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  • Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:

    Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    Letzte Änderungen:
    23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
    22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
    19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
    18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
    01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
    14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
    17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG

    Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
    -> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.

    -> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.


    -> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.

    AOK Bayern

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    AOK Hessen

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    AOK Nordost

    Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG

    AOK Rheinland/Hamburg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Gilt für alle Bundesländer

    Bertelsmann BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK24

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Diakonie

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK_Dürkopp Adler

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Faber-Castell & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Firmus

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Freudenberg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Gildemeister Seidensticker

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK-Linde

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK melitta hmr

    Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
    -> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

    BKK Miele

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK MTU

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfaff

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfalz

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK SBH

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK VERBUNDPlus

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Werra Meissner

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK ZF & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    Bosch BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Daimler BKK

    Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG

    Debeka BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    energie BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Heimat Krankenkasse (BKK)

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Mercedes-Benz BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    pronova BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    R+V BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Salus BKK

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    SECURVITA Krankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    VIACTIV KRANKENKASSE

    Gilt für alle Bundesländer

    vivida bkk

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    IKK Südwest

    Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF

    Knappschaft

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    SVLFG

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF

    AOK Niedersachsen

    Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:

    BIG direkt gesund

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • digitaler Stempel der BIG
    • vollständige Seite 1 des Muster 56
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
    BKK Scheufelen

    Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
    Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:

    • Leistunsgumfang
    • wöchentliche Anzahl an Einheiten
    • Genehmigungszeitraum
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • PDF
    DAK-Gesundheit

    Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:

    • ohne händische Unterschrift und mit
    • elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF

    Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):

    • Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
    • Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Voraussetzung ist, dass:

    • der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
    • der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde

    Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK

    hkk

    Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.

    Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:

    • Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
    • Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
    IKK – Die Innovationskasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
    KKH

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • Genehmigung der Rehasportmaßnahme
    • Versichertendaten
    • Leistungsdaten
    • Info zur Abrechnungsstelle
    • Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
    mhplus BKK

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Anschreiben
    • eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
    • eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
    • eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
    novitas bkk

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
    Techniker Krankenkasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
    • und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF

    Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:

    • Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
    • Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
    • Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
    • Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
      welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF

    Bremen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:

    • Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
    • Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
    Niedersachsen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Für Leistungsberechtigte gilt:

    • Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
    • Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF

    Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.

    Baden-Württemberg
    • Betriebskrankenkassen
    Bremen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Hessen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Saarland
    • DRV Saarland

    Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    bundesweit gültig

    Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)

    Sachsen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Thüringen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)

    Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.

    Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW

    Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG

    DAK-Gesundheit

    Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:

    • Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
    • Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.

    Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.

    Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)

    Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG

    Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)

    Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG

  • 6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    seit 1. Januar 2025 gelten für alle Rentenversicherungsträger neue Vergütungssätze der DRV Bund. Diese wurden um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) von 4,41 % angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    bereits im letzten Jahr haben wir Sie über den bundesweiten Gremienbeschluss zur Neuregelung des Verfahrens zur Anpassung von Vergütungssätzen für Rehabilitationssport und Funktionstraining innerhalb der Deutschen Rentenversicherung informiert. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung einigten sich hierbei auf ein bundeseinheitliches Vorgehen. Hintergrund ist insbesondere das im Jahr 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. 

    Seit 1. Januar 2024 gelten nun für alle Rentenversicherungsträger die Vergütungssätze der DRV BundDamit wurden die Vergütungssätze um 6,95% angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 31. Oktober 2023 | Preise der DRV Hessen ab 01.11.2023 + Entfall der Abrechnung über den Verband

    31. Oktober 2023 | Preise der DRV Hessen ab 01.11.2023 + Entfall der Abrechnung über den Verband

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die DRV Hessen hat mit Schreiben vom 20.10.2023 die Vergütungsvereinbarung zum 31.10.2023 gekündigt und schließt sich ab dem 01.11.2023 den Vergütungssätzen der DRV Bund an.

    Damit entfällt auch die Verpflichtung, dass die Abrechnungen zu Lasten der DRV Hessen vom RSD vorgenommen werden müssen. Es gelten nunmehr die Regelungen der Abrechnung der DRV Bund:

    „Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle in listenartiger Aufstellung mit der DRV Bund ab und fügt der Abrechnung die einzelnen Verordnungen und die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten bei (Formularsatz G850).“

    Bitte senden Sie die Unterlagen an:

    Deutsche Rentenversicherung Hessen
    Abteilung Rehabilitation und Klinikmanagement
    Sachbereich 7210
    Städelstr. 28
    60596 Frankfurt am Main

    Wir bitten Sie daran zu denken, dass die Abrechnung der Leistungen ausschließlich durch den Leistungserbringer erfolgen muss und nicht auf Dritte (z.B. Abrechnungsdienstleister) übertragen werden darf.

    „Die Abrechnung von Leistungen, die für die DRV Bund erbracht wurden, erfolgt ausschließlich unmittelbar mit der DRV Bund. Eine Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.“

    Infos zu den Vergütungssätzen und zur Abrechnung der DRV Hessen finden Sie hier.

     

     

  • 13. März 2023 | ARGE für Krebsbekämpfung NRW übernimmt die Vergütungssätze der DRV Bund

    13. März 2023 | ARGE für Krebsbekämpfung NRW übernimmt die Vergütungssätze der DRV Bund

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung (ARGE Krebs) nimmt bei der Versorgung von Krebserkrankungen eine Sonderrolle ein. Für Patienten mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen organisiert sie im Auftrag der Träger der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung die medizinische Rehabilitation inkl. der ergänzenden Leistungen und der Nachsorge.

    Gegründet wurde die ARGE Krebs am 5. April 1956, um die Situation der an Krebs erkrankten Sozialversicherten zu verbessern. Sie ist eine Arbeitsgemeinschaft gemäß § 94 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Form eines nichtrechtsfähigen Vereins (§ 54 BGB) und bundesweit die einzige Einrichtung dieser Art.

    Für den Rehabilitationssport ist die ARGE Krebs dann der zuständige Träger, wenn während einer ambulanten oder stationären onkologischen Rehabilitationsmaßnahme der Bedarf festgestellt und eine Verordnung von der Rehabilitationseinrichtung ausgestellt wird. Dies ist i.d.R. der Fall, wenn die Rehabilitationsmaßnahme von einem der folgenden Träger der Deutschen Rentenversicherung finanziert wird: DRV Bund, DRV Rheinland, DRV Westfalen oder DRV Knappschaft-Bahn-See.

    Wird die Rehabilitationsmaßnahme von einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert, wird der Rehasport im Anschluss vom behandelnden, niedergelassenen Arzt über das Muster 56 verordnet und von der zuständigen Krankenkasse genehmigt und finanziert.

    In der Vergangenheit gab es eigene Verordnungs- und Abrechnungsformulare der ARGE Krebs, auf denen die ARGE als zuständiger Kostenträger mit Anschrift explizit benannt war.

    Inzwischen werden die Vordrucke G0850 für die Verordnung und G0851 für die Abrechnung verwendet.

    Hinsichtlich der Verordnung von Rehabilitationssport mittels Vordruck G0850 ist von den Rehaeinrichtungen deshalb entweder über das Auswahlfeld der Rentenversicherungsträger anzugeben (zu dessen Lasten die ARGE Krebs in dem Fall tätig ist) und zusätzlich ist die Angabe: „Arbeitsgemeinschaft“ zu ergänzen, oder es ist nur die Arbeitsgemeinschaft vorzugeben (dies ist nicht über das Auswahlfeld möglich).  

    Der Rehabilitationssport muss innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Rehamaßnahme bei einem anerkannten Anbieter begonnen werden; eine explizite Genehmigung der Verordnung ist nicht erforderlich.

    Die Abrechnung erfolgt dann durch den Rehasportanbieter im Rahmen von Einzelabrechnungen (Sammelabrechnungen sind nicht möglich) über die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum.

    Seit 01.01.2023 übernimmt die ARGE die angepassten Vergütungssätze der DRV Bund.

  • 5. Januar 2023 | Neue Preise der DRV Bund ab 01.01.2023

    5. Januar 2023 | Neue Preise der DRV Bund ab 01.01.2023

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die DRV Bund hat uns heute darüber informiert, dass sie die Vergütungssätze für Leistungen ab 01.01.2023 anpasst:

    Die jeweils aktuellen Informationen zu Leistungsbedingungen und Vergütungssätzen werden wie bisher auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht.

    Vor dem Hintergrund des 2023 in Kraft tretenden Gesetz Digitale Rentenübersicht, das eine größere Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Vergütung fordert, gibt es Bestrebungen innerhalb der regionalen Rentenversicherungen, dass eine Erhöhung der Vergütungssätze im Bereich des Rehasports zukünftig bundesweit einheitlich erfolgt. Soweit es hierzu neue Informationen gibt, werden wir insbesondere auf unserem Blogbeitrag zu den Vergütungssätzen informieren.

  • 14. Oktober 2022 | (Doch) KEINE Wiederaufnahme des „Hygienezuschlags“ ab 01.10.2022 durch die DRV Bund!

    14. Oktober 2022 | (Doch) KEINE Wiederaufnahme des „Hygienezuschlags“ ab 01.10.2022 durch die DRV Bund!

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    wir hatten am 07.10.2022 über die vermeintliche Wiederaufnahme des Hygienezuschlags durch die DRV Bund berichtet.

    Die DRV Bund hat uns jedoch nun aktuell darüber informiert, dass es sich dabei um ein Versehen handelt: 

    Der Hygienezuschlag war zum 30. Juni 2022 ausgelaufen und sollte nach dem Inhalt des Rundschreibens vom 05. Oktober 2022 ab dem 01. Oktober 2022 zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 erneut gezahlt werden.

    Die Thematik muss jedoch noch innerhalb der Deutschen Rentenversicherung erörtert werden, denn es liegt bisher noch keine abschließende Beschlusslage der Rentenversicherungsträger zu einem möglichen Hygienezuschlag für Rehabilitationssport und Funktionstraining vor.

    Die DRV Bund geht davon aus, dass bisher noch keine Abrechnungen für die Zeit ab 01. Oktober 2022 erstellt und eingereicht wurden.

    Sollte sich die Beschlusslage ändern, dann wird die DRV Bund dies in einem gesonderten Rund­schreiben zeitnah mitteilen.

    Die Informationen zu Leistungsbedingungen und Vergütungssätzen der DRV Bund hier wurden bereits entsprechend abgeändert. 

  • 12. Juli 2022 | Änderung im Abrechnungsverfahren bei der DRV Rheinland-Pfalz

    12. Juli 2022 | Änderung im Abrechnungsverfahren bei der DRV Rheinland-Pfalz

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder in Rheinland-Pfalz,

    die DRV Rheinland-Pfalz hat uns gebeten, Sie darüber zu informieren, zukünftig keine Sammelrechnungen mehr zu schicken, sondern nur noch Einzelrechnungen.

    Diese Vorgehensweise stellt in der digitalen Vorgangsbearbeitung einen entscheidenden Faktor dar und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

  • 8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    wir möchten Sie nochmals auf die Pandemie bedingten, inzwischen beendeten Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum hinweisen.

    KRANKENKASSEN

    Hier sind die Sonderregelungen bereits zum 30.09.2021 ausgelaufen. Wir hatten hierüber am 20.09.2021 berichtet

    Bei allen bis 30.09.2021 bewilligten Verordnungen wird bzw. wurde die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

    Bei allen Verordnungen seit 01.10.2021 gibt es diese automatische Verlängerung nicht mehr, d.h. es gilt die auf der Verordnung von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer!

    Wir empfehlen die aktuell vorhandenen Verordnungen entsprechend durchzusehen und insbesondere die ggf. in der EDV hinterlegten Ablaufdaten zu prüfen.

    Denken Sie daran, dass im Einzelfall die Versicherten um eine individuelle Fristverlängerung bei der zuständigen Krankenkassen bitten können.

    RENTENVERSICHERUNG (DRV)

    Hier endeten die Sonderregelungen vor ein paar Tagen, zum 30.06.2022.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis einschließlich 30.06.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen für Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von, in der Regel, sechs Monaten bleibt davon unberührt.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 01.07.2022 abschließen, gelten ausnahmslos die bekannten Vorgaben zum Rehabilitationssport.

  • 3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    unter reha-navi.de stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

    In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. 

    Schnell stellt sich die Frage, wer in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der Reha-Zuständigkeitsnavigator und bietet eine schnelle, digitale Möglichkeit der Orientierung.

    Nicht immer ist die Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert. 

    Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt daher zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. 

    Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

    Der Navigator berücksichtigt alle Leistungen oder Leistungsgruppen für Reha und Teilhabe. So beschäftigt sich ein eigenes Kapitel auch mit dem Rehasport.