Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
beim Thema Versicherung im Rehasport gibt es immer wieder Verunsicherung und entsprechende Nachfragen.
In der ab 1. Januar 2022 geltenden Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining ist in Ziffer 16.1 geregelt:
Die Träger der Rehabilitationssportgruppen … haben eine pauschale Haftpflichtversicherung und für die Teilnehmenden an den Übungsveranstaltungen eine Unfallversicherung abzuschließen.
Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung wird die versicherte Person gegenüber den wirtschaftlichen Folgen einer unfreiwillig durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis erlittenen Gesundheitsschädigung, die sie beim Rehabilitationssport erleidet, geschützt.
Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung setzt voraus, dass die körperliche/geistige Leistungsfähigkeit oder eine Gliedmaße/ein Sinnesorgan durch den Unfall auf Dauer beeinträchtigt ist (Invalidität).
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt geltend gemacht werden, auch wenn der Unfall zuvor bereits gemeldet wurde.
Der RehaSport Deutschland e.V. hat für seine Mitglieder eine entsprechende Gruppenunfallversicherung bei der HDI Versicherung AG abgeschlossen.
Haftpflichtversicherung
Die (Betriebs-) Haftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft verursacht wurden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflichtversicherung diese notfalls gerichtlich zurück.
Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebshaftpflichtversicherung
Jeder Betrieb bzw. Verein hat im Regelfall eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei medizinischen Einrichtungen (Physiotherapie, Krankenhaus) sollte, bei nichtmedizinischen Einrichtungen (Vereine, Sport- und Gesundheitseinrichtungen) muss diese um das Risiko “Rehabilitationssport” ergänzt werden.
Vereinshaftpflichtversicherung über den organisierten Sport
In 13 Bundesländern verfügen alle Vereine, die dem jeweiligen Landessportbund angehören, im Rahmen der Sportversicherung der ARAG auch über eine Haftpflichtversicherung. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Versicherungsschutz für Nichtmitglieder nicht gilt!
Auch die bei der ARAG zusätzlich angebotene ARAG Nichtmitgliederversicherung schließt in den Versicherteninformationen in Ziffer 3 den Rehasport explizit aus:
Kein Versicherungsschutz besteht für teilnehmende Nichtmitglieder bei Maßnahmen im Rehabilitations-Sport und Funktionstraining auf Grundlage des § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX (Verordnung 56).
In Berlin und Brandenburg haben die Landessportbünde eine Rahmenvereinbarung zur Haftpflicht- und Unfallversicherung mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG abgeschlossen. Nichtmitglieder sind dort nur für einen kurzen Zeitraum versichert:
– im Trainings-/Übungsbetrieb des Vereins unter der Leitung eines berechtigten Übungsleiters mit dem Ziel nach einem Monat dem Verein beizutreten.
Der Landessportbund Thüringen stellt seinen Vereinen einen Haftpflichtabsicherung über eine Sportversicherung bei der Generali Deutschland Versicherung AG zur Verfügung. Nichtmitglieder sind hier nur mitversichert, wenn sie
eine Mitgliedschaft in einem Verein anstreben und hierzu probeweise bis zu einem Monat zu Übungseinheiten den Verein besuchen.
Folglich ist in allen Bundesländern der erforderliche Haftpflichtversicherungsschutz für Teilnehmer am Rehabilitationssport, die nicht dem Verein als Mitglied angehören, nicht gegeben: ein zusätzlicher gesonderter Versicherungsschutz ist somit zwingend zu gewährleisten!
Bei Bedarf können wir Ihnen gerne eine entsprechende (Berufs/Betriebs-) Haftpflichtversicherung vermitteln.
Bitte wenden Sie sich an:
Dipl.-Kfm. Kai Bartels
Senior Consultant – Team Gesundheitszentrum
MLP Finanzdienstleistungen AG – Geschäftsstelle Berlin II
Jean-Monnet-Str. 4 – 10557 Berlin
Tel: +49 30 880334 61
Email: kai.bartels@mlp.de
Assistenz – Sekretariat
Tel.: +49 30 880334 0