Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.
Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert.
Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.
Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.
In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.
Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.
Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.