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  • 03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    03. Januar 2024 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNG AOK UND SVLFG BADEN-WÜRTTEMBERG

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse (SVLFG) neue Vergütungssätze.

    Bitte denken Sie daran, ab dem 1. Januar 2024 gilt für die AOK Baden-Württemberg ein Genehmigungsverzicht für die ärztliche Verordnung Rehabilitationssport (Muster 56).

  • 31. DEZEMBER 2023 | Archiv Chronologie 2023 zum Beitrag „Aktuelle Preise + Vereinbarungen mit den Kostenträgern + Besonderheiten bei der Genehmigung“

     

    Chronologie 2023

     
     
    29.12.2023
    Neue Vergütungsvereinbarungen VDEK, DGUV und Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland
    Genehmigungsverzicht AOK Baden-Württemberg und AOK Bayern
    31.10.2023
    Preise der DRV Hessen ab 01.11.2023 + Entfall der Abrechnung über den Verband
    13.10.2023
    Genehmigungsverzicht bei der AOK Nordost

    17.04.2023
    Die Preise der Kostenträger in NRW, mit Gültigkeit auch in Hamburg (AOK, BKK, IKK) und Schleswig-Holstein (AOK, BKK) sowie für die Knappschaft und die Knappschaft-Bahn-See bundesweit stehen nun endgültig fest.
    03.03.2023
    Neue Preise in Bayern ab 01.04.2023 | Preise DRV Baden-Württemberg und DRV Mitteldeutschland ab 01.01.2023 stehen fest

    27.03.2023

    Genehmigungsverzicht bei der BKK PFAFF
    22.03.2023 
    Informationen zur Postbeamtenkrankenkasse ergänzt
    13.03.2023
    Arge für Krebsbekämpfung in NRW übernimmt die Vergütungssätze der DRV Bund
    06.03.2023
    Die Preise der Kostenträger in NRW, mit Gültigkeit auch in Hamburg (AOK, BKK, IKK) und Schleswig-Holstein (AOK, BKK) sowie für die Knappschaft und die Knappschaft-Bahn-See bundesweit, gelten unter Vorbehalt. Die Rückmeldung anderer Verbände steht noch aus.
    02.03.2023
    Genehmigungsverzicht bei der r+v BKK
    27.02.2023
    Die Preise der Kostenträger in NRW, mit Gültigkeit auch in Hamburg (AOK, BKK, IKK) und Schleswig-Holstein (AOK, BKK) sowie für die Knappschaft und die Knappschaft-Bahn-See bundesweit, stehen nun fest.
    22.02.2023
    Die Preise der DRV Berlin-Brandenburg stehen nun fest
    07.02.2023
    Die Preise der DRV Saarland stehen nun fest
    24.01.2023
    Die Preise der Krankenkassen in Bremen stehen nun fest
    18.01.2023
    Die Preise der Krankenkassen in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, der Kostenträger in Niedersachsen sowie für die DRV Bund, DRV Nord, DRV Rheinland-Pfalz und die Unfallversicherung ab 01.01.2023 stehen fest
  • 29. DEZEMBER 2023 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK BADEN-WÜRTTEMBERG UND AOK BAYERN

    29. DEZEMBER 2023 | GENEHMIGUNGSVERZICHT NEU: AOK BADEN-WÜRTTEMBERG UND AOK BAYERN

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    immer mehr Krankenkassen führen für die ärztliche Verordnung über Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht ein. Das heißt, die Versicherten können direkt nach Ausstellung der Verordnung durch den Arzt mit dem Rehasport beginnen und müssen keine Kostenübernahmeerklärung durch ihre Krankenkasse einholen.

    Der Genehmigungsverzicht gilt sowohl für die Erst- als auch für die Folgeverordnung.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

    Da bei einem Genehmigungsverzicht die Prüfung der Verordnung durch die Krankenkasse entfällt, geht diese auf den Rehasportanbieter über. Er muss nun die Verordnung (Muster 56) vor dem Beginn des Rehasports sehr genau kontrollieren, damit es bei der Abrechnung nicht zu Absetzungen kommt. 

    Der Rehasportanbieter muss insbesondere prüfen, ob der Arztstempel vorhanden ist sowie die Unterschrift des Arztes und das Datum der Ausstellung angegeben sind.

    Bei Folgeverordnungen muss die medizinische Begründung des Arztes für die Notwendigkeit zur Fortführung des Rehabilitationssports zwingend auf der Verordnung vermerkt sein.

    Aktuell gilt für folgende Krankenkassen ein Genehmigungsverzicht:

    • IKK Südwest in Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
    • AOK Hessen
    • AOK Rheinland-Pfalz und Saarland
    • AOK Nordost
    • BKK pronova
    • Daimler BKK
    • BKK Pfaff
    • energie BKK
    • Neu ab 01.01.2024: AOK Baden-Württemberg
    • Neu ab 01.01.2024: AOK Bayern

    Weitere Krankenkassen könnten nachziehen.

    Damit Sie als Rehasportanbieter in Zusammenhang mit dem Genehmigungsverzicht sicher in der Lage sind, die Verordnungen kompetent zu prüfen und auch Details nicht zu übersehen, bietet der RSD für seine Mitglieder kostenfreie Infoveranstaltungen an:

    • 11. Januar 2024 18:00 bis 19:30 Uhr
    • 23. Januar 2024 18: 00 bis 19:30 Uhr
    • 29. Januar 2024 18:00 bis 19:30 Uhr
    • 01. Februar 2024 18:00 bis 19:30 Uhr

    Zu den Veranstaltungen können Sie sich HIER anmelden.

     

  • 29. DEZEMBER 2023 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND

    29. DEZEMBER 2023 | NEUE VERGÜTUNGSVEREINBARUNGEN VDEK, DGUV UND PRIMÄRKASSEN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    ab 1. Januar 2024 gelten für den Verband der Ersatzkassen (vdek) neue Vergütungssätze.

    Achtung: In diesem Zusammenhang werden die zur Abrechnung anzugebenden Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) (wieder) auf einen bundesweit einheitlichen Schlüssel umgestellt (bisher 16 Schlüssel für alle Bundesländer). Bei der Abrechnung von Leistungen, die ab dem 01.01.2024 erbracht werden, ist der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) 61 00 004 anzugeben.

    Die Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) haben sich den Vergütungssätzen des vdek ab 01.01.2024 angeschlossen.

    Primärkassen Rheinland-Pfalz und Saarland

    Rückwirkend ab 01.07.2023 gelten für die Primärkassen in Rheinland-Pfalz und Saarland neue Vergütungssätze.
    Der verspätete Abschluss der neuen Vergütungsvereinbarung hing insbesondere mit der langen Vergütungsverhandlung zum Rehabilitationssport in Herzgruppen (Pos.-Nr. 604504) zwischen den Primärkassen und dem Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen Rheinland-Pfalz e.V. zusammen.
    In der Zwischenzeit konnte aber auch bei den Positionsnummern zum Rehasport in Herzgruppen ein Abschluss erzielt werden.

  • 24. Dezember 2023 | Weihnachten 2023

    24. Dezember 2023 | Weihnachten 2023

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    in den letzten Jahren geht es besonders stürmisch zu – in der Welt, in der Gesellschaft und seit einigen Monaten auch im RSD. Wir sind froh, nach der Neuwahl am 30. November und der Mitgliederversammlung am 20. Dezember, nun hoffentlich wieder in ruhigeres Fahrwasser zu gelangen.

    Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen! Ohne die vielen positiven Rückmeldungen, Ihre Solidarität und den Zusammenhalt des gesamten Teams wären wir wohl nicht durch diese schwierige Zeit gekommen. Sturmschäden sind geblieben. Wir werden mit aller Kraft an deren Beseitigung arbeiten.

    Unser Ziel, mit Ihnen gemeinsam den Rehasport weiterzuentwickeln, ihn in seiner Rolle als wirksame Intervention bei verschiedensten Beeinträchtigungen zu stärken und die Rahmenbedingungen für Sie als Anbieter zu verbessern, haben wir trotz aller Querelen nicht aus dem Auge verloren. Gemeinsam mit unserem neuen Vorsitzenden Prof. Dr. Jörg-Rüdiger Blau sind wir auch für die Zukunft sehr gut aufgestellt. Wir freuen uns auf seine Ideen und Impulse, von denen einige bereits im Geschäftsbericht angeklungen sind.

    Ins neue Jahr werden wir mit einer für RSD-Mitglieder kostenfreien Info-Veranstaltung zum Thema Genehmigungsverzicht starten. Denn eine immer größer werdende Zahl von Krankenkassen setzt diesen ein. Die Konsequenzen für Sie als Rehasportanbieter sollten Sie genau kennen.

    Fachkräftemangel! Wenn auch nicht zum „Wort des Jahres“ gewählt, so ist er doch bis auf weiteres „Dauerbrenner“ in allen Branchen. Aber der Rehasport hat als attraktives Tätigkeitsfeld einige Vorteile beim Kampf ums Personal. Die Arbeit ist abwechslungsreich, sinnerfüllt, zukunftsorientiert und vieles mehr. Unsere Kampagne für Quereinsteiger soll Sie als Anbieter bei der Gewinnung neuer Übungsleiter unterstützen.

    2024 kann also kommen!

    Wir wünschen Ihnen ein fröhliches Weihnachtsfest, ein paar entspannte, ruhige Tage zum Kraft tanken und einen guten Start ins neue Jahr

    Ihr RSD-Team

  • 31. Oktober 2023 | Preise der DRV Hessen ab 01.11.2023 + Entfall der Abrechnung über den Verband

    31. Oktober 2023 | Preise der DRV Hessen ab 01.11.2023 + Entfall der Abrechnung über den Verband

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die DRV Hessen hat mit Schreiben vom 20.10.2023 die Vergütungsvereinbarung zum 31.10.2023 gekündigt und schließt sich ab dem 01.11.2023 den Vergütungssätzen der DRV Bund an.

    Damit entfällt auch die Verpflichtung, dass die Abrechnungen zu Lasten der DRV Hessen vom RSD vorgenommen werden müssen. Es gelten nunmehr die Regelungen der Abrechnung der DRV Bund:

    „Der Leistungserbringer rechnet halbjährlich die abgeschlossenen Fälle in listenartiger Aufstellung mit der DRV Bund ab und fügt der Abrechnung die einzelnen Verordnungen und die Teilnahmebestätigungen der Leistungsberechtigten bei (Formularsatz G850).“

    Bitte senden Sie die Unterlagen an:

    Deutsche Rentenversicherung Hessen
    Abteilung Rehabilitation und Klinikmanagement
    Sachbereich 7210
    Städelstr. 28
    60596 Frankfurt am Main

    Wir bitten Sie daran zu denken, dass die Abrechnung der Leistungen ausschließlich durch den Leistungserbringer erfolgen muss und nicht auf Dritte (z.B. Abrechnungsdienstleister) übertragen werden darf.

    „Die Abrechnung von Leistungen, die für die DRV Bund erbracht wurden, erfolgt ausschließlich unmittelbar mit der DRV Bund. Eine Inanspruchnahme von externen, privatrechtlich organisierten Abrechnungsunternehmen ist nicht zulässig. Die Regelung des § 302 SGB V, auf die die BAR-Rahmenvereinbarung verweist, beschreibt allein das maschinelle Abrechnungsverfahren zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen und ist im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung nicht anwendbar.“

    Infos zu den Vergütungssätzen und zur Abrechnung der DRV Hessen finden Sie hier.

     

     

  • 04. Oktober 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    04. Oktober 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das II. Quartal 2023 liegen nun vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 29. September 2023 | Kompaktlehrgänge für Quereinsteiger

    29. September 2023 | Kompaktlehrgänge für Quereinsteiger

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter!
    Der überall beklagte Fachkräftemangel wirkt sich auch im Rehasport stark aus. Weil Übungsleiter fehlen, können Gruppen immer wieder nicht bedarfsgerecht angeboten werden. Im Vergleich zu anderen Tätigkeitsfeldern sind aber die Hürden für den Quereinstieg im Rehasport niedrig. Innerhalb einer nur etwa vierwöchigen Kompaktausbildung kann die Berechtigung zur Anleitung von Rehasportgruppen im Profil Orthopädie erworben werden. Im kommenden Jahr bietet der RSD in Kooperation mit der es.te services GmbH mehrere dieser Lehrgänge an. Alle Informationen zur Ausbildung für Laien und Quereinsteiger finden Sie hier.

    Um Sie beim Finden potentieller Übungsleiter für Rehasport zu unterstützen, haben wir Motivationsmaterial erstellt, welches Sie für Ihre Kampagne verwenden können.

    Hier geht es zum Download für die Flyer, Handzettel und Plakate.

    Wenn Sie das Material in hoher Druck- und Papierqualität bei uns bestellen möchten, finden Sie hier das Bestellformular

     

  • 29. September 2023 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    29. September 2023 | Statistik des vdek zum Rehabilitationssport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
    der vdek hat eine halbjährliche Statistik (Stand 01.07.2023) über die Rehabilitationssportanbieter und ausgewählte Gruppenangebote zur Verfügung gestellt.

    Demnach ist im Vergleich zum letzten Report im Januar 2023 ist die Gesamtzahl der Leistungserbringer geringfügig gesunken. Die Anzahl der Gruppen verringerte sich um rund 2500, was einen Rückgang von ca. 2,4 % bedeutet. Diese Entwicklung zeichnet sich gleichermaßen bei den Herz- und Kindergruppen ab, deren Anzahl ebenfalls kleiner wurde.

    Anzumerken ist, dass dem vdek aus Bayern lediglich Struktur- aber (fast) keine Veranstaltungsdaten vorliegen. Zudem konnten bundesweit nicht alle, sondern nur solche Datensätze in die Auswertung einfließen, die korrekt und vollständig erfasst waren.

    Vor dem Hintergrund dieser Statistik haben wir auf die Zahlen des RSD geschaut: Hier stehen 23.220 aktiven Gruppen im Januar 23.500, aktive Gruppen im Juli 2023 gegenüber, was einen leichten Anstieg von ca. 1,2% bedeutet. 

     

    Rehabilitationssport | Länderbezogene Auswertung des vdek

    Bundesland

    Anzahl LE

    Anzahl Gruppen

    Baden-Württemberg

    1221

    12187

    Bayern

    309

    1426

    Berlin

    222

    4739

    Brandenburg

    251

    4984

    Bremen

    75

    830

    Hamburg

    97

    1289

    Hessen

    641

    6976

    Mecklenburg-Vorpommern

    153

    1789

    Niedersachsen

    1019

    9267

    Nordrhein-Westfalen

    1.982

    32.455

    Rheinland-Pfalz

    616

    5250

    Saarland

    276

    1580

    Sachsen

    567

    8013

    Sachsen-Anhalt

    237

    4150

    Schleswig-Holstein

    365

    3516

    Thüringen

    322

    4045

    Summe

    8.353

    102.496

    LE= Leistungserbringer

  • 27. September 2023 | Imagevideos für den Rehasport

    27. September 2023 | Imagevideos für den Rehasport

    Gartenarbeit

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    Ihre tägliche Arbeit ist es, Menschen in Bewegung zu bringen. Der Rehasport ist dafür ein sehr geeignetes Instrument. Allerdings wissen viele Versicherte nichts oder nur sehr wenig darüber. Sie haben keine Vorstellung davon, wie Rehasport funktioniert und was er mit ihnen selbst zu tun hat. Mit unseren drei kurzen Videos wollen wir den Alltagsbezug von Rehasport zeigen und deutlich machen, wie er konkret helfen kann, so z.B.

    Die Clips stehen über YouTube und als Download in unterschiedlichen Formaten zur Nutzung frei zur Verfügung. 

    Mit diesen Videos möchten wir Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen. Wir denken, dass sie eine gute Ergänzung der Informationen auf Ihrer Homepage oder auf anderen Plattformen sein können.

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