Schlagwort: ZUSCHLAG

  • 23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    über die hinterlegten Links erhalten Sie Informationen der folgenden RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER für den
     
    BEFRISTETEN ZUSCHLAG INFOLGE DER CORONAVIRUS-PANDEMIE
     
    von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Übungseinheit für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2020:
     
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 16. August 2020 | Niedersachsen & Sachsen-Anhalt nun auch dabei: Befristete Erhöhungen!

    16. August 2020 | Niedersachsen & Sachsen-Anhalt nun auch dabei: Befristete Erhöhungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt weitere Vereinbarungen bzw. Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE:
     
    In NIEDERSACHSEN erhöhen die Primärkassen für den Zeitraum 01.07. bis 30.09.2020 die Tarife um 10%. Die konkreten Preise finden Sie hier.
     
    In SACHSEN-ANHALT zahlen die Primärkassen im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 0,30 € je durchgeführter Übungsveranstaltung und je teilnehmenden anspruchsberechtigten Versicherten. Der befristete Zuschlag ist zwingend mit der Gebührenposition 603701 auf der regulären Rechnungslegung mit anzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass ohne Angabe dieser Gebührenposition keine Zahlung des befristeten Zuschlages erfolgt. Eine Nachberechnung oder Stornierung für bereits abgerechnete Übungseinheiten ist ausgeschlossen. Informieren Sie ggf. Ihren Abrechnungsdienstleister.
     
    Die RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER haben noch einmal bestätigt, dass ab dem 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 ein Hygienezuschlag/Pauschalbetrag in Höhe von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Termin auf den gültigen Vergütungssatz für Rehabilitationssport gezahlt wird. Der Pauschalbetrag soll dabei auf den Rechnungen der Leistungserbringer so dokumentiert werden, dass sich hieraus Anzahl und Gesamtbetrag für ab 01.08.2020 erbrachten Leistungen ergeben. Eine handschriftliche Ergänzung ist ausreichend. Neue Formulare werden wegen der zeitlichen Befristung nicht erstellt.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 31. Juli 2020 | Berlin dabei: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze!

    31. Juli 2020 | Berlin dabei: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in BERLIN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
     
    Die Tariftabelle ist bereits angepasst.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 28. Juli 2020 | Auch Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern dabei: Befristete Erhöhungen!

    28. Juli 2020 | Auch Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern dabei: Befristete Erhöhungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in BRANDENBURG und MECKLENBURG-VORPOMMERN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
     
    Unsere Tariftabellen werden kurzfristig angepasst.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die DRV Braunschweig-Hannover hat uns heute darüber informiert, dass die Träger der Rentenversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungseinheit gewähren und somit einen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Belastungen der Anbieter zu leisten.
     
    Der Zusatzbetrag gilt für alle in der Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachten Leistungen und sollte entsprechend bei Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Er gilt für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung. Müssen Rechnungsbeträge ausschließlich wegen der Gewährung des Zuschusses korrigiert werden, erfolgt dieses ohne gesonderte schriftliche Benachrichtigung.
     
    Wir stehen weiterhin mit den Trägern der Rentenversicherung und allen Krankenkassen in Kontakt, um temporäre Erhöhungen der Vergütung zu erreichen oder zu verbessern. Sobald wir ein Ergebnis erzielen, werden wir Sie sofort informieren.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
  • 6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    6. Mai 2020 | Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    am 6. Mai erfolgte eine weitere Abstimmung zwischen der Bundes- und den Landesregierungen zu Lockerungen bei den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen.
     
    Zu dem Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 und den daraus resultierenden Auswirkungen auf den Rehabilitationssport gab es heute einen telefonischen Meinungsaustausch zwischen dem vdek e.V. und den Leistungserbringerverbänden im Rehabilitationssport.
     

    Wiederaufnahme des Rehabilitationssports in geschlossenen Räumen

    In Ziffer 14. des Beschlusses der Telefonschaltkonferenz wird den Ländern in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten die schrittweise Öffnung der folgenden Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen übertragen:
    • Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
    • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
    • Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen
    Darüber hinaus können perspektivisch die Freigaben oder erneute Kontaktbeschränkungen, aufgrund von unterschiedlichen Neuinfektionsraten, zwischen verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten divergieren.
    Es ist deshalb nicht möglich, einheitliche Vorgaben für den Rehabilitationssport zu definieren, da diese den politischen Richtlinien vor Ort widersprechen können.
    Vielmehr muss sich jeder Anbieter an den für ihn geltenden regionalen und kommunalen Weisungen orientieren.
     
    Sollte bei Ihnen der Sport in Gruppen wieder erlaubt sein, bitten wir Sie bei der Wiedereröffnung der Rehabilitationssportgruppen vorsichtig zu sein:
    Bedenken Sie insbesondere, dass es sich bei Ihren, meist älteren, Teilnehmern um Personen handelt, die ein erhöhtes Risiko bzgl. einer Covid-19 Infektion tragen.
    Studieren Sie deshalb die einschlägigen Empfehlungen zu möglichen Schutzmaßnahmen und setzen Sie diese auch penibel um!
     

    Möglichkeit zur Durchführung Rehabilitationssportgruppen im Freien

    Sport im Freien ist grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Regeln möglich. Zur daraus resultierenden Möglichkeit der Durchführung von Rehabilitationssportgruppen im Freien wird es in Kürze eine abgestimmte Empfehlung zwischen allen Krankenkassen und dem GKV-Spitzenverband geben. Wir werden Sie umgehend informieren.
     

    Weiterführung von Tele-/Online Rehasportangeboten

    Diese Angebote sollen enden, sobald eine „normale“ Durchführung der Übungsveranstaltungen wieder möglich ist. Da davon aktuell nicht ausgegangen werden kann, können diese Angebote weiter durchgeführt werden.
     

    Finanzierungsfragen

    Die Krankenkassen werden sich in den nächsten Tagen abstimmen, inwieweit z.B. ein vorübergehend erhöhter Hygieneaufwand finanziell kompensiert werden kann.
     
     
    Eine nächste Telefonkonferenz wird nächste Woche, am Freitag, 15. Mai, stattfinden. Wir werden Sie danach natürlich wieder umgehend informieren.