Klarstellung: Golf ist keine von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart
In der jüngeren Vergangenheit gab es in der (Fach-) Presse Meldungen über Golfen als Rehabilitationssportart, die von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern finanziert wird. Anlass für diese Meldungen waren Äußerungen des Bundesverbandes Rehasport Deutschland e.V. über die Ausübung von Rehabilitationssport auf dem Gelände einer Golfsportanlage. In diesen Äußerungen ging es (zwar) stets nur um die Voraussetzungen, unter denen ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Form von z.B. Gymnastik oder Kraft- und Ausdauertraining auf dem Gelände einer Golfanlage ausgeübt werden kann. Eine Qualifizierung des Golfsportes als eine von den zuständigen Sozialleistungsträgern finanzierte Rehabilitationssportart war damit aber weder verbunden noch war ein solches Verständnis intendiert. Leider ist in einigen Medien dieser Unterschied allenfalls beim zweiten Lesen oder Hören der Publikation erkenntlich.
Der Bundesverband Rehabilitationssport e.V. als bundesweit tätiger Interessenvertreter von über 1.600 Rehabilitationssportanbietern bedauert außerordentlich, dass es hier zu Missverständnissen gekommen ist. Es ist uns deshalb ein Anliegen klarzustellen, dass Golf von den Sozialleistungsträgern (z.B. den gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgen) nicht im Rahmen des ärztlich verordneten Rehabilitationssports genehmigt oder finanziert wird (kein „Golf auf Rezept“).
Es soll an dieser Stelle der sportliche und gesundheitliche Wert des Golfsportes nicht in Frage gestellt werden. Eine Finanzierung dieser Sportart durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger erfolgt jedoch nicht.
Zu den Einzelheiten des ärztlich verordneten Rehabilitationssports, insbesondere zu den in Betracht kommenden Sportarten, dürfen wir auf den Inhalt der Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) verweisen (abrufbar unter www.bar-frankfurt.de).










