Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 31.12.2021, zugestimmt.

Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 31.12.2021, zugestimmt.

die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV und SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, haben uns darüber informiert, dass die Corona-Zuschläge bis zum 30. September 2021 verlängert werden.

neben den Ersatzkassen und der Knappschaft haben in folgenden Bundesländern die Krankenkassen einer Verlängerung der
bis 30.09.2021 (bereits) zugestimmt: Bremen | Hamburg | Hessen | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein (noch ohne IKK).
ab 01.07.2021 gibt es in folgenden Bundesländern bei den genannten Kostenträgerarten
DRV Oldenburg-Bremen
SVLFG
AOK | BKK | IKK | SVLFG | DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen
AOK | BKK | IKK | SVLFG
AOK | BKK | IKK | SVLFG || Vertrag mit der DRV Saarland startet
SVLFG

die Träger der Rentenversicherung (DRV) haben sich abgestimmt und verlängern die bisherigen Sonderregelungen bis Ende 2021.
Für durchgeführte Leistungen zum Reha-Sport/Funktionstraining wird der zeitlich befristete pauschale, corona-bedingte Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin weiterhin wie bisher unter Vorbehalt des Widerrufs bei Änderung der Situation bis zum 31.12.2021 gezahlt. Diese Regelung gilt nicht für die Tele-/Onlinedurchführung.
Die Fortführung wird bis 31.12.2021 verlängert.
Bei Versicherten, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 31.12.2021 abschließen, werden weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate verlängert. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Eine weitere Fristverlängerung ist im Hinblick auf den vorgegebenen Zusammenhang mit der vorhergehende Leistung zur Rehabilitation ausgeschlossen. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit.
Zu den einzelnen Informationen …
DRV Bund | DRV Baden-Württemberg | DRV Berlin-Brandenburg | DRV Braunschweig-Hannover/DRV Oldenburg-Bremen | DRV Hessen | DRV Mitteldeutschland | DRV Nord | DRV Rheinland/DRV Westfalen/DRV Knappschaft-Bahn-See/SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Rheinland-Pfalz | DRV Saarland

Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 30.09.2021, zugestimmt.

Neben einer grundsätzlichen Preiserhöhung haben die Ersatzkassen einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere sechs Monate zugestimmt.
Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und die sog. Günstigkeitsklausel bleibt bis Ende 2022 weiterhin ausgesetzt.



