Autor: Sabine Knappe

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2026 Q I

    Die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2026 liegt vor.

    Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Rehabilitationssport sind auch zu Beginn des Jahres 2026 weiter gestiegen. Im ersten Quartal wurden bundesweit rund 77,0 Millionen Euro für Rehasport ausgegeben. Im ersten Quartal 2025 waren es rund 70,8 Millionen Euro. Das entspricht einem Anstieg von 9 Prozent.

    Damit erreicht der Rehasport einen neuen Höchstwert für das erste Quartal. Diese Entwicklung ist für die Anbieter erfreulich – sie sollte allerdings differenziert betrachtet werden. Denn steigende GKV-Ausgaben bedeuten nicht automatisch, dass die Zahl der Teilnehmenden im gleichen Umfang gestiegen ist.

    Aus unserer Sicht lässt sich die Entwicklung nicht auf einen einzelnen Grund zurückführen. Neben einer weiterhin hohen Nachfrage nach Rehasport dürften insbesondere Folgeverordnungen, der Genehmigungsverzicht vieler Krankenkassen und die Entwicklung der Vergütungssätze eine Rolle spielen.

    Steigende Ausgaben müssen nicht allein auf eine wachsende Zahl von Rehasportlern zurückzuführen sein. Sie können auch dadurch entstehen, dass Folgeverordnungen eine deutlich längere Teilnahme am Rehabilitationssport ermöglichen.

    Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Genehmigungsverzicht. Wenn eine Krankenkasse auf die Genehmigung einer Rehasportverordnung verzichtet, entfällt für Versicherte zum einen ein administrativer Schritt zwischen ärztlicher Verordnung und Beginn des Rehasports. Denn je einfacher der Zugang zum Rehasport organisiert ist, desto geringer sind bürokratische Hürden für die Teilnehmer. Zum anderen hat der Genehmigungsverzicht auch Einfluss auf die Anzahl der Inanspruchnahme von Folgeverordnungen.

    Auch die Vergütungssätze sind im Jahr 2026 erneut gestiegen. Für die Interpretation der Ausgaben der GKV im ersten Quartal ist dies ebenfalls entscheidend. Wenn eine einzelne Teilnahme höher vergütet wird als im Vorjahr, steigen die GKV-Ausgaben bereits bei einer gleichbleibenden Zahl erbrachter Leistungen.

    Gleichzeitig ist ein Anstieg der Vergütungssätze wichtig, um die wirtschaftliche Realität der Anbieter abzubilden. Denn auch die Personal-, Miet-, Energie- und Verwaltungskosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen.

    Für Rehasportanbieter ist die Entwicklung grundsätzlich positiv. Nach den massiven Einbrüchen während der Pandemie liegen die GKV-Ausgaben für Rehabilitationssport inzwischen deutlich über dem Niveau vor Corona. Auch die Zahlen für das erste Quartal 2026 bestätigen damit den positiven Trend der vergangenen Jahre.

    Bei aller notwendigen Differenzierung der Ursachen bleibt festzuhalten: Der Rehabilitationssport entwickelt sich auf hohem Niveau weiter.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Rehasportangebot wächst trotz Anbieterrückgang

    Zum 01.07.2026 hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) seine aktuelle Statistik zu den anerkannten Rehabilitationssportangeboten veröffentlicht. Im Vergleich zum Report 03/2026 wurden bundesweit 50 Leistungserbringer weniger erfasst. Gleichzeitig ist die Zahl der angebotenen Rehasportgruppen leicht gestiegen, um 642 Gruppen.

    Mit Stand 01.07.2026 sind im vdek-System insgesamt 8.060 Leistungserbringer mit 103.372 anerkannten Rehasportgruppen erfasst.

    Diese Entwicklung zeigt, dass weiterhin eine hohe Nachfrage nach Rehasport besteht und die Leistungserbringer ihre Angebote ausbauen.

    Besonders erfreulich ist die Entwicklung im Bereich des Herzsports. Die Anzahl der anerkannten Herzgruppen ist gegenüber dem letzten Quartal um 90 Gruppen gestiegen.

    Insgesamt sind nun 7.201 Herzgruppen registriert.

    Eine positive Entwicklung gibt es im Bereich des Rehabilitationssports für Kinder. Gegenüber dem letzten Bericht wurden hier 15 zusätzliche Gruppen erfasst. Damit stehen bundesweit aktuell 1.620 Angebote für Kinder zur Verfügung.

    Am Ende ist dies aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Immer mehr Kinder und Jugendliche bewegen sich im Alltag zu wenig. Bewegungsmangel, steigende Bildschirmzeiten und ein insgesamt inaktiver Lebensstil führen bereits in jungen Jahren zu gesundheitlichen Problemen wie Übergewicht, Haltungsschäden oder motorischen Defiziten. Der Rehabilitationssport kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, um Bewegung wieder nachhaltig in den Alltag zu integrieren und gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, das Angebot an Rehasportgruppen für Kinder bundesweit weiter auszubauen und wohnortnah verfügbar zu machen. Nur so kann der wachsende Bedarf langfristig gedeckt werden.

    Fazit: Die aktuelle vdek-Statistik zeigt, dass sich das Rehabilitationssportangebot in Deutschland insgesamt weiterhin auf einem hohen Versorgungsniveau bewegt. Positiv ist insbesondere, dass die Zahl der Rehasportgruppen trotz eines leichten Rückgangs bei den Leistungserbringern weiter wächst.

  • AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    AOK PLUS: Abrechnung von Rehasport-Leistungen nur noch elektronisch möglich

    Kürzlich uns erreichte die Rückmeldung eines Mitglieds, dass eine eingereichte Papierabrechnung von der AOK PLUS mit dem Hinweis zurückgewiesen wurde, dass die Abrechnung ausschließlich elektronisch gemäß § 302 SGB V erfolgen muss.

    Um die aktuelle Praxis zu klären, haben wir direkt bei der AOK PLUS nachgefragt. Die Krankenkasse hat bestätigt, dass Papierabrechnungen nicht mehr akzeptiert werden.

    Vertragliche Grundlage

    Bereits die Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports zwischen der AOK PLUS und unserem Verband regelt in § 10 Abs. 3, dass Rehabilitationssportanbieter sowie deren beauftragte Abrechnungsstellen die erbrachten Leistungen im Wege der elektronischen Datenübertragung oder auf maschinell verwertbaren Datenträgern übermitteln müssen.

    Umsetzung durch die AOK PLUS

    Nach Auskunft der AOK PLUS wird diese vertragliche Regelung seit Frühjahr 2021 in Sachsen und Thüringen konsequent umgesetzt. Hintergrund ist unter anderem der bedarfsgerechte Einsatz personeller Ressourcen.

    Die AOK PLUS stellt hierzu klar:

    „Abrechnungen ohne DTA-Anlieferung sind leider nicht mehr möglich.“

    Was bedeutet das für Sie?

    Anbieter, die ihre Leistungen gegenüber der AOK PLUS abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg erfolgt. Papierabrechnungen werden von der Krankenkasse nicht mehr bearbeitet und können zurückgewiesen werden.

    Bitte prüfen Sie daher Ihren aktuellen Abrechnungsprozess.

    HinweisAuch in anderen Bundesländern ist die Abrechnung per Datenträgeraustausch vertraglich geregelt. Anbieter sollten sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten der Abrechnung über den Datenträgeraustausch (DTA) beziehungsweise auf elektronischem Weg informieren.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.03.2026) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Im Vergleich zum letzten Report aus dem August 2025 gibt es weniger Leistungserbringer. Die Anzahl der Gruppen ist allerdings stabil geblieben. Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist von 1.633 auf 1.605 leicht gesunken.

    Zusätzlich gibt es erstmals eine Übersicht der prozentualen Verteilung der Gruppen auf die gemeldete Hauptindikation. Der größte Anteil der Gruppen fällt mit ca. 82% in das Profil Orthopädie. Auf die Indikation Herzerkrankungen entfallen ca.7,2% der Gruppen, Innere Medizin ca. 3,6%, Intellektuelle Beeinträchtigungen ca. 2,1%, Neurologie 1,9% und Krebserkrankungen ca. 1,6%.

    Die Auswertung verdeutlicht einmal mehr die Versorgungsdefizite im Rehabilitationssport außerhalb des orthopädischen Bereichs. Während der überwiegende Teil der Angebote auf orthopädische Indikationen entfällt, sind andere, teils ebenso relevante Indikationsbereiche weiterhin stark unterrepräsentiert. Die Bereiche Psychiatrie und Sensorik sind überhaupt nicht abgebildet.

    Mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit sowie der Entwicklung spezifischer Aus- und Fortbildungsangebote setzt sich der RSD dafür ein, die Angebotsvielfalt zu erweitern und die Versorgung in bislang wenig berücksichtigten Bereichen nachhaltig zu verbessern.

    Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

  • Vergütungssätze 2026

    Vergütungssätze 2026

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    seit dem 01.01.2026 gelten nahezu flächendeckend neue Vergütungssätze für alle Kostenträger. Eine Ausnahme bilden Niedersachsen, Rheinland Pfalz und Baden-Württemberg: In Niedersachsen gelten die Vergütungssätze für AOK, BKK, IKK und SVLFG erst ab dem 01.03.2026 und in Rheinland Pfalz ab dem 01.04.206. In Baden-Württemberg steht der endgültige Abschluss der Vergütungsvereinbarung mit der IKK noch aus.
    Wie immer finden Sie die aktuellen und die  historischen Vergütungssätze (ab 2024) in unserem Vergütungssatzfinder.

  • Aktivrente im Rehabilitationssport: Ein Baustein zur Fachkräftesicherung

    Aktivrente im Rehabilitationssport: Ein Baustein zur Fachkräftesicherung

    Der Rehabilitationssport ist eine wichtige Säule unseres Gesundheitssystems. Damit Rehasportangebote verlässlich durchgeführt werden können, braucht es qualifizierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Deren Gewinnung und langfristige Bindung stellen viele Anbieter jedoch zunehmend vor Herausforderungen.

    Mit der sogenannten Aktivrente wird es für Rentnerinnen und Rentner attraktiver, auch nach dem Eintritt in den Ruhestand beruflich aktiv zu bleiben. Daraus ergeben sich auch für den Rehabilitationssport neue Perspektiven – insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels und der steigenden Nachfrage nach Rehasportangeboten infolge des demografischen Wandels.

    Die Aktivrente ermöglicht es Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, neben dem Bezug ihrer Altersrente weiterhin erwerbstätig zu sein, ohne dass eine Hinzuverdienstgrenze gilt. Die Rente wird also nicht gekürzt. Voraussetzung ist, dass die Regelaltersgrenze erreicht wurde, eine Altersrente bezogen wird und eine Erwerbstätigkeit aufgenommen oder fortgeführt wird.

    Für den Rehabilitationssport kann diese Regelung klare Vorteile mit sich bringen. Erfahrene Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die auch im Rentenalter weiter tätig bleiben, verfügen oft über langjährige Praxis, hohe soziale Kompetenz und einen sicheren Umgang mit den Teilnehmenden. Zugleich sind sie vielfach flexibel einsetzbar. Dieses Potenzial kann dazu beitragen, bestehende Versorgungsstrukturen zu stabilisieren und Angebote aufrechtzuerhalten.

    Gerade in Zeiten wachsender Nachfrage kann die Aktivrente damit ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung im Rehasport sein. Sie eröffnet Anbietern zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Personal im System zu halten und wertvolle Erfahrung weiterhin zu nutzen.

    Gleichzeitig kann die Aktivrente strukturelle Maßnahmen zur Fachkräftesicherung nicht ersetzen. Sie ist sinnvoll, wenn sie gezielt und planvoll in eine nachhaltige Personalstrategie eingebunden wird. Die langfristige Zukunftsfähigkeit des Rehabilitationssports wird weiterhin davon abhängen, neue Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu gewinnen, auszubilden und dauerhaft an das Arbeitsfeld zu binden.

    Fazit:

    Die Aktivrente ist auch für den Rehabilitationssport ein positiv zu bewertendes Instrument. Sie kann helfen, erfahrene Fachkräfte länger im Einsatz zu halten und damit einen Beitrag zur Sicherung der Angebotsstrukturen zu leisten. Als alleinige Lösung für den Fachkräftemangel reicht sie jedoch nicht aus.

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q III

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q III

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das III. Quartal 2025 liegt vor.

    Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind im III. Quartal 2025 im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum 2024 unverändert geblieben.

    Insgesamt aber sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen in den ersten drei Quartalen 2025 gegenüber dem Vorjahr um rund 7,8 % gestiegen. Damit liegt das Ausgabenwachstum deutlich über dem Zuwachs der Beitragseinnahmen (ca. +5,3 %). Diese Entwicklung verdeutlicht den erheblichen finanziellen Druck auf das System: Steigende Ausgaben bei gleichzeitig langsamer wachsendem Einnahmenniveau führen zu Belastungen der GKV und wirken sich auf einzelne Leistungsbereiche aus, darunter auch Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen.

    Der generelle Kostenanstieg in der GKV führt insgesamt dazu, dass das Ausgabenniveau stärker wächst als die Einnahmen. Dieser finanzielle Druck war in den Vergütungsverhandlungen in einigen Bundesländern bereits deutlich spürbar.

  • 3. Stammtisch | Vereinbarung vdek und Folgeverordnung

    3. Stammtisch | Vereinbarung vdek und Folgeverordnung

    Mit einem Stammtisch ist der RSD ins neue Jahr gestartet. Im Mittelpunkt standen die neue Vereinbarung mit dem vdek sowie die Thematik Folgeverordnung. An insgesamt drei Veranstaltungen – im Online- und Präsenzformat – nahmen rund 160 Interessierte teil. Im Folgenden wird eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte gegeben.

    Thema 1 – Vereinbarung vdek

    Am 1. Januar 2026 ist eine neue Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem Verband der Ersatzkassen (vdek) in Kraft getreten. Mit ihr haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben:

    Die erste Änderung betrifft die Anspruchnahme von Leistungen, die über den Rehasport hinausgehen.

    § 2 Abs. 4

    Die Ersatzkassen empfehlen eine Mitgliedschaft ihrer Versicherten in den Vereinen/örtlichen Trägern auf freiwilliger Basis, um die eigenverantwortliche Durchführung des Bewegungstrainings zu fördern und nachhaltig zu sichern. Eine solche Mitgliedschaft ist für die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehabilitationssport für die Dauer der Verordnung zu Lasten einer Ersatzkasse nicht verpflichtend.

    Die Versicherten müssen durch den Verein/örtlichen Träger explizit – in schriftlicher Form (z. B. Beratungsprotokoll, Freiwilligkeitserklärung) – darauf hingewiesen werden, dass es sich um zusätzliche Leistungen handelt, die auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen werden und für deren Finanzierung die Ersatzkassen im Rahmen des Rehabilitationssports nicht aufkommen.  

    Versicherte der Ersatzkassen, die eine Zusatzleistung in Anspruch nehmen, müssen mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Zusatzleistung freiwillig und die Teilnahme am Rehasport auch ohne Zusatzleistung möglich ist.

    Formulierungsvorschlag:

    “Zur Vermeidung von Missverständnissen dürfen wir Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie die vorgenannte(n) Zusatzleistung(en) freiwillig und auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen. 

    Sie sind darüber informiert worden, dass Ihnen die Teilnahme am Rehabilitationssport auch ohne Zusatzleistung möglich ist.”

    Sie können auch das RSD-Formular Freiwilligkeitserklärung bei Inanspruchnahme von Zusatzangeboten nutzen.

    Die zweite Änderung betrifft die Abrechnung der Leistung.

    § 10 Abs. 8

    Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Die Leistungserbringer können verlangen, dass jeweils quartalsweise eine Zwischenabrechnung durchgeführt wird. Der ersten Zwischenabrechnung sind die Verordnung, die Leistungszusage der Ersatzkasse und die Teilnahmebestätigung beizufügen, bei weiteren Zwischenabrechnungen Fotokopien dieser rechnungsbegründenden Unterlagen.

    Thema 2 – Folgeverordnung

    Der Genehmigungsverzicht vieler Krankenkassen in Verbindung mit Folgeverordnungen wirft eine Reihe von Fragen auf. Wann handelt es sich wirklich um eine „Folgeverordnung“? Was müssen Sie tun, wenn „Folgeverordnung“ angekreuzt ist, obwohl es sich nicht um eine Folgeverordnung handelt oder umgekehrt? Wie muss die Begründung für eine Folgeverordnung formuliert sein?

    Lesen Sie hierzu unsere Stellungnahme von RA Torsten Münnch, Justiziar des RSD. Link

    Wir danken allen Beteiligten für die engagierte Teilnahme.

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q II

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2025 Q II

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2025 liegt vor.

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe von den endgültigen Jahresergebnissen ab.


    Die Ausgaben der GKV für Rehabilitationssport sind auch im II. Quartal weiter gestiegen und erreichten damit erneut einen Höchstwert, bezogen auf die Vergleichszeiträume der Vorjahre.

    Eine mögliche Ursache für den Anstieg ist die erweiterte Leistungsnachfrage, d.h. es gibt ein gesteigertes Maß der Inanspruchnahme.
    Mit dem demografischen Wandel und der damit verbundenen Zunahme chronischer Erkrankungen steigt der Bedarf an Rehabilitationssport. Laut GKV sind die Ausgaben für Vorsorge/Rehabilitationsleistungen im 1. Halbjahr 2025 um 10,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. BMG Der Rehabilitationssport verzeichnet dabei einen der größten Ausgabenzuwächse.
    Nach den pandemiebedingten Rückgängen (insbesondere 2020) steigt die Nachfrage kontinuierlich. Die Einschränkung bzw. vollständige Einstellung des Rehasports während der COVID-19-Pandemie führte und führt bis heute zu „Nachholeffekten“.

    Eine weitere Ursache für den Anstieg der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Veränderungsrate der Grundlohnsumme. Die Bruttogrundlohnsumme ist im § 71 Abs. 3 SGB V festgelegt und beschreibt die Summe aller beitragspflichtigen Arbeitsentgelte – also Entgelte, auf die auch GKV-Beiträge erhoben werden. Die Veränderungsrate der Grundlohnsumme dient u.a. als Orientierung bei den Vergütungsverhandlungen. Sie betrug für das Jahr 2023 3,45 %, für 2024 4,22 % und für 2025 4,41 %. Für 2026 geht man von 5,17 % (Prognose) aus. Seit 2022 ist also ein klarer Anstieg zu erkennen – die Grundlohnsummensteigerung liegt inzwischen über 4 %, was dem Anstieg des Lohn- und Kostenaufwandes im Gesundheitswesen geschuldet ist. Auch hierin liegt eine Ursache für die Steigerung der Ausgaben.

    Insgesamt liegt der Rehabilitationssport aber immer noch unter 0,1% (etwa bei 0,095 %), gemessen an den gesamten GKV-Leistungsausgaben.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.08.2025) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Bereichsübergreifend gibt es im Vergleich zum letzten Report aus dem Februar 2025 wieder mehr Leistungserbringer, jedoch weniger angebotene Gruppen. 

    In NRW ist sowohl die Anzahl der Leistungserbringer als auch die Anzahl der Rehasportgruppen gestiegen und liegt nun sogar etwas höher als vor einem Jahr.

    Besonders auffällig ist das Wachstum im Bereich der Herzgruppen, deren Anzahl um fast 300 gestiegen ist. Schwerpunkt des Zuwachses ist auch hier NRW.

    Eine Ursache der markanten Entwicklung in NRW ist möglicherweise die Beendigung der Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen durch den Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Hier war für die betroffenen Anbieter eine kurzfristige Neuorientierung notwendig.

    Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist von 1.715 auf 1.633 leicht gesunken.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.