Schlagwort: KRANKENKASSEN

  • 6. Dezember 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 19.03.2022 verlängert

    6. Dezember 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 19.03.2022 verlängert

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2021 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ wird weiter bis 19.03.2022 verlängert. 

    Mit der neuen Rahmenvereinbarung ist mit Einverständnis der Teilnehmenden ab dem 01.01.2022 grundsätzlich eine Leistungserbringung im Freien möglich (7.3 Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining), so dass die bisherige Corona Sonderregelung entfällt.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 06.12.2021

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 20. September 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bzw. im Freien bis 31.12.2021 verlängert

    20. September 2021 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bzw. im Freien bis 31.12.2021 verlängert

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 30.09.2021 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 31.12.2021 verlängert. 

    Die Sonderregelung zur „Verlängerung der Genehmigungszeiträume“ wird jedoch aufgrund von Problemen in der Praxis zum 30.09.2021 auslaufen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 20.09.2021

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 26. März 2021 | Anspruchsdauer der Versicherten während der Pandemie

    26. März 2021 | Anspruchsdauer der Versicherten während der Pandemie

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,

    die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich auf ein einheitliches Verfahren geeinigt im Hinblick auf die

    Anspruchsdauer der Versicherten während der Pandemie.

    Aufgrund der sich aktuell häufenden Nachfragen durch Anbieter informieren wir heute nochmals über die geltende Regelung, diesmal in Kurzform: 

    Jede Verordnung, deren Gültigkeit in den Zeitraum 16.03.2020 bis 31.03.2021 fällt, wird einmalig um sechs Monate verlängert. Hierfür bedarf es keiner besonderen Antragstellung.

    Die genauen Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Information der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene vom 24.07.2020 und dem Schreiben vom 04.12.2020.

    Die Krankenkassen begründen die einmalige Verlängerung in einem aktuellen Schreiben wie folgt: 

    „Beim Rehabilitationssport verlängert sich z.B. der Genehmigungszeit von 18 auf 24 Monate, beim Rehabilitationssport in Herzgruppen von 24 auf 30 Monate. Wegen dieser sehr langen Zeiträume halten wir es für sachgerecht und sinnvoll, dass nach Ablauf der einmaligen Verlängerung die Bewilligung endet, auch wenn nicht alle bewilligten Leistungseinheiten in Anspruch genommen werden konnten (insbesondere beim Rehabilitationssport im Wasser ist dies der Fall). Wir empfehlen in diesen Fällen, dass sich die Versicherten bei ihrem behandelnden Vertragsarzt vorstellen und eine neue Verordnung Muster 56 erbitten. Diese wäre dann der Krankenkasse zur Bewilligung einzureichen.

    Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den o.g. Regelungen um Empfehlungen der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene an ihre Mitgliedskassen handelt. Die Entscheidung über die Vorgehensweise treffen die einzelnen Krankenkassen. Sofern die Krankenkassen es für notwendig/sinnvoll erachten, könnten diese auch im Einzelfall eine weitere Verlängerung der Bewilligung/Verordnung Muster 56 aussprechen (Verwaltungsakt).“

  • 4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    4. Dezember 2020 | Verlängerung von Rehasport im Freien, Online Rehasport und Anspruchsdauer

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    die Krankenkassen haben uns heute informiert über die

    VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE

    Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2020 befristeten Sonderregelungen „Fortführung im Freien“ und „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ werden weiter bis 30.06.2021 verlängert. 

    Darüber hinaus wird die Anspruchsdauer für im Zeitraum vom 01.08.2020 bis 31.03.2021 bewilligte Verordnungen Muster 56 automatisch um 6 Monate verlängert. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

    Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 04.12.2020

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 26. November 2020 | AOK Plus: Abrechnung von Rehabilitationssport

    26. November 2020 | AOK Plus: Abrechnung von Rehabilitationssport

    In der Vereinbarung über die Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports ist die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Abrechnung per Datenaustausch festgelegt.
     
    Nachdem in den letzten Jahren manuelle Abrechnungen noch akzeptiert wurden, verweist die AOK Plus darauf, dass dies ab dem 01.03.2021 nicht mehr toleriert wird. Abrechnungen sind ausschließlich per Datenaustausch durchzuführen. Manuelle Abrechnungen werden an den Leistungserbringer zurückgeschickt.
  • 12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    12. Oktober 2020 | Neue Vereinbarungen bei Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    ich kann Sie heute erneut über neue Vereinbarungen informieren.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    BREMEN
     
    AOK, BKK, IKK und SVLFG verlängern den coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin bis zum 31.12.2020.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die IKK zahlt einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Teilnehmer. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehabilitationssport“ ist die 603700.
     
    REGULÄRE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
     
    Die für die beiden Bundesländer geführten Verhandlungen mit den Primärkassen haben nun ein Ergebnis, welches rückwirkend zum 01.07.2020 gilt. Für den allgemeine Rehasport erhöht sich der Preis auf 5,50 EUR. Alle weiteren neuen Positionen finden Sie in Kürze hier.
     
  • 7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    7. Oktober 2020 | Neuigkeiten für Hamburg & Schleswig-Holstein

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
     
    auch heute gibt es wieder Neuigkeiten für zwei Bundesländer bzgl. der
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE
     
    HAMBURG
     
    AOK, BKK, IKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die SVLFG erhöht für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um 10%.
     
    SCHLESWIG-HOLSTEIN
     
    AOK, BKK und Knappschaft zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ ist die 603700.
     
    Die Mitgliedskassen der IKK und die SVLFG erhöhen für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 die Tarife um jeweils 10%.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 5. Oktober 2020 | Nordrhein-Westfalen & Knappschaft: Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir liefern Ihnen heute noch die zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ für die Primärkassen in NORDRHEIN-WESTFALEN und die KNAPPSCHAFT bundesweit nach:
     
    Es handelt sich um die GPOS 603700.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    1. Oktober 2020 | Niedersachsen verlängert die Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über ein weiteres erfreuliches Ergebnis informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    NIEDERSACHSEN
     
    Die Primärkassen in Niedersachsen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 28. September 2020 | Verlängerung Rehasport im Freien & Tele-/Online-Rehasport!

    28. September 2020 | Verlängerung Rehasport im Freien & Tele-/Online-Rehasport!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die Krankenkassen haben uns soeben darüber informiert, dass die Regelungen zu
     
    REHASPORT IM FREIEN und REHASPORT ALS TELE-/ONLINE-ANGEBOT
     
    weiter bis 31.12.2020 verlängert werden.
     
    Diese Information gilt für folgende Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbände
     
    •   AOK-Bundesverbandes GbR
    •   BKK-Dachverbandes e.V.
    •   IKK e.V.
    •   KNAPPSCHAFT
    •   Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
    •   Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
     
    Viele Grüße aus Berlin