Schlagwort: LOCKERUNGEN

  • 24. Mai 2020 | Übersicht nach Bundesländern: Rehasport in geschlossenen Räumen

    24. Mai 2020 | Übersicht nach Bundesländern: Rehasport in geschlossenen Räumen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    nachdem (Reha-) Sport im Freien in allen Bundesländern wieder möglich ist, nehmen auch die Lockerungen zum Sporttreiben in geschlossenen Räumen „Fahrt auf“:
     
    In acht Bundesländern ist die Freigabe inzwischen erfolgt, in weiteren fünf stehen die Termine für Ende Mai bzw. Anfang Juni bereits fest und in Berlin, Bayern und Hamburg gibt es noch keinen konkreten (Zeit-) Plan.
     
    Bitte achten Sie darauf, dass sich die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise Abstandsregeln, Gruppengröße und die Nutzung von Umkleiden, von Land zu Land unterscheiden können: Ausschlaggebend sind hier immer die regionalen Rechtsnormen (Verordnungen und Allgemeinverfügungen). Bitte nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie die für Sie geltenden Regelungen, da die Bußgelder bei Zuwiderhandlung weiterhin erheblich sind.
     
    Bitte beachten Sie auch, dass Neuerungen und Ergänzungen bereits vor Außerkrafttreten der geltenden Verordnung verabschiedet werden können. In Einzelfällen, wie am Freitag in Thüringen, nehmen auch Gerichte den Landesregierungen die Entscheidung ab.
     
    Eine kompakte Übersicht finden Sie in unserem PDF „SARS-CoV-2 Pandemie 2020 | Lockerungen der Kontaktbeschränkungen im Sport“.
     
    Im Folgenden der Stand bzgl. (Reha-) Sport in geschlossenen Räumen und die aktuell geltende Rechtsverordnung in Ihrem Bundesland (hinter dem jeweiligen Link):
     
    Bitte zögern Sie weiterhin nicht, uns eine Mail zu schicken, wenn Sie Fragen haben oder sich bei bestimmten Themen unsicher fühlen.
  • 19. Mai 2020 | REHABILITATIONSSPORT IM FREIEN & IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der GKV-Spitzenverband haben uns heute Morgen über die Wiederaufnahme von Rehabilitationssport nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen informiert:
     

    REHABILITATIONSSPORT IM FREIEN

     
    Es bestehen keine Bedenken gegen die Durchführung von Rehabilitationssport im Freien bei Beachtung der Vorgaben im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister (Ziffer 1a). Zusätzlich sind die spezifischen Regelungen im jeweiligen Bundesland zu beachten. Die Durchführung ist ab sofort bis längstens 30.09.2020 möglich. Über eine Verlängerung wird ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
     
    Hinsichtlich des Anerkennungsverfahrens wird es als ausreichend angesehen, wenn die durchführenden Leistungserbringer der zuständigen anerkennenden Stelle die Veranstaltungsdaten (Ort/Treffpunkt mit Adresse, Wochentag und Beginn/Ende) einmalig vor der erstmaligen Durchführung mitteilen. Witterungsbedingt kann im Einzelfall von den gemeldeten Daten abgewichen werden.
     
    >>> Wir haben im RSD-Portal die Möglichkeit eingerichtet, dass Sie Ihre Angebote als „Gelegentlich im Freien“ kennzeichnen und die Adresse bzw. den Treffpunkt angeben können. Hier finden Sie eine Kurzanleitung. <<<
     
    Die Teilnahme ist auf der Teilnahmebestätigung mit einem „i.F.“ oder „im Freien“ hinter dem Datum zu kennzeichnen.
     
    >>> In den Softwareprodukten RESI und azh myYOLO ist die entsprechende Möglichkeit bereits vorgesehen. Weitere Infos erhalten Sie von den Anbietern  Ihres Systems der digitalen Signatur. <<<
     

    REHABILITATIONSSPORT IN GESCHLOSSENEN RÄUMEN

     
    Es gelten für die Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen grundsätzlich die DBS-Empfehlungen zum Rehabilitationssport vom 30.04.2020 „Empfehlungen zur Wiederaufnahme nach Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen“ bzw. die Empfehlungen der Leistungserbringerverbände.
     
    >>> Neben den Informationen des DBS empfehlen wir die Handlungshilfe der Verwaltungsberufsgenossenschaft. <<<
     
    Allerdings sind bei der Wiederaufnahme des Übungsbetriebes ergänzend die länderspezifischen Regelungen insbesondere zur Gruppengröße und zur Öffnung der Veranstaltungsorte/Hallen zu beachten, so dass im Gegensatz zur Durchführung von Rehabilitationssport im Freien (s.o.) vorrangig keine detaillierten bundeseinheitlichen Regelungen in Betracht kommen.
     
    Es wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmer*innen ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen/nutzen.
     
    Die Durchführung von Rehabilitationssport in Herzgruppen ist unter den o.g. Bedingungen möglich. Es liegen derzeit noch keine spezifischen Regelungen, z.B. der DGPR, vor.
     

    FORTFÜHRUNG DES REHABILITATIONSSPORTS ALS TELE-/ONLINE-ANGEBOT

     
     
    In der momentanen Situation kann nicht von einer „normalen“ Durchführung der Übungsveranstaltungen gesprochen werden. Da die Kontaktbeschränkungen nur leicht gelockert, aber nicht aufgehoben wurden, kann das Tele-/Online-Angebot befristet weiter bis längstens 30.09.2020 (analog zur Durchführung im Freien) durchgeführt werden. Über eine Verlängerung wird ggf. unter Berücksichtigung der Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
  • 6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    am 6. Mai erfolgte eine weitere Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen bei den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen.
     
    Zu dem Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Rehabilitationssport gab es heute einen telefonischen Meinungsaustausch zwischen dem vdek e.V. und den Leistungserbringerverbänden im Rehabilitationssport.
     

    Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen

    In Ziffer 14. des Beschlusses der Telefonschaltkonferenz wird den Ländern in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten die schrittweise Öffnung der folgenden Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen übertragen:
    • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
    Darüber hinaus können perspektivisch die Freigaben oder erneute Kontaktbeschränkungen, aufgrund von unterschiedlichen Neuinfektionsraten, zwischen verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten divergieren.
    Es ist deshalb nicht möglich, einheitliche Vorgaben für den Rehabilitationssport zu definieren, da diese den politischen Richtlinien vor Ort widersprechen können.
    Vielmehr muss sich jeder Anbieter an den für ihn geltenden regionalen und kommunalen Weisungen orientieren.
     
    Sollte bei Ihnen der Sport in Gruppen wieder erlaubt sein, bitten wir Sie bei der Wiedereröffnung der Rehabilitationssportgruppen vorsichtig zu sein:
    Bedenken Sie insbesondere, dass es sich bei Ihren, meist älteren, Teilnehmern um Personen handelt, die ein erhöhtes Risiko bzgl. einer Covid-19 Infektion tragen.
    Studieren Sie deshalb die einschlägigen Empfehlungen zu möglichen Schutzmaßnahmen und setzen Sie diese auch penibel um!
     

    Möglichkeit zur Durchführung Rehabilitationssportgruppen im Freien

    Sport im Freien ist grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Regeln möglich. Zur daraus resultierenden Möglichkeit der Durchführung von Rehabilitationssportgruppen im Freien wird es in Kürze eine abgestimmte Empfehlung zwischen allen Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband geben. Wir werden Sie umgehend informieren.
     

    Weiterführung von Tele-/Online Rehasportangeboten

    Diese Angebote sollen enden, sobald eine „normale“ Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist. Da davon aktuell nicht ausgegangen werden kann, können diese Angebote weiter durchgeführt werden.
     

    Finanzierungsfragen

    Die Krankenkassen werden sich in den nächsten Tagen abstimmen, inwieweit z.B. ein vorübergehend erhöhter Hygieneaufwand finanziell kompensiert werden kann.
     
     
    Eine nächste Telefonkonferenz wird nächste Woche, am Freitag, 15. Mai, stattfinden. Wir werden Sie danach natürlich wieder umgehend informieren.
  • 3. Mai 2020 | Es tut sich was! Die Wiederaufnahme von Sport ist angekündigt!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es tut sich was!
     

    WIEDERAUFNAHME VON SPORT

    Die Bundeskanzlerin hat in Ihrer Pressekonferenz am 30. April angekündigt, dass am 6. Mai die Konzepte der Sportminister ausgewertet werden. Es ist geplant, klare Entscheidungen darüber zu fällen, in welcher Folge und in welcher Art bestimmte sportliche Betätigungen unter den gegebenen Bedingungen wieder möglich sind.

     
    Die Sportministerinnen und Sportminister der Länder haben am 28. April einen Beschluss vorgelegt, wie eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes aussehen kann. In einem ersten Schritt sollen Sportangebote an der „frischen Luft“ unter Einhaltung konkreter Regelungen erlaubt werden.
     
    Wir werden mit den Krankenkassen klären, wie dies im Rehabilitationssport umgesetzt werden kann.
     
     

    TELE-/ONLINE REHASPORT

    Inzwischen haben wir über 160 Anträge genehmigt! Auf unserer Internetseite haben wir eine spezielle Liste mit allen Online Rehasport-Anbietern eingerichtet.
     
    Die Rückmeldungen sind überaus positiv und Pressemitteilungen gibt es auch schon:
    NWZ online | Spandauer Volksblatt | Witten aktuell
     
    Falls Sie bei der Umsetzung noch konzeptionelle und/oder technische Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren: Wir helfen Ihnen!
     
     

    VERBANDSTAG 2020

    Den ursprünglich für Anfang Juni geplanten Verbandstag mit unserer jährlichen Mitgliederversammlung haben wie in den Herbst verlegt: Neuer Termin ist der 22./23. Oktober 2020. Wie gewohnt, werden Sie wieder fristgerecht per E-Mail eingeladen.
     
     
    Hoffen wir, dass sich die Situation tatsächlich stabilisiert und wir Schritt für Schritt zu einer erträglichen „Normalität“ zurückkehren können.
     
  • 19. April 2020 | Ab wann ist Rehasport wieder als Präsenzveranstaltung möglich?

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in den letzten Tagen erreichten uns einige Anfragen, ab wann denn Rehasport wieder als Präsenzveranstaltung möglich sein wird und ob alternativ Rehasport im Freien durchgeführt werden kann.
     
    Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport als Präsenzveranstaltung weiterhin verboten ist. Dies gilt auch für die Durchführung im Freien.
     
     
    Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
     
    In der dazugehörenden Anlage 1 heißt es in Ziffer 5:
     
    Für den Publikumsverkehr geschlossen sind …
    f. der  Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
    g. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
     
    Es wird jedoch begonnen, Kriterien und (Zeit-) Pläne zu entwickeln, ab wann es in den einzelnen Branchen zu einer Lockerung von Kontaktbeschränkungen kommen kann.
     
    So setzen auch wir uns dafür ein, eine Aufhebung der Beschränkungen zur Durchführung des Rehasports zu erreichen.  
    Diesbezüglich wenden wir uns direkt an die einzelnen Landesregierungen, da wir davon ausgehen, dass diese individuelle Wege zur schrittweisen Aufhebung der Kontaktbeschränkungen gehen werden.
     
    Sobald wir mehr wissen, werden wir Sie natürlich sofort informieren.