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  • 11. September 2023 | Neue Kontaktmöglichkeit im Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU)

    11. September 2023 | Neue Kontaktmöglichkeit im Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU)

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die DGVU stellt seit dem 15. August 2023 auf ihrem Serviceprotal www.serviceportal-unfallversicherung.dguv.de im Bereich „Leistungserbringende“ eine Kontaktmöglichkeit für Leistungserbringende zur Verfügung.

    Dort können Mitteilungen und Dokumente – wie z.B. Berichte, Befunde oder Rechnungen – direkt an den Unfallversicherungsträger übermittelt werden. Dies stellt eine schnelle und sichere Alternative zu den herkömmlichen Kommunikationswegen wie Fax oder E-Mail dar.

    Über das Auswahlfeld „Mitteilung an den Unfallversicherungsträger“ werden Dokumente sicher übertragen. Für die Verwendung des Systems muss keine Software installiert werden.

    Die bereits etablierten elektronischen Datenaustauschverfahren zwischen Leistungserbringenden und Unfallversicherungsträgern werden durch diesen neuen Übertragungsweg nicht abgelöst, sondern nur ergänzt. 

    Fragen zu den über das Serviceportal übermittelten Dokumenten sind ausnahmslos direkt an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu richten. Das Serviceportal ist nur Daten übermittelnde Stelle.

  • 1. September 2023 | Rehasport für Kinder und Jugendliche

    1. September 2023 | Rehasport für Kinder und Jugendliche

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder!

    Es ist längst bekannt, dass sich Kinder und Jugendliche nicht mehr in ausreichendem Maße bewegen. Welche Konsequenzen das hat, wird u.a. in den Ergebnissen der KiGGS-Studie des Robert-Koch-Instituts deutlich. Im Rahmen dieser “Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland” wurden über einen Zeitraum von vielen Jahren Datenerhebungen vorgenommen. Die Ergebnisse sind ernüchternd:

    • ​​17,6% der Kinder weisen im Grundschulalter bereits Haltungsschwächen auf.
    • 15% der Kinder ab 4 Jahren haben Übergewicht, 6,3% sind adipös.
    • 25% der Kinder ab 6 Jahren haben Defizite bei der Körperkoordination.
    • 34% aller Kinder ab 6 Jahren bewegen sich zu wenig.
    • 20% aller Kinder haben gravierende Orientierungsprobleme.
    • 20,2% aller Kinder haben bereits allgemeine psychische Störungen.
    • 5,4% aller Kinder leiden unter ADS bzw. ADHS.
    • 72,5% der Kinder erreichen nicht die WHO-Empfehlung sich 60 Minuten pro Tag zu bewegen.

    Die Konsequenzen sind gravierend. Zivilisationskrankheiten wie Diabetes mellitus und Adipositas bei Kindern nehmen immer mehr zu. Die physische Widerstandsfähigkeit von Kindern ist deutlich zurückgegangen. Auch die Resilienz – also die psychische Stärke von Kindern gegenüber schwierigen Lebenssituationen –  hat sich stark verschlechtert; ihre Strategien zur Alltagsbewältigung sind deutlich weniger entwickelt als noch vor 20 Jahren.

    Natürlich ist nicht jedes Kind betroffen, aber der Anteil von Kindern mit geschwächter Konstitution wächst permanent. Hier kann Rehasport helfen. Allerdings sind Angebote, zugeschnitten auf die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe, leider sehr rar. Oftmals finden Eltern für ihre Kinder kein passendes Angebot.

    Grundsätzlich kann jeder Rehasportanbieter auch Gruppen für Kinder und Jugendliche einrichten, denn die Qualifikation eines Übungsleiters im Rehasport gilt für alle Altersgruppen. Spezielles Wissen für die Anleitung von Kindern und Jugendlichen ist Bestandteil der Ausbildung. Ergänzend zum Qualifikationsnachweis ist bei der Beantragung eines Angebotes für Kinder und Jugendliche lediglich die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für den Übungsleiter erforderlich.

    Für Übungsleiter, die sich ganz konkret auf Rehasportgruppen mit Kids vorbereiten möchten, gibt es verschiedene Fortbildungsangebote. Über www.rehasport-deutschland.school sind aktuell zwei Themen verfügbar.

    Rehasport mit Kindern und Jugendlichen am Beispiel Yoga befasst sich mit den Grundsätzen von Training für diese Altersgruppe und dem Konzept von Yoga mit seiner besonderen Wirkungsweise in Bezug Entspannung und Achtsamkeit. Die Fortbildung gibt eine Vielzahl konkreter Impulse für die praktische Umsetzung.

    Variantenreicher Rehasport mit Kindern und Jugendlichen befasst sich mit der Vielfalt an Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche in Bewegung zu bringen. Mit einer großen Menge an Spielideen und beispielhaften Bewegungsaufgaben werden die Möglichkeiten der Stundengestaltung im Rehasport aufgezeigt.

  • 28. Juli 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    28. Juli 2023 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2023

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2023 liegen nun vor:

    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 27. Juli 2023 | Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Behilfeberechtigte

    27. Juli 2023 | Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Behilfeberechtigte

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder!

    die nachfolgenden Informationen zum Rehasport für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte stehen auch als Download auf unserer Homepage zur Verfügung.

    2020 waren von 83,2 Mio Einwohner in Deutschland 73,3 Mio. (88,1 %) bei einer gesetzlichen Krankenkasse und 8,7 Mio. (10,5 %) bei einer privaten Krankenversicherung versichert. 1,2 Mio. (1,4 %) gehören zu den „Sonstigen“, z.B. Sozialhilfeempfänger, Kriegsschadenrentner, freie Heilfürsorge, ohne Krankenversicherung etc..

    Gesetzlich Versicherte haben gem. § 64 SGB IX einen Rechtsanspruch auf die Leistung Rehabilitationssport.

    Privat Krankenversicherte haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Rehabilitationssport, bekommen diesen aber dennoch vom Arzt verordnet. Grundsätzlich besteht in der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht für Rehamaßnahmen, es sei denn, der Versicherte hat diese gesondert vertraglich vereinbart. Privat Krankenversicherte sollten daher im Vorfeld der Inanspruchnahme einer Rehaleistung mit Ihrer Versicherung klären, inwieweit diese die Kosten ggf. voll oder anteilig übernimmt. Rehasportanbieter sollten sich vorab über die Preisgestaltung bei privat Krankenversicherten Gedanken machen und ggf. einen Kostenvoranschlag erstellen. Bezüglich der Höhe des Preises ist der Rehasportanbieter völlig frei. Dies gilt auch für die Ausgestaltung eines Behandlungsvertrages. Bestandteile eines Behandlungsvertrages sollten neben dem Preis und der Leistungsbeschreibung insbesondere die Zahlungsmodalitäten sein. Der privat Krankenversicherte ist grundsätzlich der Rechnungsempfänger. Da der Rehabilitationssport eine langfristige Maßnahme im Gegensatz zur Heilmittelversorgung oder auch einer ambulanten oder stationären Rehamaßnahme ist, sollte geprüft werden, inwieweit Teilrechnungen gestellt werden bzw. der privat Krankenversicherte in Vorleistung geht.

    Beihilfeberechtigt sind gem. § 80 Bundesbeamtengesetz (BBG) u.a. Beamtenanwärter und Referendare, Beamte und Richter, Ruhestandsbeamte und Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie die Waisen verstorbener Beamten/innen auf Lebenszeit, Angestellte öffentlicher Körperschaften, wie Landeszentralbanken, nach einer gewissen Übergangszeit. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Besoldung von Beamten derart bemessen ist, dass diese bei Krankheit selbst für die Finanzierung sorgen können. Der Dienstherr zahlt trotzdem i.d.R. 50 bis 80 Prozent der Kosten Beihilfe. Die meisten Beamten schließen für die Differenz zusätzlich eine private Krankenversicherung ab oder sind freiwillig gesetzlich versichert. Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung. Bei Landesbeamten greift bis auf einige Ausnahmen, bei denen die Bundesländer weitestgehend die Regelungen der Bundesbeihilfeverordnung übernommen haben, eine bundesländerspezifische Verordnung. Die Beihilfeverordnungen regeln welche Maßnahmen bis zu welcher Höhe beihilfefähig sind. Grundsätzlich beihilfefähig sind Aufwendungen, wenn diese dem Grunde nach notwendig und soweit der Höhe nach angemessen sind. Beihilfeberechtigte sind also, wie privat Krankenversicherte, grundsätzlich der Rechnungsempfänger. Und auch hier gilt, der Leistungserbringer legt den Preis fest und es empfiehlt sich einen Behandlungsvertrag mit dem Beihilfeberechtigten abzuschließen.

    Merkblatt Beihilfe | Ärztlich verordneter Rehabilitationssport und Funktionstraining (Stand: Januar 2021)

    Eine Sonderrolle haben die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB).

  • 21. Juli 2023 | Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

    21. Juli 2023 | Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) erfüllt als Körperschaft des öffentlichen Rechts und betriebliche Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) Fürsorgeverpflichtungen nach § 78 Bundesbeamtengesetz. Die KVB bietet den Beamten des Bundeseisenbahnvermögens, den zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen und beurlaubten Beamten, den Ruhestandsbeamten, deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine Absicherung gegen finanzielle Belastungen bei Krankheit, Geburt und Tod.

    Die KVB ist keine Krankenkasse im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Vielmehr erfüllt die KVB die Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Krankheitsfällen in besonderer Form. Daher finden die allgemeinen Beihilfe-Regelungen des Bundes bei der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten keine Anwendung.

    Die KVB ist in ihrem Bestand seit der Bahnreform geschlossen und es werden keine Mitglieder mehr aufgenommen. Die KVB betreut rund 152.000 Mitglieder. Zusammen mit den mitversicherten Angehörigen haben über 225.000 Versicherte Anspruch auf Leistungen der KVB.

    80%, höchstens 8,20 € der Aufwendungen für den ambulanten Rehabilitationssport je Übungseinheit sind für Mitglieder aller Beitragsgruppen zuschussfähig.

    Analog zu den Beamten und Richtern, die Beihilfe beantragen, sind die Bundesbahnbeamten Rechnungsempfänger und Selbstzahler: Um Missverständnisse zu vermeiden sollte jeder Rehasportanbieter zu Beginn unbedingt einen Behandlungsvertrag abschließen.

  • 7. Juli 2023 | Wegfall der Unterbrechungsfrist in Niedersachsen

    7. Juli 2023 | Wegfall der Unterbrechungsfrist in Niedersachsen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die bisherige Regelung bez. der Unterbrechungsfrist für Versicherte der Nichtersatzkassen (AOK, BKK, IKK, SVLFG), der DRV Braunschweig-Hannover und der DRV Oldenburg-Bremen in Niedersachsen entfällt.

    • unterbricht [ein Versicherter] die Maßnahme für drei Monate oder mehr, ist eine Übertragung auf einen späteren Zeitraum grundsätzlich nicht zulässig.

    PDF

    Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Maßnahme weiterhin geprüft wird:

    • Sollte nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellen der ärztlichen Verordnung mit der Maßnahme begonnen werden, verlieren die ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch den Leistungsträger ihre Gültigkeit.
  • 30. Juni 2023 | Herzinsuffizienzgruppen ab 1. Juli 2023 in Hessen möglich

    30. Juni 2023 | Herzinsuffizienzgruppen ab 1. Juli 2023 in Hessen möglich

    In der Rahmenvereinbarung 2022 wird den Besonderheiten des Rehabilitationssports bei Patienten und Patientinnen mit Herzinsuffizienz Rechnung getragen. Hierzu hatten wir bereits in unserem Blogbeitrag vom 7. März 2022 informiert.

    Ab dem 1. Juli 2023 berücksichtigt nun auch die Vergütungsvereinbarung der Nichtersatzkassen in Hessen Herzinsuffizienzgruppen (Pos.-Nr. 604514).

    Es ist das DGPR-Positionspapier “Die Herzinsuffizienzgruppe“ zu beachten.

  • 29. Juni 2023 | Genehmigungsverzicht bei der AOK Nordost

    29. Juni 2023 | Genehmigungsverzicht bei der AOK Nordost

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die AOK Nordost hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationsport (Erst- und Folgeverordnung) für die Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die AOK Nordost für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte der AOK Nordost ab dem 01.07.2023 nicht mehr erforderlich.

    Die AOK Nordost behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach den Richtwerten in Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

     

  • 28. Juni 2023 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2022

    28. Juni 2023 | Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1999 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die endgültigen Rechnungsergebnisse der GKV im Detail für 2022 sind nun veröffentlicht:


    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Zahlen entstammen den endgültigen Jahresergebnissen; diese weichen von den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV für die Quartale I – IV ab.

  • 18. April 2023 | Rehasport im Freien

    18. April 2023 | Rehasport im Freien

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder!

    Die überarbeitete und am 1. Januar 2022 in Kraft getretene Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining ermöglicht, bei Einverständnis der Teilnehmenden und Vorhandensein geeigneter Flächen, eine Durchführung der Gruppen im Freien. Auf dem Verordnungsformular (Formular 56) wurde die Rehabilitationssportart Leichtathletik durch Ausdauer- und Kraftausdauerübungen ersetzt, wodurch auch moderne Trainings- und Bewegungsformen wie  z.B. Power Walking oder funktionelles Training im Freien abgebildet sind.

    Während der Pandemie hat sich schon gezeigt, dass Angebote im Freien sehr gut angenommen werden. Wer einen Blick auf die Forschungsergebnisse zur Thematik wirft, wird sich darin bestärkt sehen, Gruppen einzurichten, die vorwiegend im Freien stattfinden.

    Untersuchungen belegen, dass Bewegung und Training im Freien gegenüber der Aktivität in Innenräumen zusätzliches gesundheitswirksames Potenzial entfalten. Zum Beispiel nehmen Müdigkeit und Depressivität ab. Die Naturnähe sorgt für Entspannung und Abwechslung;  der Cortisolspiegel sinkt – die Stimmung steigt. 

    Wenn eine Wiese zum Outdoor-Training zur Verfügung steht, profitieren die Teilnehmer nicht nur von der schönen Umgebung, sondern auch von einem besonders geeigneten Untergrund, der die Gelenke schont und eine Matte durchaus ersetzen kann. Bewegungen auf unebenem Boden fördern die lokale Stabilität in den Gelenken und der Wirbelsäule. Koordinative Fähigkeiten wie Gleichgewichtsfähigkeit, Umstellungsfähigkeit und Reaktionsfähigkeit werden unter ganz natürlichen Bedingungen und ohne Geräteaufwand trainiert. Landschaftliche Voraussetzungen können für eine ganz ursprüngliche Art des Intervalltrainings sorgen. Das Umfeld “Natur” stimuliert alle Sinne und wirkt sich anregend auf die Aktivität des Gehirns aus.

    Die positive Wirkung von Sport auf das Immunsystem ist im Freien besonders ausgeprägt. Wer auch bei kühleren Temperaturen seine Einheiten regelmäßig an der frischen Luft absolviert, schult den Körper darin, sich zügig an geänderte Bedingungen anzupassen und wird unempfindlicher gegenüber einem Wetterwechsel und Krankheitserregern.

    Beim Outdoor-Sport wird Vitamin D, “das Sonnenvitamin”, getankt und mit ihm seine vielen positiven Wirkungen, wie z.B. die Verbesserung der Kalziumaufnahme durch den Körper, was zu einer Stärkung der Knochen führt.

    Es gibt also jede Menge Gründe, Rehabilitationssportgruppen einzurichten, die vorwiegend im Freien stattfinden, im Sommer wie im Winter.

    Wie immer liegt es auch im Freien in der Hand des Übungsleiters, dafür zu sorgen, dass es nicht langweilig wird. Draußen sind die Möglichkeiten zu trainieren vielfältig, selbst wenn nur wenige oder keine Kleingeräte zur Verfügung stehen. Unsere Übungsleiterausbildungen bereiten auf diese Situation vor. Bei einigen Lehrgängen – sie sind in der Ausschreibung grün markiert – hat die inhaltliche Ausgestaltung des Praxisteils einen speziellen Fokus auf die Gegebenheiten von Training im Freien.