haben sich abgestimmt und verlängern die bisherigen Sonderregelungen bis Ende 2021.

    Hygienezuschlag

    Für durchgeführte Leistungen zum Reha-Sport/Funktionstraining wird der zeitlich befristete pauschale, corona-bedingte Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin weiterhin wie bisher unter Vorbehalt des Widerrufs bei Änderung der Situation bis zum 31.12.2021 gezahlt. Diese Regelung gilt nicht für die Tele-/Onlinedurchführung.

    Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien

    Die Fortführung wird bis 31.12.2021 verlängert.

    Beginn-/Abschlussfristen

    Bei Versicherten, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 31.12.2021 abschließen, werden weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im  Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate verlängert. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag  der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Eine weitere Fristverlängerung ist im Hinblick auf den vorgegebenen Zusammenhang mit der vorhergehende Leistung zur Rehabilitation ausgeschlossen. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit.

    Zu den einzelnen Informationen …

    DRV Bund | DRV Baden-Württemberg | DRV Berlin-Brandenburg | DRV Braunschweig-Hannover/DRV Oldenburg-Bremen | DRV Hessen | DRV Mitteldeutschland | DRV Nord | DRV Rheinland/DRV Westfalen/DRV Knappschaft-Bahn-See/SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Rheinland-Pfalz | DRV Saarland

  • 20. Dezember 2020 | Regelungen der Rentenversicherung [DRV] 2021

    20. Dezember 2020 | Regelungen der Rentenversicherung [DRV] 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Träger der Rentenversicherung [DRV] haben uns über folgende Regelungen informiert:

    BEGINN- UND ABSCHLUSSFRISTEN

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in dem Zeitraum 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ebenfalls um bis zu 3 Monate. Die Durchführungsdauer von in der Regel 6 Monaten bleibt unberührt.

     
    Eine weitere Fristverlängerung ist ausgeschlossen und die Kostenzusage verliert danach ihre Gültigkeit.

    ONLINE REHASPORT | REHASPORT IM FREIEN

    Die Empfehlungen zur Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder – unter Berücksichtigung der länderspezifischen Regelungen und Hinweise – im Freien werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. 
  • 28. August 2020 | Verlängerung des Genehmigungszeitraum der DRV in Nordrhein-Westfalen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    bzgl. der
     
    VERLÄNGERUNG DES GENEHMIGUNGSZEITRAUMS
     
    haben uns die Rentenversicherungsträger in Nordrhein-Westfalen
    • DRV Westfalen
    • DRV Rheinland
    • DRV Knappschaft-Bahn-See
     
    wie folgt informiert:

    „Der Bewilligungszeitraum wird um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Ein gesonderter Antrag zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht erforderlich.“

     
    Wir empfehlen bei der Abrechnung somit einen Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie bedingter Aussetzung der Übungsveranstaltungen von [x] Wochen“.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    über die hinterlegten Links erhalten Sie Informationen der folgenden RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER für den
     
    BEFRISTETEN ZUSCHLAG INFOLGE DER CORONAVIRUS-PANDEMIE
     
    von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Übungseinheit für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2020:
     
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die DRV Braunschweig-Hannover hat uns heute darüber informiert, dass die Träger der Rentenversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungseinheit gewähren und somit einen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Belastungen der Anbieter zu leisten.
     
    Der Zusatzbetrag gilt für alle in der Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachten Leistungen und sollte entsprechend bei Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Er gilt für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung. Müssen Rechnungsbeträge ausschließlich wegen der Gewährung des Zuschusses korrigiert werden, erfolgt dieses ohne gesonderte schriftliche Benachrichtigung.
     
    Wir stehen weiterhin mit den Trägern der Rentenversicherung und allen Krankenkassen in Kontakt, um temporäre Erhöhungen der Vergütung zu erreichen oder zu verbessern. Sobald wir ein Ergebnis erzielen, werden wir Sie sofort informieren.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 21. Juni 2020 | Update der Tabelle Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter
     
    AKTUELLE ÜBERSICHT
     
    wir haben noch einmal unsere Tabelle überarbeitet:
     
    Regelungen zur Wassergymnastik gibt es nun auch in BayernHamburg und Thüringen. Offen ist nun nur noch Berlin: Dort will der Senat in der nächsten Woche weitere Lockerungen beschließen, die ab 25. Juni 2020 gelten sollen. Ob auch die Nutzung von Hallenbädern wieder möglich sein wird, ist noch offen.
     
    Da nun der Rehasport in allen Bundesländern sowohl im Trockenen wie auch im Wasser grundsätzlich wieder möglich ist, wird es keine neue Tabelle mehr geben.
     
    AKTUELLE INFORMATIONEN
     
    Aktuelle Infos haben wir von der AOK PLUS und der DRV Nord bekommen.
     
    KONJUNKTURPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG
     
    Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat das Kabinett am 3. Juni 2020 die finanziellen Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zur Überwindung der Coronakrise auf den Weg gebracht.
     
    Um gezielt den besonders stark von der Coronakrise betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, wird ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt: Überbrückungshilfen ermöglichen Stützungsmaßnahmen. Es gilt branchenübergreifend. Insgesamt sollen dafür 25 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 8. Juni 2020 | Es gibt wieder neue Regelungen!

    8. Juni 2020 | Es gibt wieder neue Regelungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt wieder neue Regelungen, diesmal in Mecklenburg-VorpommernNiedersachsenRheinland-PfalzSachsen und Schleswig-Holstein.
     
    In den genannten Bundesländern ist nun auch wieder Wassergymnastik in der Halle möglich:
     
    • Sachsen-Anhalt                      ab 28.05
    • Nordrhein-Westfalen               ab 30.05.
    • Hessen                                  ab 01.06.
    • Baden-Württemberg               ab 02.06.
    • Sachsen                                ab 06.06.
    • Mecklenburg-Vorpommern      ab 08.06.
    • Niedersachsen                       ab 08.06.
    • Saarland                               ab 08.06.
    • Schleswig-Holstein                 ab 08.06.
    • Rheinland-Pfalz                      ab 10.06.
    • Brandenburg                          ab 13.06.
    • Bremen                                 ab 01.07.
     
    Somit fehlen noch Bayern, Berlin, Hamburg und Thüringen.
     
    Die Änderungen sind in unsere Übersicht aufgenommen:
     
    Informationen der Rentenversicherung zur Wiederaufnahme des Rehabilitationssports finden Sie in dem Schreiben der DRV Bund vom 28.05.2020.
     
     
    Kontaktieren Sie uns weiterhin gerne bei Fragen!
  • 4. Mai 2020 | Rentenversicherungsträger + TELE-/ONLINE REHASPORT

    RENTENVERSICHERUNG + TELE-/ONLINE REHASPORT
     
    Nachdem sich alle Rentenversicherungsträger auf eine bundeseinheitliche Verfahrensweise abgestimmt haben, wurden wir darüber informiert, dass die Rentenversicherungsträger sich im Interesse der Rehasportler dem modifizierten Leistungsangebot unter den von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Rahmenbedingungen anschließen.
     
    Zu beachten sind insbesondere die Hinweise zum Ausschluss für Herzgruppen und zur Sturzprophylaxe. Darüber hinaus betrachten die Rentenversicherungsträger für eine Online Durchführung als Voraussetzung, dass sowohl Leistungserbringer als auch Teilnehmer/innen diese Durchführungsform nutzen können und wollen. Die Aufklärungspflicht für die Teilnehmer/innen liegt bei den Leistungserbringern.
     
    Die Übergangsregelung endet, sobald nach Aufhebung der Kontaktbeschränkungen eine „normale“ Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist, nach derzeitiger Auffassung der Rentenversicherungsträger spätestens zum 30.09.2020.