Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:
Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!
Letzte Änderungen:
23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG
Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF
AOK Baden-Württemberg
Gilt für alle Bundesländer | PDF
Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
-> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.
-> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.
-> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.
AOK Bayern
Gilt für alle Bundesländer | BLOG
AOK Hessen
Gilt für alle Bundesländer | PDF
AOK Nordost
Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG
AOK Rheinland/Hamburg
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Gilt für alle Bundesländer
Bertelsmann BKK
Gilt für alle Bundesländer
BKK24
Gilt für alle Bundesländer | PDF
BKK Diakonie
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK_Dürkopp Adler
Gilt für alle Bundesländer | PDF
BKK Faber-Castell & Partner
Gilt für alle Bundesländer | BLOG
BKK Firmus
Gilt für alle Bundesländer | PDF
BKK Freudenberg
Gilt für alle Bundesländer | BLOG
BKK Gildemeister Seidensticker
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK-Linde
Gilt für alle Bundesländer |
BKK melitta hmr
Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
Gilt für alle Bundesländer | PDF
Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
-> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
BKK Miele
Gilt für alle Bundesländer
BKK MTU
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK Pfaff
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK Pfalz
Gilt für alle Bundesländer
BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK SBH
Gilt für alle Bundesländer | PDF
BKK VERBUNDPlus
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
BKK Werra Meissner
Gilt für alle Bundesländer |
BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN
Gilt für alle Bundesländer | PDF
BKK ZF & Partner
Gilt für alle Bundesländer | BLOG
Bosch BKK
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
Daimler BKK
Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG
Debeka BKK
Gilt für alle Bundesländer | PDF
energie BKK
Gilt für alle Bundesländer | PDF
Heimat Krankenkasse (BKK)
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
Mercedes-Benz BKK
Gilt für alle Bundesländer
pronova BKK
Gilt für alle Bundesländer | PDF
R+V BKK
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
Salus BKK
Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Gilt für alle Bundesländer
SECURVITA Krankenkasse
Gilt für alle Bundesländer
VIACTIV KRANKENKASSE
Gilt für alle Bundesländer
vivida bkk
Gilt für alle Bundesländer | PDF
IKK Südwest
Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF
Knappschaft
Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF
SVLFG
Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF
AOK Niedersachsen
Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:
- je ein Schreiben für den Versicherten und
- den Leistungserbringer ersetzt | BLOG
BIG direkt gesund
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:
- digitaler Stempel der BIG
- vollständige Seite 1 des Muster 56
- Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
- Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
BKK Scheufelen
Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:
- Leistunsgumfang
- wöchentliche Anzahl an Einheiten
- Genehmigungszeitraum
- Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
DAK-Gesundheit
Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:
- ohne händische Unterschrift und mit
- elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF
Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):
- Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
- Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Voraussetzung ist, dass:
- der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
- der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde
Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK
hkk
Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.
Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:
- Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
- Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
IKK – Die Innovationskasse
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten:
- einen Ausdruck der gescannten Verordnung
- mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
KKH
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:
- Genehmigung der Rehasportmaßnahme
- Versichertendaten
- Leistungsdaten
- Info zur Abrechnungsstelle
- Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
mhplus BKK
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten:
- ein Anschreiben
- eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
- eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
- eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
novitas bkk
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten:
- Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
Techniker Krankenkasse
Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
Versicherte erhalten:
- ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
- einen Ausdruck der gescannten Verordnung
- mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
- und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF
Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:
- Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
- Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
- Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
- Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF
Bremen
Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:
- Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
- Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
- Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
Niedersachsen
Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:
- Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Für Leistungsberechtigte gilt:
- Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
- Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF
AOK Baden-Württemberg
Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF
Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.
Baden-Württemberg
- Betriebskrankenkassen
Bremen
- Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
Hessen
- Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
Saarland
- DRV Saarland
Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.
bundesweit gültig
Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)
Sachsen
- Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
Thüringen
- Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.
Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW
Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG
DAK-Gesundheit
Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:
- Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
- Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.
Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.
Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)
Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG
Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)
Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG








