Schlagwort: VERGUTUNGSSATZE

  • Vergütungssätze 2026

    Vergütungssätze 2026

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    seit dem 01.01.2026 gelten nahezu flächendeckend neue Vergütungssätze für alle Kostenträger. Eine Ausnahme bilden Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg: In Niedersachsen gelten die Vergütungssätze für AOK, BKK, IKK und SVLFG erst ab dem 01.03.2026 und in Rheinland Pfalz ab dem 01.04.206. In Baden-Württemberg steht der endgültige Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit der IKK noch aus.
    Wie immer finden Sie die aktuellen und die  historischen Vergütungssätze (ab 2024) in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 4. Februar 2025 | Neue Vergütungssätze der Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland ab 01.10.2024 und in Hessen ab 01.01.2025

    4. Februar 2025 | Neue Vergütungssätze der Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland ab 01.10.2024 und in Hessen ab 01.01.2025

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    für Rheinland-Pfalz und Saarland gelten für die Primärkassen rückwirkend ab dem 01.10.2024 neue Vergütungssätze. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.

    Ab dem 01.04.2026 werden die Vergütungssätze jeweils um die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.

    Die Primärkassen in Hessen haben uns über die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 geltenden neuen Vergütungssätze informiert. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.

    Beginnend mit dem 01.01.2026 werden die Vergütungssätze jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung der Grundlohnsumme nach § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.

  • 6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    seit 1. Januar 2025 gelten für alle Rentenversicherungsträger neue Vergütungssätze der DRV Bund. Diese wurden um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) von 4,41 % angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.

    Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert. 

    Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.

    Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.

    In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.

    Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.

    Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. April 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    28. Februar 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. Januar 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    12. Januar 2024 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2024

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    bereits im letzten Jahr haben wir Sie über den bundesweiten Gremienbeschluss zur Neuregelung des Verfahrens zur Anpassung von Vergütungssätzen für Rehabilitationssport und Funktionstraining innerhalb der Deutschen Rentenversicherung informiert. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung einigten sich hierbei auf ein bundeseinheitliches Vorgehen. Hintergrund ist insbesondere das im Jahr 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen. 

    Seit 1. Januar 2024 gelten nun für alle Rentenversicherungsträger die Vergütungssätze der DRV BundDamit wurden die Vergütungssätze um 6,95% angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    05. Januar 2024 | Vergütungssatzfinder und neue Vergütungssätze

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter!

    Der RSD pflegt in Bezug auf die Vergütungssätze eine Vielzahl von Daten. Deren Abbildung erfolgte bislang in Tabellen auf unserer Homepage.

    Mit unserem neuen Vergütungssatzfinder gibt es ab sofort ein deutlich vereinfachtes und in der Nutzung sehr komfortables System, bei dem über eine Auswahl von Kriterien (Bundesland, Kostenträger, Position / Leistung und in Kürze auch Leistungszeitraum) nach dem gültigen Vergütungssatz gesucht werden kann.

    In diesem Zusammenhang werden wir unseren fortlaufend aktualisierten Blogbeitrag Aktuelle Preise + Vereinbarungen + Besonderheiten bei Genehmigung / Durchführung / Abrechnung “abspecken” und in einem ersten Schritt die dort aufgeführten aktuellen Vergütungssätze durch einen Link zum Vergütungssatzfinder ersetzen. Die Vergütungsvereinbarungen bleiben als PDF weiterhin verfügbar.

    Über neu abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen informieren wir Sie wie gewohnt per E-Mail und in Form von Blogbeiträgen.

    Im Rahmen bestehender Vereinbarungen sind mit dem 01.01.2024 in einigen Bundesländern (NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) neue Vergütungssätze in Kraft getreten. Auch diese sind selbstverständlich im Vergütungssatzfinder hinterlegt.

  • 03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) neue Vergütungssätze.

    Bitte denken Sie daran, ab dem 1. Januar 2024 gilt für die AOK Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für die ärztliche Verordnung Rehabilitationssport (Muster 56).