Schlagwort: VERGUTUNGSSATZE

  • 30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    30. September 2020 | Weitere erfolgreiche Ergebnisse zur befristeten Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    wir können Sie heute über weitere erfreuliche Ergebnisse informieren im Hinblick auf die
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    ERSATZKASSEN – VDEK E.V.
     
    Die Ersatzkassen verlängern die bis zum 30.09.2020 befristete Vergütungserhöhung bis zum 31.12.2020.
     
    NORDRHEIN-WESTFALEN
     
    Die Primärkassen in NRW zahlen einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    KNAPPSCHAFT
     
    Die knappschaftliche Krankenversicherung zahlt bundesweit einen Corona-Zuschlag für Leistungseinheiten, die im Zeitraum vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020 als Präsenztermine erbracht werden. Der Zuschlag beträgt 0,25 EUR/je Leistungseinheit und Person. Der Zuschlag wird nicht für telematische Leistungen gewährt. Bei der Abrechnung der Leistung ist der Zuschlag gesondert auszuweisen. Über die hierbei zu verwendende Positionsnummer für den „Corona Hygienezuschlag Rehasport“ werden wir in Kürze gesondert informieren.
     
    Die Knappschaft als Rentenversicherung zahlt einen pauschalen Zuschlag ebenfalls in Höhe von 0,25 EUR pro Person und Termin für Leistungen im Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020.
     
    UNFALLVERSICHERUNG
     
    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und die SVLFG als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft haben einer Corona bedingten Erhöhung der Gebühren für Rehasport um 10% für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 zugestimmt.
  • 17. September 2020 | Weitere Regelung Bremen: Erhöhung Vergütungssatz & Gebührenpositionsnummer!

    17. September 2020 | Weitere Regelung Bremen: Erhöhung Vergütungssatz & Gebührenpositionsnummer!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt eine weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BREMEN
     
    Die SVLFG gewährt für das Bundesland Bremen einen zeitlich befristeten coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin. Für die Abrechnung dieses Zuschlags ist zwingend die Gebührenpositionsnummer 603701 neben den regulären Abrechnungsnummern zu verwenden. Der Zuschlag wird nicht für telematische Reha-Nachsorgeleistungen gewährt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2020 und wird vorerst bis zum 30.09.2020 befristet.
  • 16. September 2020 | Weitere Regelung Baden-Württemberg: Erhöhung Vergütungssätze!

    16. September 2020 | Weitere Regelung Baden-Württemberg: Erhöhung Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt eine weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die SVLFG bezahlt in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragstellung übernommen.
  • 11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    11. September 2020 | Besprechung zum Rehasport im Freien & Tele-/Online Rehasport

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    gestern fand eine Besprechung der Leistungserbringerverbände mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) zu drei am 30.09. auslaufenden Maßnahmen statt.
     
    REHASPORT IM FREIEN + TELE-/ONLINE REHASPORT
     
    Die Argumente für (und beim Online Rehasport von einigen Verbänden auch gegen) eine Verlängerung der Maßnahmen wurden diskutiert. Eine abschließende Entscheidung wird in den nächsten Tagen auf der Ebene des GKV Spitzenverbandes gemeinsam mit allen (anderen) Krankenkassen (-verbänden) getroffen.
     
    BEFRISTETE ERHÖHUNG DER VERGÜTUNGSSÄTZE IN PANDEMIEZEITEN
     
    Eine Entscheidung darüber, ob die sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) auch im IV. Quartal die temporäre Vergütungserhöhung von 10% fortsetzen wird voraussichtlich erst Anfang November getroffen.
     
    Wir empfehlen deshalb diesen Termin abzuwarten und Leistungen von Versicherten der genannten Kassen im Zeitraum ab 01.10. bis zur Entscheidung zwischenzeitlich noch nicht abzurechnen, da eine Nachberechnung unter Umständen nicht möglich sein wird!
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 10. September 2020 | Erhöhung Vergütungssatz: Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland & DRV Mitteldeutschland!

    10. September 2020 | Erhöhung Vergütungssatz: Bremen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland & DRV Mitteldeutschland!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt weitere Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE.
     
    BREMEN
     
    Die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK gesund plus und der BKK Landesverband Mitte gewähren für das Bundesland Bremen einen zeitlich befristeten coronabedingten Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Teilnehmer und Termin. Für die Abrechnung dieses Zuschlags ist zwingend die Gebührenpositionsnummer 603701 neben den regulären Abrechnungsnummern zu verwenden. Der Zuschlag wird nicht für telematische Reha-Nachsorgeleistungen gewährt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.07.2020 und wird vorerst bis zum 30.09.2020 befristet.
     
    BADEN-WÜRTTEMBERG
     
    Die AOK Baden-Württemberg bezahlt in der Zeit vom 01.08.2020 bis 31.12.2020 je durchgeführter Übungseinheit und Teilnehmer/in einen Zuschlag von 0,25 Euro. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragstellung übernommen.
     
    RHEINLAND-PFALZ + SAARLAND
     
    Die Primärkassen in Rheinland-Pfalz und im Saarland (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, BKK LV Mitte, IKK Südwest, SVLFG) werden ab 01.09.2020 bis 31.12.2020 einen Hygienezuschlag von 0,25 Euro je Einheit und Teilnehmer zahlen. Dieser Zuschlag muss im Rahmen der Entgeltabrechnung mit der Gebührenposition 603 701 geltend gemacht werden. Eine separate Antragsstellung ist nicht erforderlich. Der Zuschlag gilt nicht für telematisch erbrachte Maßnahmen.
     
    DRV MITTELDEUTSCHLAND
     
    Aktuelle Informationen zu dem Zuschlag von 0,25 EUR für den Zeitraum 01.08.2020 bis 31.12.2020 finden Sie hier
     
  • 23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    23. August 2020 | DRV-Übersicht zum befristeten Zuschlag

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    über die hinterlegten Links erhalten Sie Informationen der folgenden RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER für den
     
    BEFRISTETEN ZUSCHLAG INFOLGE DER CORONAVIRUS-PANDEMIE
     
    von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Übungseinheit für den Zeitraum 01.08. bis 31.12.2020:
     
     
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 16. August 2020 | Niedersachsen & Sachsen-Anhalt nun auch dabei: Befristete Erhöhungen!

    16. August 2020 | Niedersachsen & Sachsen-Anhalt nun auch dabei: Befristete Erhöhungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    es gibt weitere Vereinbarungen bzw. Regelungen zu
     
    BEFRISTETEN ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE:
     
    In NIEDERSACHSEN erhöhen die Primärkassen für den Zeitraum 01.07. bis 30.09.2020 die Tarife um 10%. Die konkreten Preise finden Sie hier.
     
    In SACHSEN-ANHALT zahlen die Primärkassen im Zeitraum 01.07. bis 31.12.2020 einen befristeten Zuschlag in Höhe von 0,30 € je durchgeführter Übungsveranstaltung und je teilnehmenden anspruchsberechtigten Versicherten. Der befristete Zuschlag ist zwingend mit der Gebührenposition 603701 auf der regulären Rechnungslegung mit anzugeben. Bitte beachten Sie unbedingt, dass ohne Angabe dieser Gebührenposition keine Zahlung des befristeten Zuschlages erfolgt. Eine Nachberechnung oder Stornierung für bereits abgerechnete Übungseinheiten ist ausgeschlossen. Informieren Sie ggf. Ihren Abrechnungsdienstleister.
     
    Die RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER haben noch einmal bestätigt, dass ab dem 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 ein Hygienezuschlag/Pauschalbetrag in Höhe von 0,25 EUR pro Teilnehmer und Termin auf den gültigen Vergütungssatz für Rehabilitationssport gezahlt wird. Der Pauschalbetrag soll dabei auf den Rechnungen der Leistungserbringer so dokumentiert werden, dass sich hieraus Anzahl und Gesamtbetrag für ab 01.08.2020 erbrachten Leistungen ergeben. Eine handschriftliche Ergänzung ist ausreichend. Neue Formulare werden wegen der zeitlichen Befristung nicht erstellt.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 31. Juli 2020 | Berlin dabei: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze!

    31. Juli 2020 | Berlin dabei: Befristete Erhöhung der Vergütungssätze!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in BERLIN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
     
    Die Tariftabelle ist bereits angepasst.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 28. Juli 2020 | Auch Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern dabei: Befristete Erhöhungen!

    28. Juli 2020 | Auch Brandenburg & Mecklenburg-Vorpommern dabei: Befristete Erhöhungen!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    in BRANDENBURG und MECKLENBURG-VORPOMMERN gelten für die PRIMÄRKASSEN nun auch BEFRISTETE ERHÖHUNGEN DER VERGÜTUNGSSÄTZE von 10% für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020.
     
    Unsere Tariftabellen werden kurzfristig angepasst.
     
    Viele Grüße aus Berlin
  • 27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    27. Juli 2020 | Zuschlag der Rentenversicherung bis 31.12.2020!

    Liebe Mitglieder, liebe Anbieter,
     
    die DRV Braunschweig-Hannover hat uns heute darüber informiert, dass die Träger der Rentenversicherung einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 0,25 Euro pro Teilnehmer und Übungseinheit gewähren und somit einen Beitrag zur Bewältigung der zusätzlichen Belastungen der Anbieter zu leisten.
     
    Der Zusatzbetrag gilt für alle in der Zeit vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachten Leistungen und sollte entsprechend bei Rechnungsstellung geltend gemacht werden. Er gilt für alle Träger der Deutschen Rentenversicherung. Müssen Rechnungsbeträge ausschließlich wegen der Gewährung des Zuschusses korrigiert werden, erfolgt dieses ohne gesonderte schriftliche Benachrichtigung.
     
    Wir stehen weiterhin mit den Trägern der Rentenversicherung und allen Krankenkassen in Kontakt, um temporäre Erhöhungen der Vergütung zu erreichen oder zu verbessern. Sobald wir ein Ergebnis erzielen, werden wir Sie sofort informieren.
     
    Viele Grüße aus Berlin