Schlagwort: KRANKENKASSEN

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2026 liegt vor.

    Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Rehabilitationssport sind auch zu Beginn des Jahres 2026 weiter gestiegen. Im ersten Quartal wurden bundesweit rund 77,0 Millionen Euro für Rehasport ausgegeben. Im ersten Quartal 2025 waren es rund 70,8 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von 9 Prozent.

    Damit erreicht der Rehasport einen neuen Höchstwert für das erste Quartal. Diese Entwicklung ist für die Anbieter erfreulich – sie sollte allerdings differenziert betrachtet werden. Denn steigende GKV-Ausgaben bedeuten nicht automatisch, dass die Zahl der Teilnehmenden im gleichen Umfang gestiegen ist.

    Aus unserer Sicht lässt sich die Entwicklung nicht auf einen einzelnen Grund zurückführen. Neben einer weiterhin hohen Nachfrage nach Rehasport dürften insbesondere Folgeverordnungen, der Genehmigungsverzicht vieler Krankenkassen und die Entwicklung der Vergütungssätze eine Rolle spielen.

    Steigende Ausgaben müssen nicht allein auf eine wachsende Zahl von Rehasportlern zurückzuführen sein. Sie können auch dadurch entstehen, dass Folgeverordnungen eine deutlich längere Teilnahme am Rehabilitationssport ermöglichen.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Genehmigungsverzicht. Wenn eine Krankenkasse auf die Genehmigung einer Rehasportverordnung verzichtet, entfällt für Versicherte zum einen ein administrativer Schritt zwischen ärztlicher Verordnung und Beginn des Rehasports. Denn je einfacher der Zugang zum Rehasport organisiert ist, desto geringer sind bürokratische Hürden für die Teilnehmer. Zum anderen hat der Genehmigungsverzicht auch Einfluss auf die Anzahl der Inanspruchnahme von Folgeverordnungen.

    Auch die Vergütungssätze sind im Jahr 2026 erneut gestiegen. Für die Interpretation der Ausgaben der GKV im ersten Quartal ist dies ebenfalls entscheidend. Wenn eine einzelne Teilnahme höher vergütet wird als im Vorjahr, steigen die GKV-Ausgaben bereits bei einer gleichbleibenden Zahl erbrachter Leistungen.

    Gleichzeitig ist ein Anstieg der Vergütungssätze wichtig, um die wirtschaftliche Realität der Anbieter abzubilden. Denn auch die Personal-, Miet-, Energie- und Verwaltungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen.

    Für Rehasportanbieter ist die Entwicklung grundsätzlich positiv. Nach den massiven Einbrüchen während der Pandemie liegen die GKV-Ausgaben für Rehabilitationssport inzwischen deutlich über dem Niveau vor Corona. Auch die Zahlen für das erste Quartal 2026 bestätigen damit den positiven Trend der vergangenen Jahre.

    Bei aller notwendigen Differenzierung der Ursachen bleibt festzuhalten: Der Rehabilitationssport entwickelt sich auf hohem Niveau weiter.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Rehasportangebot wächst trotz Anbieterrückgang

    Zum 01.07.2026 hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) seine aktuelle Statistik zu den anerkannten Rehabilitationssportangeboten veröffentlicht. Im Vergleich zum Report 03/2026 wurden bundesweit 50 Leistungserbringer weniger erfasst. Gleichzeitig ist die Zahl der angebotenen Rehasportgruppen leicht gestiegen, um 642 Gruppen.

    Mit Stand 01.07.2026 sind im vdek-System insgesamt 8.060 Leistungserbringer mit 103.372 anerkannten Rehasportgruppen erfasst.

    Diese Entwicklung zeigt, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Rehasport besteht und die Leistungserbringer ihre Angebote ausbauen.

    Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Bereich des Herzsports. Die Anzahl der anerkannten Herzgruppen ist gegenüber dem letzten Quartal um 90 Gruppen gestiegen.

    Insgesamt sind nun 7.201 Herzgruppen registriert.

    Eine positive Entwicklung gibt es im Bereich des Rehabilitationssports für Kinder. Gegenüber dem letzten Bericht wurden hier 15 zusätzliche Gruppen erfasst. Damit stehen bundesweit aktuell 1.620 Angebote für Kinder zur Verfügung.

    Am Ende ist dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immer mehr Kinder und Jugendliche bewegen sich im Alltag zu wenig. Bewegungsmangel, steigende Bildschirmzeiten und ein insgesamt inaktiver Lebensstil führen bereits in jungen Jahren zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Haltungsschäden oder motorischen Defiziten. Der Rehabilitationssport kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, um Bewegung wieder nachhaltig in den Alltag zu integrieren und gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, das Angebot an Rehasportgruppen für Kinder bundesweit weiter auszubauen und wohnortnah verfügbar zu machen. Nur so kann der wachsende Bedarf langfristig gedeckt werden.

    Fazit: Die aktuelle vdek-Statistik zeigt, dass sich das Rehabilitationssportangebot in Deutschland insgesamt weiterhin auf einem hohen Versorgungsniveau bewegt. Positiv ist insbesondere, dass die Zahl der Rehasportgruppen trotz eines leichten Rückgangs bei den Leistungserbringern weiter wächst.

  • Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in diesem Beitrag finden Sie, thematisch sortiert, regionale und/oder einzelne Kostenträger betreffende Besonderheiten bei der Genehmigung, Umsetzung und Abrechnung von Rehabilitationssport:

    Es sind die Regelungen der Vereinbarungen des RehaSport Deutschland e.V. mit den Kostenträgern gelistet. Die Verträge anderer Verbände können davon abweichen. Die Aufstellung ist mit größter Sorgfalt erstellt. Fehler sind trotzdem möglich!


    Letzte Änderungen:
    23.07.2026 – hkk: Genehmigungsverfahren
    22.06.2026 – BKK Scheufelen: Keine Genehmigung auf der Verordnung
    19.06.2026 – BKK melitta hmr: Genehmigungsverzicht
    18.06.2026 – TK: geändertes Genehmigungsverfahren
    01.06.2026 – novitas bkk: Digitalisierung der Original-Verordnungen
    14.04.2026 – DAK: Pilotphase Genehmigungsverfahren
    17.03.2026 – Genehmigungsverzicht | SVLFG

    Vereinbarungen über einen Genehmigungsverzicht | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts der AOK Baden-Württemberg gelten folgende Besonderheiten:
    -> Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach §6Abs. 1 des Vertrags über die Durchführung von Rehabilitationssport in Baden-Württemberg nach §43 Abs. 1SGB V in Verbindung mit §64 Abs. 1SGB IX.

    -> Der Leistungszeitraum ist seitens des Leistungserbringers auf dem Muster 56 unter der Rubrik „Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse“ im Feld Zeitraum einzutragen.


    -> Mit der Inanspruchnahme von Übungsbehandlungen muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden. Beginnt die Teilnahme nicht innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung, können die Leistungen nicht vergütet werden.

    AOK Bayern

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    AOK Hessen

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    AOK Nordost

    Nur gültig für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern | BLOG

    AOK Rheinland/Hamburg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

    Gilt für alle Bundesländer

    Bertelsmann BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK24

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Diakonie

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK_Dürkopp Adler

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Faber-Castell & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Firmus

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK Freudenberg

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    BKK Gildemeister Seidensticker

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK-Linde

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK melitta hmr

    Wirkung zum 01.07.2026 (Ausstellungsdatum Verordnung)
    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Im Rahmen des Genehmigungsverzichts gilt folgende Besonderheit:
    -> Der Beginn des Trainings muss innerhalb von 12 Wochen nach Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.

    BKK Miele

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK MTU

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfaff

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Pfalz

    Gilt für alle Bundesländer

    BKK Public | TUI BKK | BKK Salzgitter

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK SBH

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK VERBUNDPlus

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    BKK Werra Meissner

    Gilt für alle Bundesländer |

    BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    BKK ZF & Partner

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG

    Bosch BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Daimler BKK

    Nur gültig für die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz | BLOG

    Debeka BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    energie BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    Heimat Krankenkasse (BKK)

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Mercedes-Benz BKK

    Gilt für alle Bundesländer

    pronova BKK

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    R+V BKK

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    Salus BKK

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.09.2025 | PDF

    SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    SECURVITA Krankenkasse

    Gilt für alle Bundesländer

    VIACTIV KRANKENKASSE

    Gilt für alle Bundesländer

    vivida bkk

    Gilt für alle Bundesländer | PDF

    IKK Südwest

    Nur gültig für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland | PDF

    Knappschaft

    Gilt für alle Bundesländer | BLOG | PDF

    SVLFG

    Gilt für alle Bundesländer ab dem 01.04.2026 | PDF

    AOK Niedersachsen

    Der Genehmigungsvermerk auf dem Muster 56 wird durch:

    BIG direkt gesund

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • digitaler Stempel der BIG
    • vollständige Seite 1 des Muster 56
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • Abschnitt Kostenübernahmeerklärung von Seite 2 des Muster 56 | PDF
    BKK Scheufelen

    Versicherte erhalten ein Genehmigungsschreiben; dieses Schreiben muss zusammen mit dem Antrag des Arztes beim Leistungserbringer abgegeben werden.
    Das Genehmigungsschreiben hat folgende Inhalte:

    • Leistunsgumfang
    • wöchentliche Anzahl an Einheiten
    • Genehmigungszeitraum
    • Anzahl der Übungseinheiten pro Woche
    • PDF
    DAK-Gesundheit

    Versicherte erhalten die Kostenübernahmeerklärung:

    • ohne händische Unterschrift und mit
    • elektronischem Stempel „DAK-Gesundheit“ | PDF

    Pilotphase für ausgewählte auf Kostenübernahmen (KÜ):

    • Versicherte erhalten KÜ mit separatem Schreiben / nicht mehr direkt auf Muster 56
    • Muster 56 wird dem Versicherten zusammen mit KÜ zugesandt, jedoch ohne Bewilligungsvermerk | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Voraussetzung ist, dass:

    • der Leistungsberechtigte zuvor auch die medizinische Rehabilitation zu Lasten eines Trägers der Rentenversicherung durchgeführt haben muss
    • der anschließende Rehabilitationssport durch den ärztlichen Dienst der Rehabilitationseinrichtung auf dem Formular G0850 verordnet wurde

    Ein Kostenübernahmeverfahren findet nicht statt | LINK

    hkk

    Das bekannte Standard-Verfahren läuft wie gewohnt weiter: Original-Verordnung mit Stempel und Unterschrift der hkk.

    Ab 11.08.2026 beschleunigtes Verfahren für Versicherte, die eine Kostenübernahme über das Online-Formular der hkk beantragen:

    • Die Verordnung gilt ohne Stempel und Unterschrift der hkk, wenn zusätzlich ein gesondertes Genehmigungsschreiben vorgelegt wird.
    • Diesem Schreiben der hkk sind alle wichtigen Angaben wie Leistungsart und Genehmigungsumfang zu entnehmen.
    IKK – Die Innovationskasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ | PDF
    KKH

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten ein Schreiben mit folgenden Inhalten:

    • Genehmigung der Rehasportmaßnahme
    • Versichertendaten
    • Leistungsdaten
    • Info zur Abrechnungsstelle
    • Kopie der Kostenübernahme ohne Genehmigungsvermerk
    mhplus BKK

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Anschreiben
    • eine maschinell erstellte, mhplus-eigene Kostenübernahmeerklärung
    • eine, mit den Versichertendaten ausgefüllte Teilnahmebestätigung und
    • eine beglaubigte Kopie der Verordnung | PDF
    novitas bkk

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • Bewilligungsschreiben und digitaler Scan der Verordnung mit den Angaben zur Leistungsgewährung | PDF
    Techniker Krankenkasse

    Die Original-Verordnung wird nicht ausgehändigt.
    Versicherte erhalten:

    • ein Bewilligungsschreiben sowie eine Leistungszusage mit
    • einen Ausdruck der gescannten Verordnung
    • mit dem digitalen, per Signatur verschlüsselten, TK-Stempel
    • und der eingescannten Unterschrift eines TK-Mitarbeitenden | PDF

    Ab dem 15.06.2026 wird bei der TK folgendes Verfahren angewendet:

    • Verordnungen werden mit dem TK Stempel versehen
    • Versicherten erhalten gestempelte Verordnung + Begleitschreiben an den Leistungserbringer + Bewilligungsschreiben an die Versicherten
    • Damit eine reguläre Abrechnung erfolgen kann, werden die abgestempelten Verordnungen vollständig übermittelt (Vorder- und Rückseite).
    • Im Begleitschreiben für den Leistungserbringer wird ein Ausschnitt des Musters 56 angezeigt sein,
      welches seitens der TK gemäß Antragsstellung maschinell ausgefüllt ist | PDF

    Bremen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG) gilt:

    • Die erste Übungseinheit stellt den Beginn der Leistung für die Ermittlung des Zeitraumes, in dem die Übungseinheiten genommen werden können, dar.
    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse ihre Gültigkeit.
    • Eine nichtbegründete Unterbrechung des Rehabilitationssports stellt den Erfolg der Maßnahme in Frage und führt grundsätzlich (spätestens nach sechs zusammenhängenden Wochen) zur Beendigung der Maßnahme. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen des Versicherten ist der Leistungserbringer berechtigt, den Rehabilitationssport vorzeitig zu beenden. Die bis dahin durchgeführten Leistungen können dann vom Leistungserbringer abgerechnet werden. Hier muss auf der Abrechnung jedoch ein Hinweis erfolgen, dass der Rehabilitationssport abgebrochen wurde. Die vorübergehende Schließung von Übungsstätten (z. B. Sporthallen, Bäder) führt weder zu einer vorzeitigen Beendigung noch zu einer Verlängerung der Verordnungsdauer.
    Niedersachsen

    Für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen gilt:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Für Leistungsberechtigte gilt:

    • Die Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn mit dem Rehabilitationssport nicht innerhalb von 3 Monaten nach Entlassung aus der Rehabilitationseinrichtung begonnen wird.
    • Die Verordnungsdauer beträgt in der Regel 6 Monate. Bei einer Verordnung von mehr als 6 Monaten bis längstens 12 Monaten ist eine ausführliche Begründung erforderlich. | PDF

    AOK Baden-Württemberg

    Die AOK verlangt den Nachweis, dass im Rahmen des Datenschutzes nur Personal eingesetzt wird, welches auf das Sozialgeheimnis schriftlich verpflichtet wurde. Die „Niederschrift über die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis gem. § 35 SGB I sowie auf das Datengeheimnis gemäß § 6 LDGS“ ist von allen Mitarbeitern, gleichgültig ob angestellt oder Honorarkraft, zu unterzeichnen. | PDF

    Versicherten folgender Kostenträger ist vor Beginn des Rehabilitationssports ein Beratungsprotokoll vorzulegen, zu erläutern und unterzeichnen zu lassen.

    Baden-Württemberg
    • Betriebskrankenkassen
    Bremen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Hessen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Saarland
    • DRV Saarland

    Versicherte folgender Kostenträger müssen eine entsprechende Erklärung (bspw. Formular des RSD) abgeben, falls Sie eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen.

    bundesweit gültig

    Verband der Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH, hkk, HEK)

    Sachsen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)
    Thüringen
    • Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG)

    Alle Regelungen in den einzelnen Bundesländern zum Abrechnungszeitpunkt und möglichen Zwischenabrechnungen stehen in diesem Blogbeitrag.

    Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande NRW

    Die Arge Krebsbekämpfung in NRW übernimmt für Patienten mit Krebserkrankungen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben, im Auftrag der Träger der Rentenversicherung die Organisation des Rehabilitationssports. Die Rechnung geht in Höhe der Vergütungssätze der DRV Bund an die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung NW, Universitätsstraße 140, 44799 Bochum. | BLOG

    DAK-Gesundheit

    Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich:

    • Die Originalverordnung und Genehmigung muss bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden.
    • Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden. | PDF
    Deutsche Rentenversicherung (DRV)

    Die abgeschlossenen Fälle werden halbjährlich in Form einer listenartigen Aufstellung mit den Trägern der Rentenversicherung abgerechnet. Der Abrechnung sind die jeweiligen Verordnungen sowie die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten (Formularsatz G850) beizufügen. Die Zusendung der Unterlagen erfolgt an den jeweils zuständigen Träger der Rentenversicherung. Dieser ist oben links auf dem Verordnungsformular vermerkt.

    Die Abrechnung von Leistungen erfolgt ausschließlich unmittelbar mit den Trägern der Rentenversicherung. Die Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.

    Freie Arzt- und Medizinkasse (FAMK)

    Die FAMK ist eine private Krankenversicherung für Versicherte überwiegend in Hessen. Sie bietet aus Vereinfachungsgründen, neben einer Erstattung an die Versicherten, auch den Service einer direkten Abrechnung mit dem Rehasportanbieter. | BLOG

    Postbeamtenkrankenkasse (PBeaK)

    Bei der Abrechnung sind die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherte der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um eine Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen. | BLOG

  • AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    Kürzlich uns erreichte die Rückmeldung eines Mitglieds, dass eine eingereichte Papierabrechnung von der AOK PLUS mit dem Hinweis zurückgewiesen wurde, dass die Abrechnung ausschließlich elektronisch gemäß § 302 SGB V erfolgen muss.

    Um die aktuelle Praxis zu klären, haben wir direkt bei der AOK PLUS nachgefragt. Die Krankenkasse hat bestätigt, dass Papierabrechnungen nicht mehr akzeptiert werden.

    Vertragliche Grundlage

    Bereits die Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports zwischen der AOK PLUS und unserem Verband regelt in § 10 Abs. 3, dass Rehabilitationssportanbieter sowie deren beauftragte Abrechnungsstellen die erbrachten Leistungen im Wege der elektronischen Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermitteln müssen.

    Umsetzung durch die AOK PLUS

    Nach Auskunft der AOK PLUS wird diese vertragliche Regelung seit Frühjahr 2021 in Sachsen und Thüringen konsequent umgesetzt. Hintergrund ist unter anderem der bedarfsgerechte Einsatz personeller Ressourcen.

    Die AOK PLUS stellt hierzu klar:

    „Abrechnungen ohne DTA-Anlieferung sind leider nicht mehr möglich.“

    Was bedeutet das für Sie?

    Anbieter, die ihre Leistungen gegenüber der AOK PLUS abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg erfolgt. Papierabrechnungen werden von der Krankenkasse nicht mehr bearbeitet und können zurückgewiesen werden.

    Bitte prüfen Sie daher Ihren aktuellen Abrechnungsprozess.

    HinweisAuch in anderen Bundesländern ist die Abrechnung per Datenträgeraustausch vertraglich geregelt. Anbieter sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten der Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg informieren.

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q IV

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q IV

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das IV. Quartal 2025 liegt vor.

    Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich angestiegen. Insbesondere im IV. Quartal 2025 hat sich der bereits zuvor erkennbare Ausgabenzuwachs nochmals verstärkt. Insgesamt lagen die Ausgaben damit spürbar über dem Niveau des Jahres 2024 und übertrafen zudem das bisherige Rekordniveau aus dem Jahr 2019.

    Auch setzte sich die angespannte Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung fort: Die Ausgaben der GKV wuchsen 2025 weiterhin deutlich stärker als die Beitragseinnahmen. Der anhaltende Kostenanstieg erhöht den finanziellen Druck auf die Krankenkassen und wirkt sich zunehmend auch auf einzelne Leistungsbereiche wie Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen aus. Dies war bereits im Verlauf des Jahres in den Vergütungsverhandlungen in mehreren Bundesländern deutlich spürbar.

    Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für den Rehabilitationssport weiterhin nur einen vergleichsweise marginalen Anteil an den Gesamtausgaben der GKV ausmachen. Zudem verfolgt Rehabilitationssport das Ziel, durch nachhaltige Verbesserung der gesundheitlichen Situation, Förderung von Bewegung und Prävention langfristig Folgekosten im Gesundheitswesen zu reduzieren.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.03.2026) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Im Vergleich zum letzten Report aus dem August 2025 gibt es weniger Leistungserbringer. Die Anzahl der Gruppen ist allerdings stabil geblieben. Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist von 1.633 auf 1.605 leicht gesunken.

    Zusätzlich gibt es erstmals eine Übersicht der prozentualen Verteilung der Gruppen auf die gemeldete Hauptindikation. Der größte Anteil der Gruppen fällt mit ca. 82% in das Profil Orthopädie. Auf die Indikation Herzerkrankungen entfallen ca.7,2% der Gruppen, Innere Medizin ca. 3,6%, Intellektuelle Beeinträchtigungen ca. 2,1%, Neurologie 1,9% und Krebserkrankungen ca. 1,6%.

    Die Auswertung verdeutlicht einmal mehr die Versorgungsdefizite im Rehabilitationssport außerhalb des orthopädischen Bereichs. Während der überwiegende Teil der Angebote auf orthopädische Indikationen entfällt, sind andere, teils ebenso relevante Indikationsbereiche weiterhin stark unterrepräsentiert. Die Bereiche Psychiatrie und Sensorik sind überhaupt nicht abgebildet.

    Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit sowie der Entwicklung spezifischer Aus- und Fortbildungsangebote setzt sich der RSD dafür ein, die Angebotsvielfalt zu erweitern und die Versorgung in bislang wenig berücksichtigten Bereichen nachhaltig zu verbessern.

    Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q II

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q II

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2025 liegt vor.

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe von den endgültigen Jahresergebnissen ab.


    Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind auch im II. Quartal weiter gestiegen und erreichten damit erneut einen Höchstwert, bezogen auf die Vergleichszeiträume der Vorjahre.

    Eine mögliche Ursache für den Anstieg ist die erweiterte Leistungsnachfrage, d.h. es gibt ein gesteigertes Maß der Inanspruchnahme.
    Mit dem demografischen Wandel und der damit verbundenen Zunahme chronischer Erkrankungen steigt der Bedarf an Rehabilitationssport. Laut GKV sind die Ausgaben für Vorsorge/Rehabilitationsleistungen im 1. Halbjahr 2025 um 10,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. BMG Der Rehabilitationssport verzeichnet dabei einen der größten Ausgabenzuwächse.
    Nach den pandemiebedingten Rückgängen (insbesondere 2020) steigt die Nachfrage kontinuierlich. Die Einschränkung bzw. vollständige Einstellung des Rehasports während der COVID-19-Pandemie führte und führt bis heute zu „Nachholeffekten“.

    Eine weitere Ursache für den Anstieg der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Die Bruttogrundlohnsumme ist im § 71 Abs. 3 SGB V festgelegt und beschreibt die Summe aller beitragspflichtigen Arbeitsentgelte – also Entgelte, auf die auch GKV-Beiträge erhoben werden. Die Veränderungsrate der Grundlohnsumme dient u.a. als Orientierung bei den Vergütungsverhandlungen. Sie betrug für das Jahr 2023 3,45 %, für 2024 4,22 % und für 2025 4,41 %. Für 2026 geht man von 5,17 % (Prognose) aus. Seit 2022 ist also ein klarer Anstieg zu erkennen – die Grundlohnsummensteigerung liegt inzwischen über 4 %, was dem Anstieg des Lohn- und Kostenaufwandes im Gesundheitswesen geschuldet ist. Auch hierin liegt eine Ursache für die Steigerung der Ausgaben.

    Insgesamt liegt der Rehabilitationssport aber immer noch unter 0,1% (etwa bei 0,095 %), gemessen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.08.2025) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Bereichsübergreifend gibt es im Vergleich zum letzten Report aus dem Februar 2025 wieder mehr Leistungserbringer, jedoch weniger angebotene Gruppen. 

    In NRW ist sowohl die Anzahl der Leistungserbringer als auch die Anzahl der Rehasportgruppen gestiegen und liegt nun sogar etwas höher als vor einem Jahr.

    Besonders auffällig ist das Wachstum im Bereich der Herzgruppen, deren Anzahl um fast 300 gestiegen ist. Schwerpunkt des Zuwachses ist auch hier NRW.

    Eine Ursache der markanten Entwicklung in NRW ist möglicherweise die Beendigung der Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Hier war für die betroffenen Anbieter eine kurzfristige Neuorientierung notwendig.

    Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist von 1.715 auf 1.633 leicht gesunken.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

     

     

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das IV. Quartal 2024 liegt vor.

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Im Jahr 2024 erreichen die Gesamtausgaben fast das Niveau von 2019. Im IV. Quartal 2024 sind die Ausgaben sogar identisch mit dem IV. Quartal 2019. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.02.2025) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Bereichsübergreifend gibt es  im Vergleich zum letzten Report aus dem August 2024 weniger Leistungserbringer, jedoch mehr angebotene Gruppen. Die Anzahl der Herzgruppen ist leicht gesunken.
    Sowohl weniger Leistungserbringer als auch weniger Rehasportgruppen gibt es in NRW. Dies kann damit zusammenhängen, dass der Landessportbundes NRW die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen zum 31.12.2024 beendet hat. Der vdek geht davon aus, dass die Anzahl an Angeboten in NRW im Laufe des ersten Halbjahres wieder steigen wird, sobald sich die Anbieter neu anerkennen lassen. 

    Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist um fast 100 auf eine Gesamtzahl von 1.715 gestiegen.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.