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16. August 2020 | Niedersachsen & Sachsen-Anhalt nun auch dabei: Befristete Erhöhungen!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,es gibt weitere Vereinbarungen bzw. Regelungen zuBEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE:In NIEDERSACHSEN erhöhen die Primärkassen für den Zeitraum 01.07. bis 30.09.2020 die Tarife um 10%. Die konkreten Preise finden Sie hier.In SACHSEN-ANHALT zahlen die Primärkassen im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 0,30 € je durchgeführter Übungsveranstaltung und je teilnehmenden anspruchsberechtigten Versicherten. Der befristete Zuschlag ist zwingend mit der Gebührenposition 603701 auf der regulären Rechnungslegung mit anzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass ohne Angabe dieser Gebührenposition keine Zahlung des befristeten Zuschlages erfolgt. Eine Nachberechnung oder Stornierung für bereits abgerechnete Übungseinheiten ist ausgeschlossen. Informieren Sie ggf. Ihren Abrechnungsdienstleister.Die RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER haben noch einmal bestätigt, dass ab dem 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 ein Hygienezuschlag/Pauschalbetrag in Höhe von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Termin auf den gültigen Vergütungssatz für Rehabilitationssport gezahlt wird. Der Pauschalbetrag soll dabei auf den Rechnungen der Leistungserbringer so dokumentiert werden, dass sich hieraus Anzahl und Gesamtbetrag für ab 01.08.2020 erbrachten Leistungen ergeben. Eine handschriftliche Ergänzung ist ausreichend. Neue Formulare werden wegen der zeitlichen Befristung nicht erstellt.Viele Grüße aus Berlin -
10. August 2020 | Informationen zu Betriebsschließungsversicherung & Infektionsschutzgesetz
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,heute Informationen zum Thema
BETRIEBSSCHLIEßUNG UND BETRIEBSSCHLIEßUNGSVERSICHERUNG
Die durch die SARS-CoV-2 Pandemie behördlich angeordneten Betriebsschließungen hatten zum Teil Existenz gefährdende wirtschaftlichen Folgen. Neben Zuschüssen, Überbrückungshilfen, Schnellkrediten und anderen aktuellen Maßnahmen stellt sich die Frage, ob nicht auch ein Schutz durch eine Versicherung für solche Ereignisse möglich ist.
In Frage kommt hier eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die auch eine Betriebsschließung durch eine Behörde auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes mit abdeckt.
Solche Betriebsschließungsversicherungen (BSV) existieren v.a. in der Gastronomie und bei Einrichtungen im Gesundheitswesen, um sich gegen Risiken aus einer Schließung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes abzusichern. Ausgegangen wird dabei grundsätzlich von einem lokal begrenzten Schadenereignis wie Salmonellen oder ähnlichem, sowie einer daraus folgenden behördlichen Einzelverfügung.
Als ab März Betriebe ganzer Branchen und dann sogar im ganze Land durch Rechtsverordnungen „geschlossen“ wurden, haben die Versicherungen unterschiedlich reagiert, als Unternehmen Leistungen im Rahmen ihrer BSV geltend machen wollten:
Häufig erhielten die Versicherungsnehmer eine Absage. Dies wurde damit begründet, dass
- das neuartige Virus COVID 19 nicht namentlich im Infektionsschutzgesetz aufgelistet war und
- „globale“ behördliche Schließungen durch Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen eben keine (versicherten) Einzelverfügungen darstellen.
Dagegen gab es aber auch Versicherungen, wie HDI und die Signal Iduna die sehr schnell im Sinne ihrer Kunden entschieden und BSV-Schäden wegen Corona ausgeglichen haben.
Inzwischen gibt es eine gerichtliche Entscheidung (LG Mannheim, Atz. 11 O 66/20) die klarstellt, dass COVID-19 durch die generalklauselartigen Formulierungen des Infektionsschutzgesetzes abgedeckt ist und Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen einer Einzelverfügung gleichzustellen sind.
Die aktuelle weltweite Corona-Pandemie, das gewählte Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen und das genannte Urteil haben jedoch die Grenzen der Belastbarkeit der Versicherungsgemeinschaft offengelegt. „Shutdown-Szenarien“ können wohl nicht nochmal in dieser allgemeinen Form über privatwirtschaftliche Versicherungslösungen finanziert werden.
Viele Versicherungen bieten deshalb inzwischen gar keine Betriebsschließungsversicherung mehr an. Diejenigen, die es weiterhin tun, mussten Ihre Bedingungen für eine zukünftige Absicherung bei einer Betriebsschließung überarbeiten.
Da eine BSV jedoch auch in Zukunft eine existentiell wichtige Versicherung, insbesondere im Gesundheitswesen, darstellen kann, geben wir gerne die Informationen der HDI Versicherung AG, unseres langjährigen Partners für den Unfallversicherungsschutz im Rehasport, weiter.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie doch direkt Herrn Thorsten Müller:
HDI Generalvertretung Thorsten MüllerSiegburger Str. 55 50679 KölnTel.: 0221 / 16857891E-Mail: thorsten.mueller@hdi.deberater.hdi.de/agentur-thorsten-mueller -

31. Juli 2020 | Berlin dabei: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,in BERLIN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.Die Tariftabelle ist bereits angepasst.Viele Grüße aus Berlin -

28. Juli 2020 | Auch Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern dabei: Befristete Erhöhungen!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,in BRANDENBURG und MECKLENBURG-VORPOMMERN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.Unsere Tariftabellen werden kurzfristig angepasst.Viele Grüße aus Berlin -

27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,die DRV Braunschweig-Hannover hat uns heute darüber informiert, dass die Träger der Rentenversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungseinheit gewähren und somit einen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Belastungen der Anbieter zu leisten.Der Zusatzbetrag gilt für alle in der Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachten Leistungen und sollte entsprechend bei Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Er gilt für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung. Müssen Rechnungsbeträge ausschließlich wegen der Gewährung des Zuschusses korrigiert werden, erfolgt dieses ohne gesonderte schriftliche Benachrichtigung.Wir stehen weiterhin mit den Trägern der Rentenversicherung und allen Krankenkassen in Kontakt, um temporäre Erhöhungen der Vergütung zu erreichen oder zu verbessern. Sobald wir ein Ergebnis erzielen, werden wir Sie sofort informieren.Viele Grüße aus Berlin -
26. Juli 2020 | Einheitliche Regelung bei Genehmigungszeitraum!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nun auf eine einheitliche Regelung geeinigt im Hinblick auf dieVERLÄNGERUNG DES GENEHMIGUNGSZEITRAUMSDie Anspruchsdauer wird um 6 Monate verlängert.Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen. Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 24.07.2020. -

22. Juli 2020 | Auch Thüringen: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze im Rehasport!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,auch in THÜRINGEN gibt es eine BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE PRIMÄRKASSEN um 10 Prozent für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020.Die Tariftabelle für Thüringen auf unserer Homepage wird kurzfristig entsprechend angepasst.Viele Grüße aus Berlin -

17. Juli 2020 | Erfolg in Sachsen – Befristete Erhöhung der Vergütung im Rehasport!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,wieder ein kleiner Erfolg!SACHSEN | BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE PRIMÄRKASSENDie Primärkassen in Sachsen haben uns soeben informiert:„Die letzten Wochen und Monate waren eine herausfordernde Zeit und auch jetzt sind noch nicht alle Hürden der Corona-Krise genommen. Für einige Leistungserbringerbereiche wurden Schutzschirme zur Abfederung der wirtschaftlichen Situation gespannt. Dies ist im Bereich des Rehabilitationssports leider nicht passiert.Dies ist den Primärkassen in Sachsen bewusst. Wichtig war es daher für uns, Ihnen ein Zeichen der Solidarität zu senden.Mit dem Ziel,die Versorgungsstrukturen zu erhalten,die Leistungserbringer in der herausfordernden Situation zu unterstützen undgleichzeitig die bevorstehende Sommerzeit/pause zu berücksichtigenbieten wir Ihnen eine zeitlich begrenzte Vergütungsanpassung in Höhe von 10 Prozent (auf Basis der aktuellen Vergütung) im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 an.“Die Tariftabelle für Sachsen auf unserer Homepage wird natürlich kurzfristig entsprechend angepasst.Wir bemühen uns weiter, ähnliche Ergebnisse auch in anderen Bundesländern zu erzielen.Viele Grüße aus Berlin -
16. Juli 2020 | TIPP: Vermerk bei Abrechnungen!
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,ergänzend zu unserem Update vom 15.07. empfehlen wir Ihnen, bei Abrechnungen von Leistungen nach dem Ende des ursprünglichen Bewilligungszeitraums immer auf der Rechnung und/oder dem Muster 56 und/oder der Teilnahmebestätigung einen (handschriftlichen) Vermerk wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen.Viele Grüße aus Berlin -
15. Juli 2020 | Was tun, wenn Krankenkassen die Verlängerung des Bewilligungszeitraums missachten?
Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,aktuell missachten leider einzelne Kassen die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getroffene Regelung zur unbürokratischen Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Bei der Abrechnung werden Absetzungen vorgenommen, weil (angeblich) Leistungen nach dem Genehmigungszeitraum erbracht worden sind.Bitte legen Sie in solch einem Fall umgehend (schriftlich) Widerspruch ein und verweisen auf die Informationen des vdek im Namen der GKV vom 3. Juli 2020.Sollte es dann weiterhin Schwierigkeiten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.