Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
es gibt eine weitere Regelungen zu
BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
BREMEN
Die SVLFG gewährt für das Bundesland Bremen einen zeitlich befristeten coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin. Für die Abrechnung dieses Zuschlags ist zwingend die Gebührenpositionsnummer 603701 neben den regulären Abrechnungsnummern zu verwenden. Der Zuschlag wird nicht für telematische Reha-Nachsorgeleistungen gewährt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2020 und wird vorerst bis zum 30.09.2020 befristet.







