Schlagwort: GENEHMIGUNGSZEITRAUM

  • 4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2020 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.06.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 04.12.2020

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 28. August 2020 | Verlängerung des Genehmigungszeitraum der DRV in Nordrhein-Westfalen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    bzgl. der
     
    VERLÄNGERUNG DES GENEHMIGUNGSZEITRAUMS
     
    haben uns die Rentenversicherungsträger in Nordrhein-Westfalen
    • DRV Westfalen
    • DRV Rheinland
    • DRV Knappschaft-Bahn-See
     
    wie folgt informiert:

    „Der Bewilligungszeitraum wird um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Ein gesonderter Antrag zur Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist nicht erforderlich.“

     
    Wir empfehlen bei der Abrechnung somit einen Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie bedingter Aussetzung der Übungsveranstaltungen von [x] Wochen“.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 26. Juli 2020 | Einheitliche Regelung bei Genehmigungszeitraum!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nun auf eine einheitliche Regelung geeinigt im Hinblick auf die
     
    VERLÄNGERUNG DES GENEHMIGUNGSZEITRAUMS
     
    Die Anspruchsdauer wird um 6 Monate verlängert.
     
    Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen. Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 24.07.2020.
  • 16. Juli 2020 | TIPP: Vermerk bei Abrechnungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    ergänzend zu unserem Update vom 15.07. empfehlen wir Ihnen, bei Abrechnungen von Leistungen nach dem Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums immer auf der Rechnung und/oder dem Muster 56 und/oder der Teilnahmebestätigung einen (handschriftlichen) Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 15. Juli 2020 | Was tun, wenn Krankenkassen die Verlängerung des Bewilligungszeitraums missachten?

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    aktuell missachten leider einzelne Kassen die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getroffene Regelung zur unbürokratischen Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Bei der Abrechnung werden Absetzungen vorgenommen, weil (angeblich) Leistungen nach dem Genehmigungszeitraum erbracht worden sind.
     
    Bitte legen Sie in solch einem Fall umgehend (schriftlich) Widerspruch ein und verweisen auf die Informationen des vdek im Namen der GKV vom 3. Juli 2020.
     
    Sollte es dann weiterhin Schwierigkeiten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
  • 25. Mai 2020 | Verlängerung des Bewilligungszeitraums beim Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    viele Gruppen starten in diesen Tagen wieder.
     
    Es kommt deshalb die Frage nach der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf. Wir verweisen an dieser Stelle noch einmal auf die zwischen allen Krankenkassen abgestimmte Stellungnahme vom 20. März 2020:
     
    „Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
     
    Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.
     
    Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.“
    Da solch eine Information der Krankenkassen bislang nicht vorliegt, können alle offenen Einheiten bis auf Weiteres wahrgenommen werden.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 25. März 2020 | Regelungen der DRV Bund

    25. März 2020 | Regelungen der DRV Bund

    Die Regelungen der DRV Bund zur Durchführung des Rehabilitationssports im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.

  • 23. März 2020 | Regelungen der DRV Berlin-Brandenburg & DRV Nord

    23. März 2020 | Regelungen der DRV Berlin-Brandenburg & DRV Nord

    Die Regelungen und Empfehlungen der DRV Nord zur Durchführung des Rehabilitationssports im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.
     

     
    Die Regelungen der DRV Berlin-Brandenburg zur Durchführung des Rehabilitationssports im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie hier.