Autor: Sabine Knappe

  • Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q IV

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das IV. Quartal 2024 liegt vor.

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Im Jahr 2024 erreichen die Gesamtausgaben fast das Niveau von 2019. Im IV. Quartal 2024 sind die Ausgaben sogar identisch mit dem IV. Quartal 2019. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.02.2025) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Bereichsübergreifend gibt es  im Vergleich zum letzten Report aus dem August 2024 weniger Leistungserbringer, jedoch mehr angebotene Gruppen. Die Anzahl der Herzgruppen ist leicht gesunken.
    Sowohl weniger Leistungserbringer als auch weniger Rehasportgruppen gibt es in NRW. Dies kann damit zusammenhängen, dass der Landessportbundes NRW die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen zum 31.12.2024 beendet hat. Der vdek geht davon aus, dass die Anzahl an Angeboten in NRW im Laufe des ersten Halbjahres wieder steigen wird, sobald sich die Anbieter neu anerkennen lassen. 

    Die Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder ist um fast 100 auf eine Gesamtzahl von 1.715 gestiegen.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

     

  • 5. Februar 2025 | GENEHMIGUNGSVERZICHT Knappschaft ab 01.04.2025

    5. Februar 2025 | GENEHMIGUNGSVERZICHT Knappschaft ab 01.04.2025

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Knappschaft hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationsport (Erst- und Folgeverordnung). Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die Knappschaft ist ab 01.04.2025 nicht mehr erforderlich.

    Die Knappschaft behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels, bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums oder fehlender Begründung für eine Folgeverordnung.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

     

     

  • 4. Februar 2025 | Neue Vergütungssätze der Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland ab 01.10.2024 und in Hessen ab 01.01.2025

    4. Februar 2025 | Neue Vergütungssätze der Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland ab 01.10.2024 und in Hessen ab 01.01.2025

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    für Rheinland-Pfalz und Saarland gelten für die Primärkassen rückwirkend ab dem 01.10.2024 neue Vergütungssätze. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.

    Ab dem 01.04.2026 werden die Vergütungssätze jeweils um die Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.

    Die Primärkassen in Hessen haben uns über die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 geltenden neuen Vergütungssätze informiert. Bitte entnehmen Sie diese unserem Vergütungssatzfinder.

    Beginnend mit dem 01.01.2026 werden die Vergütungssätze jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres um die prozentuale Steigerung der Grundlohnsumme nach § 71 Abs. 3 SGB V angehoben.

  • 9. Januar 2025 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q III

    9. Januar 2025 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q III

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das III. Quartal 2024 liegt vor.


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Die Zahlen für 2024 nähern sich sehr deutlich denen vor der Pandemie an. Schaut man allein auf das III. Quartal 2024, liegen die Ausgaben für den Rehabilitationssport sogar über denen des Vergleichszeitraums im Jahr 2019.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    6. Januar 2025 | Vergütungssätze DRV ab 01.01.2025

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    seit 1. Januar 2025 gelten für alle Rentenversicherungsträger neue Vergütungssätze der DRV Bund. Diese wurden um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) von 4,41 % angehoben.

    Die Anpassung der Vergütungssätze durch die DRV Bund erfolgt jährlich.

  • 29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    29. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSSÄTZE AB 01.01.2025 IN VIELEN BUNDESLÄNDERN

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gelten in vielen Bundesländern neue Vergütungssätze. Sie finden diese, wie alle anderen aktuellen Vergütungssätze, wie immer in unserem Vergütungssatzfinder.

    Über die bundesweit gültigen Beträge der Ersatzkassen und der DGUV sowie die Vergütungssätze der Primärkassen in Sachsen-Anhalt hatten wir bereits informiert. 

    Für die ab dem 01.01.2025 gültige Vergütungsvereinbarung mit den Primärkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Laufzeit 24 Monate. Zum 01.01.2026 erhöhen sich die Beträge um die Veränderungsrate der Grundlohnsumme (GLS) für 2026.

    Für die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg gelten ab 01.01.2025 ebenfalls neue Vergütungssätze. Diese wurden um die aktuelle GLS von 4,41 % erhöht.

    In Sachsen und Thüringen gelten die neuen Vergütungsvereinbarungen ab 01.01.2025 für 36 Monate und erhöhen sich jährlich um die Veränderungsrate der jeweiligen GLS.

    Die Vergütungssätze mit der AOK Baden-Württemberg für 2025 konnten ebenfalls verabschiedet werden.

    Bitte nutzen Sie unseren Vergütungssatzfinder.

  • 20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gibt es einen eigenen Verordnungsvordruck der DGUV für Rehabilitationssport und Funktionstraininig.

    Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Als Ergebnis dieses Förderungsziels ist die DGUV seit längerer Zeit bemüht, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bekannter zu machen und die Anzahl der Verordnungen zu erhöhen. Mit der Einführung eines eigenen Verordnungsformulars sollen die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für dieses Leistungsangebot weiter gesteigert werden. 

    Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten – also bis 31.12.2025 – kann die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings wie bisher (z. B. „Privatrezept“) erfolgen. Diese Regelung richtet die DGUV ausschließlich an die verordnenden Ärztinnen/Ärzte! Hinsichtlich der Nutzung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 01.01.2026 hinaus.

  • 19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder;

    immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen.
    Der Genehmigungsverzicht gilt sowohl für die Erst- als auch für die Folgeverordnung.
    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.
    Da bei einem Genehmigungsverzicht die Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse entfällt, geht diese auf den Rehasportanbieter über. Er muss nun die Verordnung (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau kontrollieren, damit es bei der Abrechnung nicht zu Absetzungen kommt.
    Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.
    Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.
     
    Neu: Genehmigungsverzicht ab 01.01.2025:
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • Bosch BKK
    • Heimat Krankenkasse (BKK)
    • BKK Diakonie
    • BKK Faber-Castell & Partner seit 01.07.2024
    Weitere Informationen zum Genehmigungsverzicht finden Sie hier
     
    Damit Sie als Rehasportanbieter in Zusammenhang mit dem Genehmigungsverzicht sicher in der Lage sind, die Verordnungen kompetent zu prüfen und auch Details nicht zu übersehen, bietet der RSD für seine Mitglieder kostenfreie Infoveranstaltungen jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr an:
     
    • 08. Januar 2025
    • 16. Januar 2025
    • 28. Januar 2025
    • 10. Februar 2025
    • 27. Februar 2025
     
    Zusätzlich informieren wir Sie bei den Infoveranstaltungen über die neuen Verordnungsformulare der DGUV sowie zum Thema Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.
     
    Zu den Veranstaltungen können Sie sich HIER anmelden.

     

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.