Schlagwort: VERGUTUNGSSATZE

  • 22. Juli 2020 | Auch Thüringen: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze im Rehasport!

    22. Juli 2020 | Auch Thüringen: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze im Rehasport!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    auch in THÜRINGEN gibt es eine BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE PRIMÄRKASSEN um 10 Prozent für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020.
     
    Die Tariftabelle für Thüringen auf unserer Homepage wird kurzfristig entsprechend angepasst.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 17. Juli 2020 | Erfolg in Sachsen – Befristete Erhöhung der Vergütung im Rehasport!

    17. Juli 2020 | Erfolg in Sachsen – Befristete Erhöhung der Vergütung im Rehasport!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wieder ein kleiner Erfolg!
     
    SACHSEN | BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE PRIMÄRKASSEN
     
    Die Primärkassen in Sachsen haben uns soeben informiert:
     
    „Die letzten Wochen und Monate waren eine herausfordernde Zeit und auch jetzt sind noch nicht alle Hürden der Corona-Krise genommen. Für einige Leistungserbringerbereiche wurden Schutzschirme zur Abfederung der wirtschaftlichen Situation gespannt. Dies ist im Bereich des Rehabilitationssports leider nicht passiert.
     
    Dies ist den Primärkassen in Sachsen bewusst. Wichtig war es daher für uns, Ihnen ein Zeichen der Solidarität zu senden.   
     
    Mit dem Ziel,
     
       die Versorgungsstrukturen zu erhalten,
       die Leistungserbringer in der herausfordernden Situation zu unterstützen und  
       gleichzeitig die bevorstehende Sommerzeit/pause zu berücksichtigen
     
    bieten wir Ihnen eine zeitlich begrenzte Vergütungsanpassung in Höhe von 10 Prozent (auf Basis der aktuellen Vergütung) im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 an.“
     
    Die Tariftabelle für Sachsen auf unserer Homepage wird natürlich kurzfristig entsprechend angepasst.
     
    Wir bemühen uns weiter, ähnliche Ergebnisse auch in anderen Bundesländern zu erzielen.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 27. Juni 2020 | Wir hatten erfolgreiche Gespräche mit den Krankenkassen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    im Rahmen der Gespräche mit den Krankenkassen konnten in den vergangenen, schwierigen Wochen seit März einige Punkte erreicht werden:
     
    Unbürokratische Verlängerung des Genehmigungszeitraums | sofortige (Zwischen-) Abrechnung, unabhängig von den vertraglichen Regelungen | Tele-/Online-Angebote | Rehasport im Freien | Aussetzen der Günstigkeitsklausel bei den Ersatzkassen
     
    Aktuell bemühen wir uns darum, den erhöhten Aufwand durch die einzuhaltenden Hygieneanforderungen und die reduzierten Gruppengrößen durch eine (temporäre) Anhebung der Preise abzubilden. Gerade der zweite Punkt gestaltet sich als äußerst schwierig, da die Krankenkassen rechtlich nicht einfach Geld als Ausgleich für „weggebliebene“ Teilnehmer zahlen dürfen. Nachdem die Krankenkassen sich u.a. deshalb äußerst schwergetan haben, können wir einen ersten Erfolg verbuchen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE DURCH DIE ERSATZKASSEN IN PANDEMIEZEITEN
     
    Die von uns vorgetragene Problematik wurde in den zuständigen Verbandsgremien mit den Vorständen der Ersatzkassen im Juni intensiv beraten. Im Ergebnis haben sich die Ersatzkassen für eine Vergütungserhöhung von 10 v. H. der aktuellen Vergütungssätze für den Rehabilitationssport – befristet für das 3. Quartal 2020 – ausgesprochen.
     
    Dies führt für den Zeitraum 1. Juli – 30. September 2020 bei den Ersatzkassen zu folgenden Preisen:
     
    Allg. Rehabilitationssport Pos.-Nr. 604503 6,09 EUR
    Rehasport für Kinder Pos.-Nr. 604511 9,35 EUR
    Rehasport im Wasser Pos.-Nr. 604509 8,61 EUR
    Herzsport Pos.-Nr. 604504 9,68 EUR
    Rehasport für Schwerstbehinderte Pos.-Nr. 604507 13,75 EUR
     
    Bitte informieren Sie Ihre Abrechnungsdienstleister. Wir werden kurzfristig unsere Preistabellen anpassen.

     
    BREMEN | HINWEIS ZUR VERLÄNGERUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNTERBRECHUNG DURCH DIE COVID-19-PANDEMIE
     
    Die Krankenkassen in Bremen haben uns als erste darüber informiert, dass (mindestens!) der Zeitraum vom 16.03. bis 31.05.2020 (= 11 Wochen) als Verlängerung über den eigentlichen Beendigungszeitraum hinaus „angehängt“ werden kann. Hierzu ist vom Anbieter auf der Verordnung (Muster 56), neben die Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse (auf der Rückseite) ein (handschriftlicher) Vermerk, wie „Genehmigungszeitraum verlängert wegen COVID-19-Pandemie“, aufzubringen. Sollten die Krankenkassen auf Bundesebene einen weitergehenden Verlängerungszeitraum beschließen, gilt dieser dann auch für Bremen.

     
    BERLIN | SARS-COV-INFEKTIONSSCHUTZVERORDNUNG
     
    In Berlin löst die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung die bisherigen SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ab. Damit werden die seit Mitte März mehrmals weiter entwickelten Regelungen deutlich entschlackt, vereinfacht und auf das Wesentliche konzentriert: die Abstands- und Hygieneregeln. Die Regelungen zu den Gruppengrößen sind somit aufgehoben, es gilt „lediglich“ ein Anstand von 1,5 m. Schwimmbäder dürfen (nur) mit Genehmigung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes geöffnet werden.
  • NEUE VEREINBARUNGEN RENTENVERSICHERUNG

    Mit zwei weiteren Rentenversicherungen konnten Vereinbarungen getroffen werden:
    • DRV Baden-Württemberg: gültig ab 1. Januar 2020
    • DRV Bund: gültig ab 1. März 2020
    Die jeweils geltenden Vergütungssätze sind in die Übersichten aufgenommen worden.