Schlagwort: KRANKENKASSEN

  • 15. Juli 2020 | Was tun, wenn Krankenkassen die Verlängerung des Bewilligungszeitraums missachten?

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    aktuell missachten leider einzelne Kassen die von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) getroffene Regelung zur unbürokratischen Verlängerung des Bewilligungszeitraums: Bei der Abrechnung werden Absetzungen vorgenommen, weil (angeblich) Leistungen nach dem Genehmigungszeitraum erbracht worden sind.
     
    Bitte legen Sie in solch einem Fall umgehend (schriftlich) Widerspruch ein und verweisen auf die Informationen des vdek im Namen der GKV vom 3. Juli 2020.
     
    Sollte es dann weiterhin Schwierigkeiten geben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
  • 3. Juli 2020 | GKV berät derzeit über Verlängerungszeitraum

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Krankenkassen haben uns soeben neue Informationen geschickt zum
     
    GENEHMIGUNGSVERFAHREN
     
    Mit Mail vom 20.03.2020 hat der vdek für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) u.a. zum Genehmigungsverfahren Folgendes mitgeteilt:
     
    „Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport … wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde. Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.“
     
    Vor dem Hintergrund der sich häufenden Anfragen von Leistungserbringern und auch von Versicherten bei den Krankenkassen und ihren Verbänden weisen die Krankenkassen darauf hin, dass derzeit die GKV über den (max.) Verlängerungszeitraum für die Verordnungen beim Rehasport berät.
     
    Die Krankenkassen hoffen, bis spätestens Ende Juli 2020 eine verbindliche Aussage der GKV übermitteln zu können. Auch diese Regelung soll unbürokratisch ausgestaltet werden, um den Leistungserbringern und den Krankenkassen Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.
     
    Die Krankenkassen bitten, von weiteren Nachfragen im jeweiligen Einzelfall zum jetzigen Zeitpunkt abzusehen. Bitte warten Sie deshalb die angekündigte gemeinsame und bundesweit geltende Regelung der GKV zum Genehmigungsverfahren ab.
     
    Diese Zwischennachricht ergeht zugleich im Namen
    des AOK-Bundesverbandes GbR
    des BKK-Dachverbandes e.V.
    des IKK e.V.
    der KNAPPSCHAFT
    der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
    des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
  • 21. Juni 2020 | Update der Tabelle Lockerungen

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter
     
    AKTUELLE ÜBERSICHT
     
    wir haben noch einmal unsere Tabelle überarbeitet:
     
    Regelungen zur Wassergymnastik gibt es nun auch in BayernHamburg und Thüringen. Offen ist nun nur noch Berlin: Dort will der Senat in der nächsten Woche weitere Lockerungen beschließen, die ab 25. Juni 2020 gelten sollen. Ob auch die Nutzung von Hallenbädern wieder möglich sein wird, ist noch offen.
     
    Da nun der Rehasport in allen Bundesländern sowohl im Trockenen wie auch im Wasser grundsätzlich wieder möglich ist, wird es keine neue Tabelle mehr geben.
     
    AKTUELLE INFORMATIONEN
     
    Aktuelle Infos haben wir von der AOK PLUS und der DRV Nord bekommen.
     
    KONJUNKTURPROGRAMM DER BUNDESREGIERUNG
     
    Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 hat das Kabinett am 3. Juni 2020 die finanziellen Voraussetzungen für weitere Maßnahmen zur Überwindung der Coronakrise auf den Weg gebracht.
     
    Um gezielt den besonders stark von der Coronakrise betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu helfen, wird ein umfassendes Förderprogramm aufgelegt: Überbrückungshilfen ermöglichen Stützungsmaßnahmen. Es gilt branchenübergreifend. Insgesamt sollen dafür 25 Milliarden Euro bereitgestellt werden.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 25. Mai 2020 | Verlängerung des Bewilligungszeitraums beim Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    viele Gruppen starten in diesen Tagen wieder.
     
    Es kommt deshalb die Frage nach der Verlängerung des Bewilligungszeitraums auf. Wir verweisen an dieser Stelle noch einmal auf die zwischen allen Krankenkassen abgestimmte Stellungnahme vom 20. März 2020:
     
    „Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
     
    Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.
     
    Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.“
    Da solch eine Information der Krankenkassen bislang nicht vorliegt, können alle offenen Einheiten bis auf Weiteres wahrgenommen werden.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 24. März 2020 | Stellungnahme zum Genehmigungsverfahren

    Am 20.03. haben wir über die Stellungnahme des Verbandes der Ersatzkassen e.v. (vdek) zum Genehmigungsverfahren, zur Zwischenabrechnung und zu finanziellen Hilfen informiert.
     
    Diese Informationen erfolgten vonseiten der Ersatzkassen in Abstimmung mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen auf Bundesebene. Dies sind folgende Krankenkassenarten und -verbände:
     
       Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
       Betriebskrankenkassen (BKK)
       Innungskrankenkassen (IKK)
       Knappschaft (Krankenkasse)
       Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)
       Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) für Barmer EK, DAK-Gesundheit, Hanseatische KK, Handelskrankenkasse, KKH, TK
     
    Wir gehen davon aus, dass alle Mitgliedskassen dieser Kassenarten und -verbände die in dem Schreiben beschriebenen Punkte entsprechend umsetzen.
     
    Die Träger der Rentenversicherung, das sind die DRV Bund, die 13 regionalen DRVen, die DRV Knappschaft-Bahn-See und die SVLFG als Landwirtschaftliche Alterskasse gehören nicht zu den Krankenkassen. Diese haben bereits teilweise eigene Regelungen zur Durchführung des Rehasport im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie herausgegeben. Wir veröffentlichen diese, sobald sie uns vorliegen.