Schlagwort: GENEHMIGUNGSVERFAHREN

  • Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:

    Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    Letzte Änderungen:
    23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
    22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
    19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
    18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
    01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
    14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
    17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG

    Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
    -> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.

    -> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.


    -> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.

    AOK Bayern

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    AOK Hessen

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    AOK Nordost

    Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG

    AOK Rheinland/Hamburg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Gilt für alle Bundesländer

    Bertelsmann BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK24

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Diakonie

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK_Dürkopp Adler

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Faber-Castell & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Firmus

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Freudenberg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Gildemeister Seidensticker

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK-Linde

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK melitta hmr

    Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
    -> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

    BKK Miele

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK MTU

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfaff

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfalz

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK SBH

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK VERBUNDPlus

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Werra Meissner

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK ZF & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    Bosch BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Daimler BKK

    Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG

    Debeka BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    energie BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Heimat Krankenkasse (BKK)

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Mercedes-Benz BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    pronova BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    R+V BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Salus BKK

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    SECURVITA Krankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    VIACTIV KRANKENKASSE

    Gilt für alle Bundesländer

    vivida bkk

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    IKK Südwest

    Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF

    Knappschaft

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    SVLFG

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF

    AOK Niedersachsen

    Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:

    BIG direkt gesund

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • digitaler Stempel der BIG
    • vollständige Seite 1 des Muster 56
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
    BKK Scheufelen

    Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
    Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:

    • Leistunsgumfang
    • wöchentliche Anzahl an Einheiten
    • Genehmigungszeitraum
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • PDF
    DAK-Gesundheit

    Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:

    • ohne händische Unterschrift und mit
    • elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF

    Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):

    • Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
    • Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Voraussetzung ist, dass:

    • der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
    • der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde

    Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK

    hkk

    Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.

    Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:

    • Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
    • Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
    IKK – Die Innovationskasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
    KKH

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • Genehmigung der Rehasportmaßnahme
    • Versichertendaten
    • Leistungsdaten
    • Info zur Abrechnungsstelle
    • Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
    mhplus BKK

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Anschreiben
    • eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
    • eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
    • eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
    novitas bkk

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
    Techniker Krankenkasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
    • und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF

    Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:

    • Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
    • Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
    • Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
    • Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
      welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF

    Bremen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:

    • Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
    • Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
    Niedersachsen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Für Leistungsberechtigte gilt:

    • Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
    • Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF

    Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.

    Baden-Württemberg
    • Betriebskrankenkassen
    Bremen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Hessen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Saarland
    • DRV Saarland

    Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    bundesweit gültig

    Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)

    Sachsen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Thüringen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)

    Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.

    Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW

    Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG

    DAK-Gesundheit

    Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:

    • Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
    • Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.

    Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.

    Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)

    Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG

    Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)

    Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG

  • 3. Stammtisch | Vereinbarung vdek und Folgeverordnung

    3. Stammtisch | Vereinbarung vdek und Folgeverordnung

    Mit einem Stammtisch ist der RSD ins neue Jahr gestartet. Im Mittelpunkt standen die neue Vereinbarung mit dem vdek sowie die Thematik Folgeverordnung. An insgesamt drei Veranstaltungen – im Online- und Präsenzformat – nahmen rund 160 Interessierte teil. Im Folgenden wird eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte gegeben.

    Thema 1 – Vereinbarung vdek

    Am 1. Januar 2026 ist eine neue Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) in Kraft getreten. Mit ihr haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben:

    Die erste Änderung betrifft die Anspruchnahme von Leistungen, die über den Rehasport hinausgehen.

    § 2 Abs. 4

    Die Ersatzkassen empfehlen eine Mitgliedschaft ihrer Versicherten in den Vereinen/örtlichen Trägern auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Eine solche Mitgliedschaft ist für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport für die Dauer der Verordnung zu Lasten einer Ersatzkasse nicht verpflichtend.

    Die Versicherten müssen durch den Verein/örtlichen Träger explizit – in schriftlicher Form (z. B. Beratungsprotokoll, Freiwilligkeitserklärung) – darauf hingewiesen werden, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt, die auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und für deren Finanzierung die Ersatzkassen im Rahmen des Rehabilitationssports nicht aufkommen.  

    Versicherte der Ersatzkassen, die eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen, müssen mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Zusatzleistung freiwillig und die Teilnahme am Rehasport auch ohne Zusatzleistung möglich ist.

    Formulierungsvorschlag:

    “Zur Vermeidung von Missverständnissen dürfen wir Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie die vorgenannte(n) Zusatzleistung(en) freiwillig und auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen. 

    Sie sind darüber informiert worden, dass Ihnen die Teilnahme am Rehabilitationssport auch ohne Zusatzleistung möglich ist.”

    Sie können auch das RSD-Formular Freiwilligkeitserklärung bei Inanspruchnahme von Zusatzangeboten nutzen.

    Die zweite Änderung betrifft die Abrechnung der Leistung.

    § 10 Abs. 8

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils quartalsweise eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird. Der ersten Zwischenabrechnung sind die Verordnung, die Leistungszusage der Ersatzkasse und die Teilnahmebestätigung beizufügen, bei weiteren Zwischenabrechnungen Fotokopien dieser rechnungsbegründenden Unterlagen.

    Thema 2 – Folgeverordnung

    Der Genehmigungsverzicht vieler Krankenkassen in Verbindung mit Folgeverordnungen wirft eine Reihe von Fragen auf. Wann handelt es sich wirklich um eine „Folgeverordnung“? Was müssen Sie tun, wenn „Folgeverordnung“ angekreuzt ist, obwohl es sich nicht um eine Folgeverordnung handelt oder umgekehrt? Wie muss die Begründung für eine Folgeverordnung formuliert sein?

    Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme von RA Torsten Münnch, Justiziar des RSD. Link

    Wir danken allen Beteiligten für die engagierte Teilnahme.

  • 5. Februar 2025 | GENEHMIGUNGSVERZICHT Knappschaft ab 01.04.2025

    5. Februar 2025 | GENEHMIGUNGSVERZICHT Knappschaft ab 01.04.2025

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Knappschaft hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationsport (Erst- und Folgeverordnung). Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die Knappschaft ist ab 01.04.2025 nicht mehr erforderlich.

    Die Knappschaft behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels, bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums oder fehlender Begründung für eine Folgeverordnung.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

     

     

  • 19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder;

    immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen.
    Der Genehmigungsverzicht gilt sowohl für die Erst- als auch für die Folgeverordnung.
    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.
    Da bei einem Genehmigungsverzicht die Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse entfällt, geht diese auf den Rehasportanbieter über. Er muss nun die Verordnung (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau kontrollieren, damit es bei der Abrechnung nicht zu Absetzungen kommt.
    Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.
    Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.
     
    Neu: Genehmigungsverzicht ab 01.01.2025:
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • Bosch BKK
    • Heimat Krankenkasse (BKK)
    • BKK Diakonie
    • BKK Faber-Castell & Partner seit 01.07.2024
    Weitere Informationen zum Genehmigungsverzicht finden Sie hier
     
    Damit Sie als Rehasportanbieter in Zusammenhang mit dem Genehmigungsverzicht sicher in der Lage sind, die Verordnungen kompetent zu prüfen und auch Details nicht zu übersehen, bietet der RSD für seine Mitglieder kostenfreie Infoveranstaltungen jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr an:
     
    • 08. Januar 2025
    • 16. Januar 2025
    • 28. Januar 2025
    • 10. Februar 2025
    • 27. Februar 2025
     
    Zusätzlich informieren wir Sie bei den Infoveranstaltungen über die neuen Verordnungsformulare der DGUV sowie zum Thema Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.
     
    Zu den Veranstaltungen können Sie sich HIER anmelden.

     

  • 1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Ab sofort verzichtet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf die Genehmigung von Erst- und Folgeanträgen für Rehabilitationssport und Funktionstraining.

    Bitte beachten Sie, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zum 01.01.2025 vom Abrechnungszentrum DAVASO GmbH, 04311 Leipzig (IK: 661430035) zum Abrechnungszentrum Emmendingen, 79310 Emmendingen (IK: 107436557) wechselt.

     

  • 9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    mit Schreiben vom 23. 08.2024 informiert uns die BKK MTU, dass sie ab dem 01.10.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Ab dem 01.10.2024 können damit alle Versicherten der BKK MTU mit ärztlicher Verordnung über Rehasport oder Funktionstraining ohne Genehmigung mit den Übungseinheiten bei Ihnen beginnen. 

    Damit unterstützen wir unsere Versicherten bei dem Bestreben mit Sport, Bewegung und Übungseinheiten gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lindern und verzichten dabei auf unnö­tige Bürokratie. 

    Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstrai­ning behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“

    Der Genehmigungsverzicht gilt für Erst- und Folgeverordnungen.

     

  • 10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK Freudenberg ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort: “Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Training starten können, verzichten wir ab dem 01.04.2024 auf die Genehmigung. Geben Sie Ihre Verordnung einfach bei einem zugelassenen Anbieter ab. Dieser rechnet die Kosten dann mit uns ab.”

    Mit der BKK Salzgitter, BKK Public und der TUI BKK wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum Genehmigungsverzicht abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.04.2024.

     

     

  • 7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK ZF & Partner ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Knapp 2.000 Versicherte der BKK ZF & Partner haben im Jahre 2023 REHA-Sport und Funktionstraining beantragt. Zum 01.04.2024 verzichtet die BKK ZF & Partner nun auf die Genehmigung für Erst- und Verlängerungsanträge bei REHA-Sport und Funktionstraining. Voraussetzung ist lediglich die Durchführung bei anerkannten Leistungserbringern. Unsere Versicherten können dort dann ohne Vorabgenehmigung die Verordnung ihres Arztes abgeben und direkt mit den Übungseinheiten beginnen.

     

  • 30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK VERBUNDPlus hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationssport.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die BKK VERBUNDPlus ist für den verordneten Zeitraum für Versicherte der BKK VERBUNDPlus ab dem 01.06.2024 nicht mehr erforderlich.

    Die BKK VERBUNDPlus behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, wenn die Verordnung nicht gem. Punkt 14.2 der Rahmenvereinbarung vollständig ausgefüllt ist.

    14.2

    Die Verordnung muss enthalten:

    1. die Diagnose nach ICD-10-GM, ggf. die Nebendiagnosen, soweit sie Berücksichtigung finden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit haben
    2. die Gründe und Ziele, weshalb Rehabilitationssport/Funktionstraining (weiterhin) erforderlich ist; dazu sind auch Angaben über die vorliegenden Funktionseinschränkungen und zur psychischen und physischen Belastbarkeit zu machen
    3. die Dauer des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings
    4. eine Empfehlung für die Auswahl der für die Behinderung geeigneten Rehabilitationssportart bzw. Funktionstrainingsart, bei Herzgruppen die Empfehlung zur Übungs- oder Trainingsgruppe sowie bei Bedarf die Empfehlung zur Durchführung von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen und für besondere Inhalte des Rehabilitationssports
    5. bei weiteren Verordnungen ergänzend die Gründe, warum der oder die Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
    6. Bei Verordnungen für schwerstbehinderte Menschen ist der erhöhte Teilhabebedarf anzugeben.

    (Rehabilitationssport und Funktionstraining | Rahmenvereinbarung |BAR-Frankfurt.de | 2022

    Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

     

  • 9. Februar 2024 | KKH – Änderung des Genehmigungsverfahrens

    9. Februar 2024 | KKH – Änderung des Genehmigungsverfahrens

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    die KKH hat ihr Genehmigungsverfahren geändert.

    Die Genehmigung erfolgt nicht mehr auf der Verordnung Muster 56 direkt, sondern die Versicherten erhalten ein separates Genehmigungsschreiben.
    Alle weiteren Informationen finden Sie hier.