Kategorie: Beitrag

  • 3. August 2022 | Klarstellung: Golf ist keine von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart

    3. August 2022 | Klarstellung: Golf ist keine von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart

    Klarstellung: Golf ist keine von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart

    In der jüngeren Vergangenheit gab es in der (Fach-) Presse Meldungen über Golfen als Rehabilitationssportart, die von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Anlass für diese Meldungen waren Äußerungen des Bundesverbandes Rehasport Deutschland e.V. über die Ausübung von Rehabilitationssport auf dem Gelände einer Golfsportanlage. In diesen Äußerungen ging es (zwar) stets nur um die Voraussetzungen, unter denen ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Form von z.B. Gymnastik oder Kraft- und Ausdauertraining auf dem Gelände einer Golfanlage ausgeübt werden kann. Eine Qualifizierung des Golfsportes als eine von den zuständigen Sozialleistungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart war damit aber weder verbunden noch war ein solches Verständnis intendiert. Leider ist in einigen Medien dieser Unterschied allenfalls beim zweiten Lesen oder Hören der Publikation erkenntlich.

    Der Bundesverband Rehabilitationssport e.V. als bundesweit tätiger Interessenvertreter von über 1.600 Rehabilitationssportanbietern bedauert außerordentlich, dass es hier zu Missverständnissen gekommen ist. Es ist uns deshalb ein Anliegen klarzustellen, dass Golf von den Sozialleistungsträgern (z.B. den gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgen) nicht im Rahmen des ärztlich verordneten Rehabilitationssports genehmigt oder finanziert wird (kein „Golf auf Rezept“).

    Es soll an dieser Stelle der sportliche und gesundheitliche Wert des Golfsportes nicht in Frage gestellt werden. Eine Finanzierung dieser Sportart durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger erfolgt jedoch nicht.

    Zu den Einzelheiten des ärztlich verordneten Rehabilitationssports, insbesondere zu den in Betracht kommenden Sportarten, dürfen wir auf den Inhalt der Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verweisen (abrufbar unter www.bar-frankfurt.de).

  • 25. Juli 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    25. Juli 2022 | Ausgaben der GKV für den Rehabilitationssport 2016 – 2022

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung für das I. Quartal 2022 liegen nun vor:

     
    Quelle: bundesgesundheitsministerium.de 
    Die Quartalszahlen entstammen den vorläufigen Rechnungsergebnissen der GKV und weichen in der Summe Q. I – IV von den endgültigen Jahresergebnissen ab.
  • 12. Juli 2022 | Änderung im Abrechnungsverfahren bei der DRV Rheinland-Pfalz

    12. Juli 2022 | Änderung im Abrechnungsverfahren bei der DRV Rheinland-Pfalz

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder in Rheinland-Pfalz,

    die DRV Rheinland-Pfalz hat uns gebeten, Sie darüber zu informieren, zukünftig keine Sammelrechnungen mehr zu schicken, sondern nur noch Einzelrechnungen.

    Diese Vorgehensweise stellt in der digitalen Vorgangsbearbeitung einen entscheidenden Faktor dar und ermöglicht eine schnellere Bearbeitung.

  • 11. Juli 2022 | Anmerkungen zu LongCOVID – Fatique – ME/CFS

    11. Juli 2022 | Anmerkungen zu LongCOVID – Fatique – ME/CFS

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    zu den möglichen gesundheitlichen Langzeitfolgen einer SARS-CoV-2-Infektion zählt eine Vielzahl körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome, die allein oder in Kombination auftreten, ganz unterschiedlich lang dauern können und als LongCOVID/Post-COVID bezeichnet werden. Die genauen Ursachen sind bisher noch unklar. 

    Da das Spektrum an Symptomen breit ist, variieren auch die Therapieansätze. Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. wurde die S1-Leitlinie Post-COVID/Long-COVID verfasst.

    In vielen Fälle ist Rehabilitationssport eine gute Unterstützung bei der Wiederherstellung der Belastbarkeit der von Long-/Post-COVID betroffenen Menschen.

    Fatique (körperliche Schwäche) gehört zu den häufigsten Symptomen, die sechs Monate nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 verbleiben. Die moderate Belastung kann bei guter Steuerung durch Übungsleiter:in und Teilnehmer:in zu einer Verbesserung der Fatigue führen. 

    Ein Teil der Patient:innen zeigt eine ausgeprägte Belastungsintoleranz, die auf das Krankheitsbild der Myalgischen Enzephalomyelitis/des Chronischen Fatigue-Syndroms (ME/CFS) hinweist. Hierfür kennzeichnend sind neben einer schweren Fatique Symptome wie:

    • Verschlechterung des Allgemeinzustandes nach geringer körperlicher oder geistiger Anstrengung
    • Muskel-, Gelenk-, Kopfschmerzen
    • Krämpfe
    • grippale Symptome
    • Überempfindlichkeit auf Sinnesreize
    • Schlafstörungen

    Es gibt aktuell keine spezifische Therapie für ME/CFS-Betroffene. Als Strategie im Umgang mit der Erkrankung kommt dem Pacing eine bedeutende Rolle zu. Ziel ist es dabei, das individuelle richtige Maß an Aktivität zu finden, um Überlastung und Symptomverschlechterung zu vermeiden und die mit der Erkrankung verbundene Abwärtsspirale aufzuhalten. Die Teilnahme am Rehabilitationssport kann in diesen Fällen schädlich sein.

    Für die sichere Durchführung von Rehabilitationssport nach einer überstandenen COVID-19 Infektion sollten Übungsleiter:innen ein Screening auf Post-exertional malaise durchführen. Falls es dabei zu Auffälligkeiten kommt, muss eine weiter ärztliche Abklärung erfolgen; Rehabilitationssport sollte zunächst nicht durchgeführt werden. Zusätzlich ist es zu empfehlen, vor Beginn der körperlichen Aktivität ein EKG und eine Pulsoxymetrie (Messung der Sauerstoffsättigung) durchführen zu lassen. Letzteres kann auch durch Übungsleiter:innen erfolgen. 

    Der intensive Dialog zwischen Übungsleiter:in und Teilnehmer:in sowie die Messung des individuellen Belastungsempfindens (z.B. mittels BORG-Skala) ist bei Long-COVID/Post-COVID unbedingt erforderlich, um Ziele zu erreichen und Überlastungen zu vermeiden.

    Der RSD bietet eine Fortbildung zum Thema Rehasport bei LongCOVID an. Hier können Sie sich anmelden.

    Quellen: Post-COVID-Netzwerk der Charité | Deutsche Gesellschaft für ME/CFS

  • 11. Juli 2022 | 2. RSD Online Stammtisch

    11. Juli 2022 | 2. RSD Online Stammtisch

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    am 7. Juli 2022 hat unser 2. RSD Online-Stammtisch stattgefunden.

    Dabei haben wir uns diesmal mit dem Thema Folgeverordnung und dem Umgang mit den zunehmenden Ablehnungen durch die GKV beschäftigt.

    Eine zentrale Rolle spielen dabei die BSG Urteile vom 17. Juni 2008 [AZ: B1 KR31/07Rund vom 02. November 2010 [B 1 KR 8/10 R].

    Hier zum Nachlesen das Themenpapier.

    3. RSD Online-Stammtisch

    12. Oktober 2022 | 18:00 bis 20:30 Uhr | es werden 3 UE Fortbildung anerkannt

    Thema „Wie können Übungsleitende Rehasportler zum regelmäßigen und langfristigen Sporttreiben motivieren“

     

  • 8. Juli 2022 | Rücknahme des Widerrufs der Corona-Sonderregelung zur Tele-/Online-Erbringung

    8. Juli 2022 | Rücknahme des Widerrufs der Corona-Sonderregelung zur Tele-/Online-Erbringung

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Krankenkassen haben uns soeben darüber informiert, dass es mit dem Tele-/Online Rehasport doch erst einmal bis 23.09.2022 weitergeht:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    zuletzt informierten wir Sie am 31.05.2022 zum Widerruf der befristeten Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ aufgrund der pandemiebedingten Vergütungsanpassungen für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum 30.06.2022.

    In den letzten Tagen haben uns seitens der Landes- und Bundesverbände der Leistungserbringer im Bereich des Rehabilitationssports und Funktionstrainings mehrere Beschwerden zum Widerruf der Regelung erreicht.

    Die Verbände der Krankenkassen haben sich auf Bundesebene zu dem Vorgehen beraten und folgenden Beschluss gefasst:

    Der Widerruf der Corona-Sonderregelung „Fortführung als Tele-/Online-Angebot“ wird zurückgenommen. Die Erbringung vom Rehabilitationssport und Funktionstraining als Tele-/Online-Angebot ist bis zum 23.09.2022 möglich.

    Zur Verlängerung der Sonderregelung über den 23.09.2022 hinaus werden zu einem späteren Zeitpunkt, unter Berücksichtigung des zukünftigen Verlaufs der Corona-Pandemie, erneut Beratungen erfolgen.

     

  • 8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    8. Juli 2022 | Hinweis auf die ausgelaufenen Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum bei GKV und DRV

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    wir möchten Sie nochmals auf die Pandemie bedingten, inzwischen beendeten Sonderregelungen zum Bewilligungszeitraum hinweisen.

    KRANKENKASSEN

    Hier sind die Sonderregelungen bereits zum 30.09.2021 ausgelaufen. Wir hatten hierüber am 20.09.2021 berichtet

    Bei allen bis 30.09.2021 bewilligten Verordnungen wird bzw. wurde die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

    Bei allen Verordnungen seit 01.10.2021 gibt es diese automatische Verlängerung nicht mehr, d.h. es gilt die auf der Verordnung von der Krankenkasse bewilligte Anspruchsdauer!

    Wir empfehlen die aktuell vorhandenen Verordnungen entsprechend durchzusehen und insbesondere die ggf. in der EDV hinterlegten Ablaufdaten zu prüfen.

    Denken Sie daran, dass im Einzelfall die Versicherten um eine individuelle Fristverlängerung bei der zuständigen Krankenkassen bitten können.

    RENTENVERSICHERUNG (DRV)

    Hier endeten die Sonderregelungen vor ein paar Tagen, zum 30.06.2022.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis einschließlich 30.06.2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn- und Abschlussfristen für Rehabilitationssport um bis zu 3 Monate. Die Kostenübernahmedauer von, in der Regel, sechs Monaten bleibt davon unberührt.

    Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 01.07.2022 abschließen, gelten ausnahmslos die bekannten Vorgaben zum Rehabilitationssport.

  • 3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    3. Juli 2022 | Der BAR Reha-Zuständigkeitsnavigator

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder,

    unter reha-navi.de stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) einen Online-Zuständigkeitsnavigator zur Verfügung. Dieser unterstützt bei der schnellen Suche nach einem voraussichtlich zuständigen Reha-Träger für Leistungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe.

    In bestimmten Lebenssituationen, wie zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nach einem Schlaganfall oder einem Bandscheibenvorfall kann eine Reha-Maßnahme notwendig sein. 

    Schnell stellt sich die Frage, wer in solch einem Fall die Kosten übernimmt. Wann also ist voraussichtlich die Krankenkasse zuständig, wann die Rentenversicherung, wann die Agentur für Arbeit oder ein anderer Reha-Träger? Bei diesen Fragestellungen unterstützt der Reha-Zuständigkeitsnavigator und bietet eine schnelle, digitale Möglichkeit der Orientierung.

    Nicht immer ist die Frage nach der Zuständigkeit direkt zu beantworten, denn die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen im Bereich Rehabilitation und Teilhabe sind an unterschiedlichen Stellen in den Büchern des Sozialgesetzbuches verankert. 

    Der Reha-Zuständigkeitsnavigator unterstützt daher zum einen Fachkräfte bei Reha-Trägern und Beratungsstellen, die bei ihrer täglichen Arbeit die verschiedenen Zuständigkeitsregelungen schnell nachvollziehen und anwenden müssen. 

    Das von der BAR entwickelte digitale Praxis-Tool eignet sich zum anderen auch für ratsuchende Menschen, die beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und sich vor dem Stellen eines Reha-Antrags informieren möchten.

    Der Navigator berücksichtigt alle Leistungen oder Leistungsgruppen für Reha und Teilhabe. So beschäftigt sich ein eigenes Kapitel auch mit dem Rehasport.

  • 24. Juni 2022 | Genehmigungsverzicht bei der Daimler BKK

    24. Juni 2022 | Genehmigungsverzicht bei der Daimler BKK

    Lieber Anbieter, liebe Mitglieder,

    die Daimler BKK hat uns über Änderungen beim Genehmigungsverfahren informiert.

    Dabei geht es um einen Genehmigungsverzicht für die ärztlichen Verordnungen über Rehabilitationsport.

    Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung durch die Daimler BKK für den verordneten Zeitraum ist für Versicherte der Daimler BKK ab dem 01.08.2022 nicht mehr erforderlich.

    Die Daimler BKK behält sich jedoch vor, die Abrechnungen im Nachgang zu prüfen und ggf. zu kürzen, z.B. bei Nicht-Vorliegen des Arztstempels oder bei Nicht-Beachtung des vorgegebenen Leistungszeitraums.

    Der Leistungszeitraum beginnt mit der Inanspruchnahme der ersten Übungseinheit und richtet sich nach Ziffer 4 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01.01.2022.

    Das Abrechnungszentrum AZE Emmendingen ist über den Genehmigungsverzicht informiert.

  • 31. Mai 2022 | Aufbaumodul Lungenerkrankungen

    31. Mai 2022 | Aufbaumodul Lungenerkrankungen

    Liebe Anbieter, liebe Mitglieder

    Die Symptomatik von LongCOVID ist vielfältig und komplex. Etwa 10 % der an COVID 19 Erkrankten entwickeln diese Beschwerden, welche sehr oft mit teilweise erheblichen Belastungseinschränkungen im Bereich des Atmungssystems einhergehen.

    Die Zahl passender Rehabilitationssportgruppen ist bislang gering. LongCOVID verstärkt also das ohnehin schon vorhandene Problem fehlender Angebote für Patienten mit Lungenerkrankungen.

    Durch die Teilnahme am Aufbaumodul Lungenerkrankungen können Übungsleiter mit bereits vorhandener Rehasportberechtigung (z.B. im Profil Orthopädie) die Zulassung für diesen Bereich erwerben. Die Ausbildung baut auf das Wissen vorangegangener Rehasport-Ausbildungen auf und vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Inhalte in kompakter Form. Die Hälfte der Unterrichtseinheiten kann online von zu Hause aus absolviert werden. Der praktische Teil einschließlich Prüfung findet in Essen statt.

    Hier gehts zur Anmeldung.