Schlagwort: KRANKENKASSEN

  • 21. September 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 07.04.2023 verlängert

    21. September 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 07.04.2023 verlängert

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns gestern darüber informiert, dass die bundesweit abgestimmte und bis 23.09.2022 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ weiter bis 07.04.2023 verlängert wird. 

    Der gesetzte Zeitpunkt wurde analog zu COVID-19-spezifischen Regelungen für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gewählt, welche seitens des Bundestages Anfang September 2022 beschlossen wurden.

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 25. Juli 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    25. Juli 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2022 liegen nun vor:

     
    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 11. Juli 2022 | 2. RSD Online Stammtisch

    11. Juli 2022 | 2. RSD Online Stammtisch

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    am 7. Juli 2022 hat unser 2. RSD Online-Stammtisch stattgefunden.

    Dabei haben wir uns diesmal mit dem Thema Folgeverordnung und dem Umgang mit den zunehmenden Ablehnungen durch die GKV beschäftigt.

    Eine zentrale Rolle spielen dabei die BSG Urteile vom 17. Juni 2008 [AZ: B1 KR31/07Rund vom 02. November 2010 [B 1 KR 8/10 R].

    Hier zum Nachlesen das Themenpapier.

    3. RSD Online-Stammtisch

    12. Oktober 2022 | 18:00 bis 20:30 Uhr | es werden 3 UE Fortbildung anerkannt

    Thema „Wie können Übungsleitende Rehasportler zum regelmäßigen und langfristigen Sporttreiben motivieren“

     

  • 8. Juli 2022 | Rücknahme des Widerrufs der Corona-Sonderregelung zur Tele-/Online-Erbringung

    8. Juli 2022 | Rücknahme des Widerrufs der Corona-Sonderregelung zur Tele-/Online-Erbringung

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns soeben darüber informiert, dass es mit dem Tele-/Online Rehasport doch erst einmal bis 23.09.2022 weitergeht:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zuletzt informierten wir Sie am 31.05.2022 zum Widerruf der befristeten Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ aufgrund der pandemiebedingten Vergütungsanpassungen für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum 30.06.2022.

    In den letzten Tagen haben uns seitens der Landes- und Bundesverbände der Leistungserbringer im Bereich des Rehabilitationssports und Funktionstrainings mehrere Beschwerden zum Widerruf der Regelung erreicht.

    Die Verbände der Krankenkassen haben sich auf Bundesebene zu dem Vorgehen beraten und folgenden Beschluss gefasst:

    Der Widerruf der Corona-Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ wird zurückgenommen. Die Erbringung vom Rehabilitationssport und Funktionstraining als Tele-/Online-Angebot ist bis zum 23.09.2022 möglich.

    Zur Verlängerung der Sonderregelung über den 23.09.2022 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt, unter Berücksichtigung des zukünftigen Verlaufs der Corona-Pandemie, erneut Beratungen erfolgen.

     

  • 8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    wir möchten Sie nochmals auf die Pandemie bedingten, inzwischen beendeten Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum hinweisen.

    KRANKENKASSEN

    Hier sind die Sonderregelungen bereits zum 30.09.2021 ausgelaufen. Wir hatten hierüber am 20.09.2021 berichtet

    Bei allen bis 30.09.2021 bewilligten Verordnungen wird bzw. wurde die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

    Bei allen Verordnungen seit 01.10.2021 gibt es diese automatische Verlängerung nicht mehr, d.h. es gilt die auf der Verordnung von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer!

    Wir empfehlen die aktuell vorhandenen Verordnungen entsprechend durchzusehen und insbesondere die ggf. in der EDV hinterlegten Ablaufdaten zu prüfen.

    Denken Sie daran, dass im Einzelfall die Versicherten um eine individuelle Fristverlängerung bei der zuständigen Krankenkassen bitten können.

    RENTENVERSICHERUNG (DRV)

    Hier endeten die Sonderregelungen vor ein paar Tagen, zum 30.06.2022.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis einschließlich 30.06.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen für Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von, in der Regel, sechs Monaten bleibt davon unberührt.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 01.07.2022 abschließen, gelten ausnahmslos die bekannten Vorgaben zum Rehabilitationssport.

  • 3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    unter reha-navi.de stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

    In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. 

    Schnell stellt sich die Frage, wer in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der Reha-Zuständigkeitsnavigator und bietet eine schnelle, digitale Möglichkeit der Orientierung.

    Nicht immer ist die Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert. 

    Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt daher zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. 

    Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

    Der Navigator berücksichtigt alle Leistungen oder Leistungsgruppen für Reha und Teilhabe. So beschäftigt sich ein eigenes Kapitel auch mit dem Rehasport.

  • 31. Mai 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot läuft (doch) zum 30.06.2022 aus

    31. Mai 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot läuft (doch) zum 30.06.2022 aus

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute mitgeteilt, dass die bundesweit abgestimmte, am 17.03.2022 kommunizierte und bis zum 23.09.2022 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ aufgrund der substanziellen Veränderung der pandemischen Situation sowie aufgrund des Auslaufens der pandemiebedingten Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum 30.06.2022 widerrufen wird.

  • 18. März 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2021

    18. März 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2021

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Zahlen sprechen für sich … .

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.

  • 17. März 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 23.09.2022 verlängert

    17. März 2022 | Rehasport als Tele-/Online Angebot bis 23.09.2022 verlängert

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns heute darüber informiert, dass die bundesweit abgestimmte und bis 31.12.2021 befristete Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ weiter bis 23.09.2022 verlängert wird. 

    Sollte sich eine substanzielle Veränderung der pandemischen Situation ergeben oder die pandemiebedingte Vergütungsanpassung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ durch das BMG nicht bis zum 23.09.2022 verlängert werden, behalten sich die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene einen Widerruf hinsichtlich des Endzeitpunktes der Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ vor.

    Falls Sie Fragen zu diesen Regelungen haben, wenden Sie sich bitte zunächst an unsere Geschäftsstelle.

  • 21. Februar 2022 | Hinweis zum Genehmigungsverfahren bei der IKK – Die Innovationskasse

    21. Februar 2022 | Hinweis zum Genehmigungsverfahren bei der IKK – Die Innovationskasse

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die IKK – Die Innovationskasse (vormals IKK Nord) hat uns über folgende Änderungen zum Genehmigungsverfahren informiert:

    Derzeit erhalten unsere Versicherten bei Bewilligung von Rehabilitationssport und Funktionstraining die Originalverordnungen – Vordruck 56 – zugesandt.

    Die Abrechnung der Leistungen von Seiten der Leistungserbringer erfolgt mit dieser Verordnung. Im Wege der Digitalisierung werden wir unseren Versicherten ab dem 01.03.2022 einen Ausdruck der gescannten Verordnung mit dem Vermerk „Das Dokument ist signiert und dem Original gleichwertig“ zusenden.

    Die Abrechnung der erbrachten Leistungen ist mit diesem Ausdruck der gescannten Verordnung gewährleistet.