Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,
wir möchten Sie nochmals auf die Pandemie bedingten, inzwischen beendeten Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum hinweisen.
KRANKENKASSEN
Hier sind die Sonderregelungen bereits zum 30.09.2021 ausgelaufen. Wir hatten hierüber am 20.09.2021 berichtet.
Bei allen bis 30.09.2021 bewilligten Verordnungen wird bzw. wurde die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
Bei allen Verordnungen seit 01.10.2021 gibt es diese automatische Verlängerung nicht mehr, d.h. es gilt die auf der Verordnung von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer!
Wir empfehlen die aktuell vorhandenen Verordnungen entsprechend durchzusehen und insbesondere die ggf. in der EDV hinterlegten Ablaufdaten zu prüfen.
Denken Sie daran, dass im Einzelfall die Versicherten um eine individuelle Fristverlängerung bei der zuständigen Krankenkassen bitten können.
RENTENVERSICHERUNG (DRV)
Hier endeten die Sonderregelungen vor ein paar Tagen, zum 30.06.2022.
Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis einschließlich 30.06.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen für Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von, in der Regel, sechs Monaten bleibt davon unberührt.
Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 01.07.2022 abschließen, gelten ausnahmslos die bekannten Vorgaben zum Rehabilitationssport.