Autor: Sabine Knappe

  • 1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Ab sofort verzichtet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf die Genehmigung von Erst- und Folgeanträgen für Rehabilitationssport und Funktionstraining.

    Bitte beachten Sie, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zum 01.01.2025 vom Abrechnungszentrum DAVASO GmbH, 04311 Leipzig (IK: 661430035) zum Abrechnungszentrum Emmendingen, 79310 Emmendingen (IK: 107436557) wechselt.

     

  • 15. Oktober 2024 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    15. Oktober 2024 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.08.2024) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Im Vergleich zum letzten Report aus dem Februar 2024 zeigen sich keine signifikanten Veränderungen. Positiv ist das (wenn auch nur geringfügige) Wachstum von 2,8% bei der Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

     

  • 15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2024 liegt vor.


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Auch wenn die Zahlen für das II. Quartal 2024 noch deutlich unter denen des Vergleichszeitraums im Jahr 2019 liegt, zeigen die bisherigen Werte für 2024 eine weitere Stabilisation des Rehabilitationssport nach der Pandemie.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    mit Schreiben vom 23. 08.2024 informiert uns die BKK MTU, dass sie ab dem 01.10.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Ab dem 01.10.2024 können damit alle Versicherten der BKK MTU mit ärztlicher Verordnung über Rehasport oder Funktionstraining ohne Genehmigung mit den Übungseinheiten bei Ihnen beginnen. 

    Damit unterstützen wir unsere Versicherten bei dem Bestreben mit Sport, Bewegung und Übungseinheiten gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lindern und verzichten dabei auf unnö­tige Bürokratie. 

    Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstrai­ning behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“

    Der Genehmigungsverzicht gilt für Erst- und Folgeverordnungen.

     

  • 28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2024 liegt vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
     
    Im Bereich Rehabilitationssport ist das Niveau von 2020 wieder erreicht. Die schlechten Jahre der Pandemie scheinen überwunden zu sein.
     
    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.
  • 10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK Freudenberg ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort: “Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Training starten können, verzichten wir ab dem 01.04.2024 auf die Genehmigung. Geben Sie Ihre Verordnung einfach bei einem zugelassenen Anbieter ab. Dieser rechnet die Kosten dann mit uns ab.”

    Mit der BKK Salzgitter, BKK Public und der TUI BKK wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum Genehmigungsverzicht abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.04.2024.

     

     

  • 21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. April 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.

  • 7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    7. Mai 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK ZF & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK ZF & Partner ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Knapp 2.000 Versicherte der BKK ZF & Partner haben im Jahre 2023 REHA-Sport und Funktionstraining beantragt. Zum 01.04.2024 verzichtet die BKK ZF & Partner nun auf die Genehmigung für Erst- und Verlängerungsanträge bei REHA-Sport und Funktionstraining. Voraussetzung ist lediglich die Durchführung bei anerkannten Leistungserbringern. Unsere Versicherten können dort dann ohne Vorabgenehmigung die Verordnung ihres Arztes abgeben und direkt mit den Übungseinheiten beginnen.

     

  • 6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    6. Mai 2024 | Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    die fehlende persönliche Empfangsbestätigung des Versicherten auf der Teilnahmebestätigung kann zu Absetzungen und Rückforderungen bereits gezahlter Vergütungen führen. Wir nehmen einen uns vorliegenden Fall zum Anlass, auf folgende Regelung der Rahmenvereinbarung hinzuweisen:

    “17.2 Der Teilnahmenachweis hat durch Unterschrift des bzw. der Teilnehmenden für jede Übungsveranstaltung zu erfolgen.”

    Der Versicherte muss mit seiner Unterschrift den Erhalt der Leistung bestätigen. Die Unterschrift sollte mit vernünftiger Sicherheit Rückschlüsse auf die Identität des Versicherten geben. Kürzel, Kreuze, Gekritzel oder Zeichnungen sind daher nicht ausreichend, da sie auf die bewusste Abkürzung des Namens schließen lassen. Grundsätzlich sollte der Versicherte immer gleich unterschreiben. 

    Eine rechtsgültige Unterschrift in Deutschland definiert der BGH wie folgt:

    • individueller und charakteristischer Schriftzug (einmalig)
    • Rückschluss auf den Namen
    • einzelne klar erkennbare Buchstaben 
    • Identität des Unterschreibenden adäquat kennzeichnen 
    • Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennbar

    Bitte weisen Sie Ihre Rehasportteilnehmer darauf hin, dass sie auf der Teilnahmebestätigung (digital oder Papier) eine rechtsgültige Unterschrift setzen.

  • 30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    30. April 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK VERBUNDPlus

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK VERBUNDPlus hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationssport.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die BKK VERBUNDPlus ist für den verordneten Zeitraum für Versicherte der BKK VERBUNDPlus ab dem 01.06.2024 nicht mehr erforderlich.

    Die BKK VERBUNDPlus behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, wenn die Verordnung nicht gem. Punkt 14.2 der Rahmenvereinbarung vollständig ausgefüllt ist.

    14.2

    Die Verordnung muss enthalten:

    1. die Diagnose nach ICD-10-GM, ggf. die Nebendiagnosen, soweit sie Berücksichtigung finden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit haben
    2. die Gründe und Ziele, weshalb Rehabilitationssport/Funktionstraining (weiterhin) erforderlich ist; dazu sind auch Angaben über die vorliegenden Funktionseinschränkungen und zur psychischen und physischen Belastbarkeit zu machen
    3. die Dauer des Rehabilitationssports bzw. des Funktionstrainings
    4. eine Empfehlung für die Auswahl der für die Behinderung geeigneten Rehabilitationssportart bzw. Funktionstrainingsart, bei Herzgruppen die Empfehlung zur Übungs- oder Trainingsgruppe sowie bei Bedarf die Empfehlung zur Durchführung von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Mädchen und für besondere Inhalte des Rehabilitationssports
    5. bei weiteren Verordnungen ergänzend die Gründe, warum der oder die Versicherte nicht oder noch nicht in der Lage ist, die erlernten Übungen selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
    6. Bei Verordnungen für schwerstbehinderte Menschen ist der erhöhte Teilhabebedarf anzugeben.

    (Rehabilitationssport und Funktionstraining | Rahmenvereinbarung |BAR-Frankfurt.de | 2022

    Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation)

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.