die Krankenkassen haben uns heute informiert über die
VERLÄNGERUNG DER SONDERREGELUNGEN WÄHREND DER COVID-19-PANDEMIE
Die bundesweit abgestimmten und bis 31.12.2021 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ wird weiter bis 19.03.2022 verlängert.
Mit der neuen Rahmenvereinbarung ist mit Einverständnis der Teilnehmenden ab dem 01.01.2022 grundsätzlich eine Leistungserbringung im Freien möglich (7.3 Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining), so dass die bisherige Corona Sonderregelung entfällt.
Die Informationen finden Sie im Schreiben vom 06.12.2021.
Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.








