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  • 20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    20. DEZEMBER 2024 | EIGENES VERORDNUNGSFORMULAR DER DGUV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab dem 01.01.2025 gibt es einen eigenen Verordnungsvordruck der DGUV für Rehabilitationssport und Funktionstraininig.

    Der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Als Ergebnis dieses Förderungsziels ist die DGUV seit längerer Zeit bemüht, den Rehabilitationssport und das Funktionstraining bekannter zu machen und die Anzahl der Verordnungen zu erhöhen. Mit der Einführung eines eigenen Verordnungsformulars sollen die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für dieses Leistungsangebot weiter gesteigert werden. 

    Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 01.01.2025 verordnet werden. Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten – also bis 31.12.2025 – kann die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings wie bisher (z. B. „Privatrezept“) erfolgen. Diese Regelung richtet die DGUV ausschließlich an die verordnenden Ärztinnen/Ärzte! Hinsichtlich der Nutzung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 01.01.2026 hinaus.

  • 19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    19. Dezember 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK Rheinland/Hamburg, Bosch BKK, Heimat Krankenkasse (BKK), BKK Diakonie, BKK Faber-Castell & Partner

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder;

    immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen.
    Der Genehmigungsverzicht gilt sowohl für die Erst- als auch für die Folgeverordnung.
    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.
    Da bei einem Genehmigungsverzicht die Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse entfällt, geht diese auf den Rehasportanbieter über. Er muss nun die Verordnung (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau kontrollieren, damit es bei der Abrechnung nicht zu Absetzungen kommt.
    Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.
    Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.
     
    Neu: Genehmigungsverzicht ab 01.01.2025:
    • AOK Rheinland/Hamburg
    • Bosch BKK
    • Heimat Krankenkasse (BKK)
    • BKK Diakonie
    • BKK Faber-Castell & Partner seit 01.07.2024
    Weitere Informationen zum Genehmigungsverzicht finden Sie hier
     
    Damit Sie als Rehasportanbieter in Zusammenhang mit dem Genehmigungsverzicht sicher in der Lage sind, die Verordnungen kompetent zu prüfen und auch Details nicht zu übersehen, bietet der RSD für seine Mitglieder kostenfreie Infoveranstaltungen jeweils von 18:00 bis 19:30 Uhr an:
     
    • 08. Januar 2025
    • 16. Januar 2025
    • 28. Januar 2025
    • 10. Februar 2025
    • 27. Februar 2025
     
    Zusätzlich informieren wir Sie bei den Infoveranstaltungen über die neuen Verordnungsformulare der DGUV sowie zum Thema Unterschrift auf der Teilnahmebestätigung.
     
    Zu den Veranstaltungen können Sie sich HIER anmelden.

     

  • 02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    02. DEZEMBER 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN SACHSEN-ANHALT

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2025 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze. Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) schließen sich den Vergütungssätzen des vdek an.

    Die Anhebung der Preise für den Rehasport orientiert sich an der vom BMG festgelegten durchschnittlichen Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder aller Krankenkassen in Höhe von 4,22 % (Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/budgetverhandlungen/gl_veraenderungsrate/gl_veraenderungsrate.jsp

    Die wesentlichen Positionsnummern aus Sicht des RSD sind:

    • 604503 – Rehabilitationssport Erwachsene Allgemein + 4,22 %
    • 604509 – Rehabilitationssport für Erwachsene im Wasser + 6,05 % 
    • 604504 – Rehabilitationssport für Erwachsene in Herzgruppen + 4,27%.

    Die Primärkassen in Sachsen-Anhalt haben, wie in der Vergangenheit, eine Anpassung der Vergütungssätze gemäß der Veränderungsrate der Grundlohnsumme vorgenommen.  Zum 01.01.2025 erhöhen sich damit die einzelnen Positionen im Rehasport um 4,41%. 

    Die neuen Vergütungssätze finden Sie wie gewohnt in unserem Vergütungssatzfinder.

  • 1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    1. NOVEMBER 2024 | BKK Gildemeister Seidensticker: GENEHMIGUNGSVERZICHT und Wechsel des Abrechnungszentrums

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Ab sofort verzichtet die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER auf die Genehmigung von Erst- und Folgeanträgen für Rehabilitationssport und Funktionstraining.

    Bitte beachten Sie, dass die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER zum 01.01.2025 vom Abrechnungszentrum DAVASO GmbH, 04311 Leipzig (IK: 661430035) zum Abrechnungszentrum Emmendingen, 79310 Emmendingen (IK: 107436557) wechselt.

     

  • 15. Oktober 2024 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    15. Oktober 2024 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder,

    der vdek hat die halbjährliche Statistik (Stand 01.08.2024) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Im Vergleich zum letzten Report aus dem Februar 2024 zeigen sich keine signifikanten Veränderungen. Positiv ist das (wenn auch nur geringfügige) Wachstum von 2,8% bei der Anzahl der Rehasportgruppen für Kinder.

    Es ist anzumerken, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

     

  • 15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    15. Oktober 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q II

    Liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung das II. Quartal 2024 liegt vor.


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

    Auch wenn die Zahlen für das II. Quartal 2024 noch deutlich unter denen des Vergleichszeitraums im Jahr 2019 liegt, zeigen die bisherigen Werte für 2024 eine weitere Stabilisation des Rehabilitationssport nach der Pandemie.

    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.

  • 9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    9. SEPTEMBER 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK MTU

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    mit Schreiben vom 23. 08.2024 informiert uns die BKK MTU, dass sie ab dem 01.10.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort:
    Ab dem 01.10.2024 können damit alle Versicherten der BKK MTU mit ärztlicher Verordnung über Rehasport oder Funktionstraining ohne Genehmigung mit den Übungseinheiten bei Ihnen beginnen. 

    Damit unterstützen wir unsere Versicherten bei dem Bestreben mit Sport, Bewegung und Übungseinheiten gesundheitliche Beeinträchtigungen zu lindern und verzichten dabei auf unnö­tige Bürokratie. 

    Alle anderen Regelungen gemäß der Rahmenvereinbarung zum Rehasport und Funktionstrai­ning behalten weiterhin ihre Gültigkeit.“

    Der Genehmigungsverzicht gilt für Erst- und Folgeverordnungen.

     

  • 28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    28. Juni 2024 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2024 Q I

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Übersicht der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2024 liegt vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
     
    Im Bereich Rehabilitationssport ist das Niveau von 2020 wieder erreicht. Die schlechten Jahre der Pandemie scheinen überwunden zu sein.
     
    Bei der Gegenüberstellung der Zahlen im Jahresvergleich ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnung zeitverzögert zur Leistungserbringung erfolgt. Es gibt Rehasportanbieter, die quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder erst nach Abschluss der Maßnahme abrechnen.
  • 10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    10. Juni 2024 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: BKK Freudenberg, BKK Salzgitter, BKK Public, TUI BKK

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    auf ihrer Homepage informiert die BKK Freudenberg ihre Versicherten, dass sie seit dem 01.04.2024 auf die Genehmigung bei Rehasport und Funktionstraining verzichtet.
    Es heißt dort: “Damit Sie so schnell wie möglich mit Ihrem Training starten können, verzichten wir ab dem 01.04.2024 auf die Genehmigung. Geben Sie Ihre Verordnung einfach bei einem zugelassenen Anbieter ab. Dieser rechnet die Kosten dann mit uns ab.”

    Mit der BKK Salzgitter, BKK Public und der TUI BKK wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum Genehmigungsverzicht abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.04.2024.

     

     

  • 21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    21. Mai 2024 | Neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    rückwirkend ab 1. April 2024 gelten neue Vergütungssätze für die Primärkassen in Niedersachsen.

    Der Vergütungssatzfinder ist aktualisiert.