Schlagwort: VERGUTUNGSSATZE

  • 20. September 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 31.12.2021

    20. September 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 31.12.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 31.12.2021, zugestimmt.

  • 12. Juli 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge

    12. Juli 2021 | Unfallversicherung verlängert ebenfalls Corona-Zuschläge

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV und SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, haben uns darüber informiert, dass die Corona-Zuschläge bis zum 30. September 2021 verlängert werden.

  • 3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    3. Juli 2021 | Verlängerung der Corona-Zuschläge + neue Preise ab 1. Juli 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    neben den Ersatzkassen und der Knappschaft haben in folgenden Bundesländern die Krankenkassen einer Verlängerung der

    Corona-Zuschläge 

    bis 30.09.2021 (bereits) zugestimmt: Bremen | Hamburg | Hessen | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein (noch ohne IKK).

    Erhöhungen der Preise

    ab 01.07.2021 gibt es in folgenden Bundesländern bei den genannten Kostenträgerarten

    Bremen

    DRV Oldenburg-Bremen

    Hamburg

    SVLFG

    Niedersachsen

    AOK | BKK | IKK | SVLFG | DRV Braunschweig-Hannover | DRV Oldenburg-Bremen

    Rheinland-Pfalz

    AOK | BKK | IKK | SVLFG 

    Saarland

    AOK | BKK | IKK | SVLFG || Vertrag mit der DRV Saarland startet

    Schleswig-Holstein

    SVLFG

  • 3. Juli 2021 | Rentenversicherungen verlängern coronabedingte Sonderregelungen einschließlich Hygienezuschlag bis 31.12.2021

    3. Juli 2021 | Rentenversicherungen verlängern coronabedingte Sonderregelungen einschließlich Hygienezuschlag bis 31.12.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Träger der Rentenversicherung (DRV) haben sich abgestimmt und verlängern die bisherigen Sonderregelungen bis Ende 2021.

    Hygienezuschlag

    Für durchgeführte Leistungen zum Reha-Sport/Funktionstraining wird der zeitlich befristete pauschale, corona-bedingte Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Person und Termin weiterhin wie bisher unter Vorbehalt des Widerrufs bei Änderung der Situation bis zum 31.12.2021 gezahlt. Diese Regelung gilt nicht für die Tele-/Onlinedurchführung.

    Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien

    Die Fortführung wird bis 31.12.2021 verlängert.

    Beginn-/Abschlussfristen

    Bei Versicherten, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 31.12.2021 abschließen, werden weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im  Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate verlängert. Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag  der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Eine weitere Fristverlängerung ist im Hinblick auf den vorgegebenen Zusammenhang mit der vorhergehende Leistung zur Rehabilitation ausgeschlossen. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit.

    Zu den einzelnen Informationen …

    DRV Bund | DRV Baden-Württemberg | DRV Berlin-Brandenburg | DRV Braunschweig-Hannover/DRV Oldenburg-Bremen | DRV Hessen | DRV Mitteldeutschland | DRV Nord | DRV Rheinland/DRV Westfalen/DRV Knappschaft-Bahn-See/SVLFG als landwirtschaftliche Alterskasse | DRV Rheinland-Pfalz | DRV Saarland

  • 18. Juni 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 30.09.2021

    18. Juni 2021 | Ersatzkassen verlängern Erhöhung der Vergütungssätze bis 30.09.2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ersatzkassen haben einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere drei Monate, bis 30.09.2021, zugestimmt.

  • 11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    11. Dezember 2020 | Neue Tarife für die Ersatzkassen ab 01.01.21 inklusive Verlängerung der Corona-Erhöhung

    Das Verhandlungsergebnis mit dem vdek e.V. über neue Tarife ab Januar 2021 steht.

    Neben einer grundsätzlichen Preiserhöhung haben die Ersatzkassen einer Fortführung der Pandemie bedingten, zusätzlichen temporären Erhöhung von 10 Prozent für weitere sechs Monate zugestimmt.

    Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren und die sog. Günstigkeitsklausel bleibt bis Ende 2022 weiterhin ausgesetzt.

     

     

  • 12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    ich kann Sie heute erneut über neue Vereinbarungen informieren.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    BREMEN
     
    AOK, BKK, IKK und SVLFG verlängern den coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin bis zum 31.12.2020.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die IKK zahlt einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Teilnehmer. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehabilitationssport“ ist die 603700.
     
    REGULÄRE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
     
    Die für die beiden Bundesländer geführten Verhandlungen mit den Primärkassen haben nun ein Ergebnis, welches rückwirkend zum 01.07.2020 gilt. Für den allgemeine Rehasport erhöht sich der Preis auf 5,50 EUR. Alle weiteren neuen Positionen finden Sie in Kürze hier.
     
  • 7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    auch heute gibt es wieder Neuigkeiten für zwei Bundesländer bzgl. der
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    HAMBURG
     
    AOK, BKK, IKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die SVLFG erhöht für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um 10%.
     
    SCHLESWIG-HOLSTEIN
     
    AOK, BKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die Mitgliedskassen der IKK und die SVLFG erhöhen für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um jeweils 10%.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 5. Oktober 2020 | Nordrhein-Westfalen & Knappschaft: Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir liefern Ihnen heute noch die zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ für die Primärkassen in NORDRHEIN-WESTFALEN und die KNAPPSCHAFT bundesweit nach:
     
    Es handelt sich um die GPOS 603700.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über ein weiteres erfreuliches Ergebnis informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    NIEDERSACHSEN
     
    Die Primärkassen in Niedersachsen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin