Schlagwort: KRANKENKASSEN

  • 29. September 2023 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    29. September 2023 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
    der vdek hat eine halbjährliche Statistik (Stand 01.07.2023) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Demnach ist im Vergleich zum letzten Report im Januar 2023 ist die Gesamtzahl der Leistungserbringer geringfügig gesunken. Die Anzahl der Gruppen verringerte sich um rund 2500, was einen Rückgang von ca. 2,4 % bedeutet. Diese Entwicklung zeichnet sich gleichermaßen bei den Herz- und Kindergruppen ab, deren Anzahl ebenfalls kleiner wurde.

    Anzumerken ist, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

    Vor dem Hintergrund dieser Statistik haben wir auf die Zahlen des RSD geschaut: Hier stehen 23.220 aktiven Gruppen im Januar 23.500, aktive Gruppen im Juli 2023 gegenüber, was einen leichten Anstieg von ca. 1,2% bedeutet. 

     

    Rehabilitationssport | Länderbezogene Auswertung des vdek

    Bundesland

    Anzahl LE

    Anzahl Gruppen

    Baden-Württemberg

    1221

    12187

    Bayern

    309

    1426

    Berlin

    222

    4739

    Brandenburg

    251

    4984

    Bremen

    75

    830

    Hamburg

    97

    1289

    Hessen

    641

    6976

    Mecklenburg-Vorpommern

    153

    1789

    Niedersachsen

    1019

    9267

    Nordrhein-Westfalen

    1.982

    32.455

    Rheinland-Pfalz

    616

    5250

    Saarland

    276

    1580

    Sachsen

    567

    8013

    Sachsen-Anhalt

    237

    4150

    Schleswig-Holstein

    365

    3516

    Thüringen

    322

    4045

    Summe

    8.353

    102.496

    LE= Leistungserbringer

  • 28. Juli 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    28. Juli 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2023 liegen nun vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 27. Juli 2023 | Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Behilfeberechtigte

    27. Juli 2023 | Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Behilfeberechtigte

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder!

    die nachfolgenden Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte stehen auch als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.

    2020 waren von 83,2 Mio Einwohner in Deutschland 73,3 Mio. (88,1 %) bei einer gesetzlichen Krankenkasse und 8,7 Mio. (10,5 %) bei einer privaten Krankenversicherung versichert. 1,2 Mio. (1,4 %) gehören zu den „Sonstigen“, z.B. Sozialhilfeempfänger, Kriegsschadenrentner, freie Heilfürsorge, ohne Krankenversicherung etc..

    Gesetzlich Versicherte haben gem. § 64 SGB IX einen Rechtsanspruch auf die Leistung Rehabilitationssport.

    Privat Krankenversicherte haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport, bekommen diesen aber dennoch vom Arzt verordnet. Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht für Rehamaßnahmen, es sei denn, der Versicherte hat diese gesondert vertraglich vereinbart. Privat Krankenversicherte sollten daher im Vorfeld der Inanspruchnahme einer Rehaleistung mit Ihrer Versicherung klären, inwieweit diese die Kosten ggf. voll oder anteilig übernimmt. Rehasportanbieter sollten sich vorab über die Preisgestaltung bei privat Krankenversicherten Gedanken machen und ggf. einen Kostenvoranschlag erstellen. Bezüglich der Höhe des Preises ist der Rehasportanbieter völlig frei. Dies gilt auch für die Ausgestaltung eines Behandlungsvertrages. Bestandteile eines Behandlungsvertrages sollten neben dem Preis und der Leistungsbeschreibung insbesondere die Zahlungsmodalitäten sein. Der privat Krankenversicherte ist grundsätzlich der Rechnungsempfänger. Da der Rehabilitationssport eine langfristige Maßnahme im Gegensatz zur Heilmittelversorgung oder auch einer ambulanten oder stationären Rehamaßnahme ist, sollte geprüft werden, inwieweit Teilrechnungen gestellt werden bzw. der privat Krankenversicherte in Vorleistung geht.

    Beihilfeberechtigt sind gem. § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) u.a. Beamtenanwärter und Referendare, Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie die Waisen verstorbener Beamten/innen auf Lebenszeit, Angestellte öffentlicher Körperschaften, wie Landeszentralbanken, nach einer gewissen Übergangszeit. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Besoldung von Beamten derart bemessen ist, dass diese bei Krankheit selbst für die Finanzierung sorgen können. Der Dienstherr zahlt trotzdem i.d.R. 50 bis 80 Prozent der Kosten Beihilfe. Die meisten Beamten schließen für die Differenz zusätzlich eine private Krankenversicherung ab oder sind freiwillig gesetzlich versichert. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Bei Landesbeamten greift bis auf einige Ausnahmen, bei denen die Bundesländer weitestgehend die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung übernommen haben, eine bundesländerspezifische Verordnung. Die Beihilfeverordnungen regeln welche Maßnahmen bis zu welcher Höhe beihilfefähig sind. Grundsätzlich beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn diese dem Grunde nach notwendig und soweit der Höhe nach angemessen sind. Beihilfeberechtigte sind also, wie privat Krankenversicherte, grundsätzlich der Rechnungsempfänger. Und auch hier gilt, der Leistungserbringer legt den Preis fest und es empfiehlt sich einen Behandlungsvertrag mit dem Beihilfeberechtigten abzuschließen.

    Merkblatt Beihilfe | Ärztlich verordneter Rehabilitationssport und Funktionstraining (Stand: Januar 2021)

    Eine Sonderrolle haben die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB).

  • 28. Juni 2023 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2022

    28. Juni 2023 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die endgültigen Rechnungsergebnisse der GKV im Detail für 2022 sind nun veröffentlicht:


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Zahlen entstammen den endgültigen Jahresergebnissen; diese weichen von den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV für die Quartale I – IV ab.

  • 27. März 2023 | Genehmigungsverzicht bei der BKK PFAFF

    27. März 2023 | Genehmigungsverzicht bei der BKK PFAFF

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK PFAFF hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationsport.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die BKK PFAFF für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte der BKK PFAFF ab dem 01.04.2023 nicht mehr erforderlich.

    Die BKK PFAFF behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

  • 24. März 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    24. März 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das IV. Quartal 2022 liegen nun vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 22. März 2023 | Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

    22. März 2023 | Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) war bis zur Postreform in den 1990er Jahren eine betriebliche Sozialeinrichtung der Deutschen Bundespost. Seit der Privatisierung der Post untersteht sie als Körperschaft öffentlichen Rechts der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT).

    Sie gewährt ihren Mitgliedern und mit diesen mitversicherten Personen Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie im Pflegefall und bei Maßnahmen zur Früherkennung und Vorsorge von Krankheiten. Insofern deckt sie die Bereiche Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab.

    Die PBeaKK ist in Ihrem Bestand seit 01.01.1995 grundsätzlich geschlossen und nimmt keine neuen Mitglieder auf. Auch wenn sich der Mitgliederbestand kontinuierlich verringert, werden aktuell noch immer rd. 350.000 Mitglieder und mitversicherte Angehörige betreut.

    In der Versorgungslandschaft nimmt die PBeaKK eine Sonderrolle ein, da sie weder als Krankenkasse im Sinne des SGB V gilt und damit kein Teil der gesetzlichen Krankenversicherung ist, aber explizit auch nicht der privaten Krankenversicherung zuzuordnen ist; SG Kassel S 12 KR 392/07.

    Der erstattungsfähige Höchstbetrag für den Rehabilitationssport gilt für alle Mitgliedsgruppen.

    Bei der Abrechnung sind jedoch die Mitgliedsgruppen A und B zu unterscheiden: Die Versicherten der Gruppe A werden im wesentlichen wie Mitglieder einer „normalen“ gesetzlichen Krankenkasse behandelt, dies bedeutet, dass der Rehasportanbieter die Leistungen direkt mit der PBeaKK abrechnet. Versicherten der Gruppe B haben den Status eines Privatpatienten. Diese müssen sich selbst um einen Erstattung des Zuschusses bei der PBeaKK bemühen.

    Für Ihre Mitglieder stellt die PBeaKK ein Infoblatt zum Rehasport zur Verfügung.

  • 12. Januar 2022 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2021

    12. Januar 2022 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    über die Veränderung der Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport, gerade im Hinblick auf die Auswirkungen durch die Pandemie, haben wir mehrfach berichtet, zuletzt in dem Beitrag vom 11.01.2023.

    Interessant ist diese Entwicklung natürlich insbesondere im Vergleich zu der Entwicklung der Gesamtausgaben und der Entwicklung der Ausgaben in der Physiotherapie:


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Zahlen entstammen den endgültigen Jahresergebnissen; diese weichen von den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV für die Quartale I – IV ab.

  • 11. Januar 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    11. Januar 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das III. Quartal 2022 liegen nun vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 23. September 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    23. September 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das II. Quartal 2022 liegen nun vor:
     

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.