Schlagwort: ZUSCHLAG

  • 3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    neben den Ersatzkassen und der Knappschaft haben in folgenden Bundesländern die Krankenkassen einer Verlängerung der

    Corona-Zuschläge 

    bis 30.09.2021 (bereits) zugestimmt: Bremen | Hamburg | Hessen | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein (noch ohne IKK).

    Erhöhungen der Preise

    ab 01.07.2021 gibt es in folgenden Bundesländern bei den genannten Kostenträgerarten

    Bremen

    DRV Oldenburg-Bremen

    Hamburg

    SVLFG

    Niedersachsen

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen

    Rheinland-Pfalz

    AOK | BKK | IKK | SVLFG 

    Saarland

    AOK | BKK | IKK | SVLFG || Vertrag mit der DRV Saarland startet

    Schleswig-Holstein

    SVLFG

  • 11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    Das Verhandlungsergebnis mit dem vdek e.V. über neue Tarife ab Januar 2021 steht.

    Neben einer grundsätzlichen Preiserhöhung haben die Ersatzkassen einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere sechs Monate zugestimmt.

    Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und die sog. Günstigkeitsklausel bleibt bis Ende 2022 weiterhin ausgesetzt.

     

     

  • 12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    ich kann Sie heute erneut über neue Vereinbarungen informieren.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    BREMEN
     
    AOK, BKK, IKK und SVLFG verlängern den coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin bis zum 31.12.2020.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die IKK zahlt einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Teilnehmer. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehabilitationssport“ ist die 603700.
     
    REGULÄRE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
     
    Die für die beiden Bundesländer geführten Verhandlungen mit den Primärkassen haben nun ein Ergebnis, welches rückwirkend zum 01.07.2020 gilt. Für den allgemeine Rehasport erhöht sich der Preis auf 5,50 EUR. Alle weiteren neuen Positionen finden Sie in Kürze hier.
     
  • 7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    auch heute gibt es wieder Neuigkeiten für zwei Bundesländer bzgl. der
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    HAMBURG
     
    AOK, BKK, IKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die SVLFG erhöht für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um 10%.
     
    SCHLESWIG-HOLSTEIN
     
    AOK, BKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die Mitgliedskassen der IKK und die SVLFG erhöhen für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um jeweils 10%.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 5. Oktober 2020 | Nordrhein-Westfalen & Knappschaft: Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir liefern Ihnen heute noch die zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ für die Primärkassen in NORDRHEIN-WESTFALEN und die KNAPPSCHAFT bundesweit nach:
     
    Es handelt sich um die GPOS 603700.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über ein weiteres erfreuliches Ergebnis informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    NIEDERSACHSEN
     
    Die Primärkassen in Niedersachsen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über weitere erfreuliche Ergebnisse informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    ERSATZKASSEN – VDEK E.V.
     
    Die Ersatzkassen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
    NORDRHEIN-WESTFALEN
     
    Die Primärkassen in NRW zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    KNAPPSCHAFT
     
    Die knappschaftliche Krankenversicherung zahlt bundesweit einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    Die Knappschaft als Rentenversicherung zahlt einen pauschalen Zuschlag ebenfalls in Höhe von 0,25 EUR pro Person und Termin für Leistungen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020.
     
    UNFALLVERSICHERUNG
     
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben einer Corona bedingten Erhöhung der Gebühren für Rehasport um 10% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.
  • 17. September 2020 | Weitere Regelung Bremen: Erhöhung Vergütungssatz & Gebührenpositionsnummer!

    17. September 2020 | Weitere Regelung Bremen: Erhöhung Vergütungssatz & Gebührenpositionsnummer!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt eine weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BREMEN
     
    Die SVLFG gewährt für das Bundesland Bremen einen zeitlich befristeten coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin. Für die Abrechnung dieses Zuschlags ist zwingend die Gebührenpositionsnummer 603701 neben den regulären Abrechnungsnummern zu verwenden. Der Zuschlag wird nicht für telematische Reha-Nachsorgeleistungen gewährt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2020 und wird vorerst bis zum 30.09.2020 befristet.
  • 16. September 2020 | Weitere Regelung Baden-Württemberg: Erhöhung Vergütungssätze!

    16. September 2020 | Weitere Regelung Baden-Württemberg: Erhöhung Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt eine weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die SVLFG bezahlt in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragstellung übernommen.
  • 10. September 2020 | Erhöhung Vergütungssatz: Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland & DRV Mitteldeutschland!

    10. September 2020 | Erhöhung Vergütungssatz: Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland & DRV Mitteldeutschland!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BREMEN
     
    Die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus und der BKK Landesverband Mitte gewähren für das Bundesland Bremen einen zeitlich befristeten coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin. Für die Abrechnung dieses Zuschlags ist zwingend die Gebührenpositionsnummer 603701 neben den regulären Abrechnungsnummern zu verwenden. Der Zuschlag wird nicht für telematische Reha-Nachsorgeleistungen gewährt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2020 und wird vorerst bis zum 30.09.2020 befristet.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die AOK Baden-Württemberg bezahlt in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragstellung übernommen.
     
    RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
     
    Die Primärkassen in Rheinland-Pfalz und im Saarland (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, BKK LV Mitte, IKK Südwest, SVLFG) werden ab 01.09.2020 bis 31.12.2020 einen Hygienezuschlag von 0,25 Euro je Einheit und Teilnehmer zahlen. Dieser Zuschlag muss im Rahmen der Entgeltabrechnung mit der Gebührenposition 603 701 geltend gemacht werden. Eine separate Antragsstellung ist nicht erforderlich. Der Zuschlag gilt nicht für telematisch erbrachte Maßnahmen.
     
    DRV MITTELDEUTSCHLAND
     
    Aktuelle Informationen zu dem Zuschlag von 0,25 EUR für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020 finden Sie hier